Aus „Sicherheitsgründen“: HAVAG will ab 1. Mai Mitnahme von E-Rollern verbieten

16. April 2024 | Umwelt + Verkehr | 9 Kommentare

Kein verspäteter Aprilscherz:  Aus Sicherheitsgründen dürfen in den Bussen und Bahnen HAVAG vorerst keine E-Tretroller (sogenannte „E-Scooter“) mehr mitgenommen werden. Dies gilt auch für die movemix-shuttles. Mit dieser Entscheidung setzt die HAVAG gemeinsam mit anderen Verkehrsunternehmen eine Empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) um.

Konkret bemängelt der VDV die (noch) zu geringen Sicherheitsanforderungen der in E-Tretrollern verbauten Lithium-Ionen-Akkus. Hier läge die Wahrscheinlichkeit eines Akkubrandes deutlich höher, als bei anderen Elektrofahrzeugen. Neben dem erhöhten Brand- und Explosionsrisiko der Akkus bestehe zudem gleichermaßen die Gefahr für eine gesundheitsschädliche Freisetzung von Rauchgas. Zum Schutz der Gesundheit für Fahrgäste und Mitarbeitende reagiere die HAVAG mit diesem Beförderungsverbot von E-Tretrollern vorsorglich im Sinne der Gefahrenabwehr, so das Unternehmen.

E-Tretroller hätten als umweltfreundliches Fortbewegungsmittel natürlich eine Daseinsberechtigung und steigende Bedeutung. Daher sollen diese mobilen Stadtflitzer auch wieder für die Mitnahme im ÖPNV zugelassen werden, sobald die Hersteller die Risiken beseitigt haben. Vom genannten Beförderungsverbot ausgeschlossen sind Pedelecs (E-Bikes), Elektro-Rollstühle und die vierrädrigen Elektromobile für mobilitätseingeschränkte Menschen – die ebenfalls als „E-Scooter“ bezeichnet werden. Der Grund: In dieser Klassifizierung sind Akkus mit deutlich höheren Sicherheitsanforderungen verbaut.

Diese Entscheidung vieler Verkehrsunternehmen ist übrighens sehr umstritten: Florian Walberg, Inhaber der E-Scooter-Firma Egret, die besonders hochwertige (und -preisige) E-Roller Fahrzeuge herstellt, kritisiert auf LinkedIn die Empfehlung des VDV, die auf einer Studie basiert. Er bezeichnet die Studie als voller gravierender Falschinformationen und Annahmen, die jenseits der Grenzen einer seriösen Studie liegen würden. Walberg bemängelt, dass der VDV keine externen Experten für Akkus hinzugezogen habe und keine Rücksprache mit dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), dem Bundesverkehrsministerium oder dem TÜV gehalten habe. Der TÜV habe ihm mitgeteilt, dass die Mitnahme von Scootern keine größere Gefahr darstellt, solange die E-Scooter über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) verfügen, die vom KBA ausgestellt wird und die Fahrt auf öffentlichen Straßen erlaubt.

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