Kindeswohlgefährdung: in Halle wurden die meisten Verfahren eingeleitet

20. Juli 2023 | Soziales | Keine Kommentare

Im Jahr 2022 gab es in Halle (Saale) insgesamt 4.809 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls. Die Anzahl der Verfahren mit latenter Kindeswohlgefährdung ging um 22,1 % zurück, während Fälle ohne Kindeswohlgefährdung um 9,0 % abnahmen. Allerdings stiegen die Verfahren mit akuter Kindeswohlgefährdung um 36,0 % an (247 Fälle mehr). Am häufigsten betrafen diese Babys (9,9 %).

Die meisten Verfahren zur Feststellung akuter Kindeswohlgefährdung wurden von der Polizei/Justizbehörden (224 Fälle), Jugendhilfediensten (107 Fälle) und medizinischem Personal (97 Fälle) initiiert. Bei latenten Kindeswohlgefährdungen waren es ebenfalls am häufigsten die Polizei/Justizbehörden (102 Fälle), gefolgt von Jugendhilfediensten und anonymen Meldungen (jeweils 57 Fälle) sowie der Schule (54 Fälle).

Die meisten Verfahren endeten ohne Feststellung einer Kindeswohlgefährdung. Dabei wurden anonyme Meldungen in 775 Fällen als Grund genannt, gefolgt von Meldungen der Polizei/Justizbehörden (669 Fälle) und Meldungen von Bekannten oder Nachbarn (363 Fälle).

Vor den Verfahren zur Feststellung einer Kindeswohlgefährdung hatten die meisten Betroffenen keine Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch genommen (67,3 %). In 20,8 % der Fälle erhielten die Kinder bereits ambulante oder teilstationäre Hilfe zur Erziehung.

Die häufigsten Ursachen für festgestellte Kindeswohlgefährdungen waren Vernachlässigung (721 Fälle), körperliche Misshandlung (212 Fälle) und psychische Misshandlung (154 Fälle). Sexuelle Gewalt wurde am seltensten als Ursache genannt (62 Fälle). Am häufigsten trat körperliche Misshandlung in Verbindung mit psychischer Misshandlung auf (82 Fälle).

Die meisten Verfahren wurden 2022 in Halle (Saale) eingeleitet (1.017 Fälle), gefolgt von Magdeburg (708 Fälle) und dem Landkreis Mansfeld-Südharz (569 Fälle).

Kinder und Jugendliche haben das Recht auf körperliche, geistige und seelische Unversehrtheit. Wenn das Jugendamt maßgebliche Anhaltspunkte zur Gefährdung des Kindeswohls erhält, muss es zusammen mit Fachkräften das Gefährdungsrisiko einschätzen und entsprechende Maßnahmen ergreifen.

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