Mehr als 1.400 Ausländer erhielten 2022 die deutsche Staatsbürgerschaft in Sachsen-Anhalt

15. Juni 2023 | Soziales | 7 Kommentare

Die Zahl der Einbürgerungen in Sachsen-Anhalt ist im Jahr 2022 deutlich gestiegen. Wie das Statistische Landesamt mitteilte, erhielten 1.472 ausländische Personen die deutsche Staatsbürgerschaft, ein Anstieg von 76,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Die meisten der Eingebürgerten kamen aus Syrien (852 Personen), gefolgt von der Ukraine (77 Personen), der Türkei (37 Personen) und Vietnam (34 Personen). Insgesamt wurden Menschen aus 77 verschiedenen Ländern eingebürgert.

Die meisten Einbürgerungen erfolgten bei Personen mit einer asiatischen Staatsangehörigkeit (70,7 Prozent), während nur 19,8 Prozent aus einem europäischen Land kamen. Die Einbürgerungsbewerber mussten verschiedene Voraussetzungen erfüllen, wie einen Mindestaufenthalt von acht Jahren, Sprachkenntnisse und einen Einbürgerungstest.

Das Statistische Landesamt erklärte den starken Anstieg der Einbürgerungen vor allem mit der wachsenden Zahl der syrischen Schutzsuchenden, die seit 2014 nach Deutschland gekommen sind und nun die formellen Bedingungen für eine Einbürgerung erfüllen.

Die meisten der Eingebürgerten konnten ihre bisherige Staatsangehörigkeit beibehalten (78 Prozent), vor allem wenn sie aus einem EU-Mitgliedsstaat kamen oder wenn ihnen Nachteile durch den Verlust ihrer alten Staatsangehörigkeit drohten.

Von den eingebürgerten Ausländerinnen und Ausländern waren fast ein Drittel unter 18 Jahre alt (30,8 Prozent), während mehr als ein Drittel zwischen 18 und 35 Jahre alt waren (36,5 Prozent).

Was kostet eine Einbürgerung?

Während die meisten Deutschen ihre Staatsbürgerschaft durch Geburt kostenlos erhalten haben, müssen Ausländer tief in die Tasche greifen, wenn sie Deutsche werden wollen:

Die Kosten für die Einbürgerung hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Alter, dem Einkommen und der bisherigen Staatsangehörigkeit der Antragsteller. Laut dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und dem Bundesverwaltungsamt gelten folgende Gebühren:

  • Für Erwachsene beträgt die Gebühr 255 Euro pro Person.
  • Für minderjährige Kinder, die mit ihren Eltern zusammen eingebürgert werden, sind 51 Euro pro Kind zu bezahlen.
  • Für minderjährige Kinder, die ohne ihre Eltern eingebürgert werden, sind ebenfalls 255 Euro pro Kind zu bezahlen.
  • Für Ablehnungsbescheide werden zwischen 25 und 255 Euro je nach Fall erhoben.

Zusätzlich zu diesen Gebühren können weitere Kosten für die Beschaffung von Urkunden, Übersetzungen und Beglaubigungen entstehen. Die Gebühren können in Ausnahmefällen reduziert oder in Raten gezahlt werden, wenn die Antragsteller nur sehr wenig verdienen oder mehrere Kinder (mit)eingebürgert werden.

Die Gebühren sollten erst nach Aufforderung durch die zuständige Einbürgerungsbehörde gezahlt werden. Die Zahlung sollte möglichst von einem deutschen Konto erfolgen. Zahlungen per Scheck, bar, per Internetbezahldienst oder per Kreditkarten werden nicht akzeptiert. Die Aushändigung der Einbürgerungsurkunde oder einer anderen Entscheidung kann erst erfolgen, wenn die Gebühren eingegangen sind.

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