Wohngeldreform 2023: Stadt bietet zahlreiche Informationsmöglichkeiten

12. Dezember 2022 | Soziales | Keine Kommentare

Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Diese Sozialleistung wird nur auf Antrag gewährt. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, besteht ein Rechtsanspruch auf das Wohngeld. Das Wohngeld bekommen in der Regel Mieter von Wohnraum in der Form des Mietzuschusses, Eigentümer von Wohnraum in der Form des Lastenzuschusses.

Die Höhe des Wohngeldes als Mietzuschusses und ob Sie Wohngeld bekommen können, hängt wesentlich davon ab,

  • wie hoch Ihr Einkommen ist,
  • wie hoch Ihre Miete ist und
  • wie viele andere Personen in Ihrem Haushalt leben und wie hoch deren Einkommen ist.

Durch das Wohngeld-Plus-Gesetz sollen ab dem 1. Januar 2023 viele weitere Haushalte einen Anspruch auf Wohngeld erhalten. Das „Wohngeld Plus“ soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 25. November 2022 zugestimmt. Es bedarf jetzt noch der Ausfertigung des Bundespräsidenten und der Verkündung im Bundesgesetzblatt.
Falls Sie davon ausgehen sollten, dass Sie durch die Wohngeldreform erstmals einen Wohngeldanspruch ab 1. Januar 2023 erlangen werden, bitten wir von einer Antragstellung noch abzusehen, bis die Novellierung in Kraft getreten ist.

Vorbereitende Maßnahmen der Stadt Halle (Saale)

Auf der Grundlage des Wohngeld-Plus-Gesetzes sollen deutlich mehr Geringverdiener ein höheres Wohngeld bekommen. Gegenwärtig sind rund 3.400 Haushalte in Halle (Saale) wohngeldberechtigt. Die Stadt rechnet, ersten Hochrechnungen zufolge, mit rund 10.200 im Jahr 2023.

Unter folgendem Link finden Sie einen Wohngeld-Rechner 2023 mit dem Sie einen vorläufigen Wohngeldanspruch prüfen, sowie weitere Informationen zur Wohngeldreform 2023 und zu den Heizkostenzuschüssen I und II finden: Wohngeldrechner 2023

Vor dem Hintergrund der zu erwartenden steigenden Zahl der Antragstellenden setzt die Stadt folgenden Maßnahmenkatalog – auch in Abstimmung mit den städtischen Wohnungsgesellschaften HWG und GWG – um:

  • 18 zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Wohngeldbereich, davon 5 durch externen Dienstleister, Voraussetzung für die Umsetzung ist die Genehmigung des Haushaltes 2023 der Stadt Halle (Saale)
  • Einführung des „Digitalen Wohngeld-Antrages“. Hierzu sind die Grundlagen noch durch das Land Sachsen-Anhalt zu schaffen.
  • Schaltung einer Telefon-Hotline unter 0345 / 221 5570, Montag bis Donnerstag: von 9 Uhr bis 15 Uhr, Freitag: 9 Uhr bis 12 Uhr mit 2 Mitarbeitenden ab Dezember 2022
  • Einrichtung eines Funktionspostfaches  –  Wohngeld@halle.de –  für Fragen zum Wohngeld oder Wohngeldantrag. Diese werden an die zuständige Sachbearbeitung weitergeleitet.
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