Weg von Bargeld: Sachsen-Anhalt ebnet den Weg für Bezahlkartensystem in der Flüchtlingsunterstützung

10. Januar 2024 | Soziales | Keine Kommentare

Die Innenministerin von Sachsen-Anhalt, Dr. Tamara Zieschang, informierte am gestrigen Dienstag das Kabinett über den aktuellen Fortschritt bei der Einführung einer Bezahlkarte für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Diese Maßnahme folgt der Vereinbarung der Länder Mitte Dezember 2023, eine Bezahlkarte mit bundeseinheitlichen Mindeststandards einzuführen.

Die Dataport AöR wird bereits Mitte Januar 2024 mit einem Vergabeverfahren beauftragt, um einen Dienstleister auszuwählen, der die Bezahlkarte ausgeben und verwalten wird. Das Kabinett von Sachsen-Anhalt hat beschlossen, sich diesem Vergabeverfahren anzuschließen, was einen bedeutenden Schritt in Richtung flächendeckender Einführung des Bezahlkartensystems im Bundesland markiert.

Die Kosten für das Verfahren richten sich nach dem Königsteiner Schlüssel, abhängig von der Beteiligung der Länder. Die zukünftigen Betriebskosten der Karte tragen die jeweiligen Länder selbst.

Dieser Fortschritt sei ein Meilenstein, um in ganz Sachsen-Anhalt ein Bezahlkartensystem für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu etablieren, so Zieschang.

Sachsen-Anhalt setzt bereits in seinen Aufnahmeeinrichtungen das Sachleistungsprinzip um und gewährt lediglich für bestimmte persönliche Bedarfe ein Taschengeld in bar. Zukünftig können Leistungsberechtigte diese Leistungen mithilfe einer Chipkarte, ähnlich einer EC-Karte, bezahlen. Es ist jedoch zu beachten, dass die Nutzung gewissen Einschränkungen unterliegt, darunter das Verbot von Überweisungen ins Ausland und die Begrenzung von Bargeldabhebungen auf das rechtlich zwingend gebotene Minimum, um Missbrauch zu verhindern.

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