Selbstverbrennung Pfarrer Brüsewitz vor 45 Jahren: Landesbeauftragte erinnert an das erschütternde Ereignis

12. August 2021 | Politik | 4 Kommentare

Die Landesbeauftragte Birgit Neumann-Becker erinnert an die Selbstverbrennung des Pfarrers Oskar brüsewitz vor 45 Jahren vor der zeitzer Michaeliskirche am 18. August 1976: “ Die öffentliche Selbstverbrennung von Pfarrer Oskar Brüsewitz am 18. August 1976 vor der Zeitzer Michaeliskirche war ein erschütternder Protest gegen staatliche Willkür in der DDR, die Beschneidung der Religionsfreiheit und Benachteiligung christlicher Schülerinnen und Schüler durch das sozialistische Bildungswesen. Brüsewitz hat damit ein letztes und verzweifeltes Zeichen gegen die Herrschaftsausübung der SED gesetzt.“

Oskar Brüsewitz, 1929 auf dem Gebiet des heutigen Litauens geboren, war Pfarrer der Evangelischen Kirche in Rippicha, einer Gemeinde südlich von Zeitz. Er protestierte am
18. August 1976 vor der Zeitzer Michaeliskirche mit zwei Plakaten gegen die DDR-Bildungspolitik, übergoss sich mit Benzin und zündete sich an. Brüsewitz kam mit schweren Verletzungen in ein Krankenhaus in Halle (Saale),wo er am 22. August 1976 verstarb.

„Die Folgen verwehrter Bildungsabschlüsse und einer ideologisch motivierten Benachteiligung von christlichen Schülerinnen und Schülern für die Betroffenen sind bis heute spürbar. Die sozialen Auswirkungen von SED-Unrecht durch verwehrte Bildungsabschlüsse in DDR-Zeit wirken lebenslang fort und müssen anerkannt werden. Bei der letzten Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze ist das berücksichtigt worden“, erklärt Neumann-Becker.

Beratungstag für Betroffene von SED-Unrecht

Der Gedenktag ist für die Landesbeauftragte Anlass, am 14. September 2021 von 10 bis 16 Uhr im Rathaus von Zeitz, Altmarkt 1, Raum 119, einen Beratungstag für Betroffene von SED-Unrecht auszurichten. Das Angebot richtet sich an Menschen, die bis heute unter verübtem Unrecht durch den SED-Staat leiden, insbesondere an Verfolgte Schüler, aus politischen Gründen beruflich Benachteiligte, zu Unrecht Inhaftierte, an Betroffene von Zersetzungsmaßnahmen des Staatssicherheits-dienstes, an Personen, die Eingriffe
in Eigentum und Vermögen erfuhren. Es ist auch möglich einen Antrag auf Einsicht in die Stasi-Akten zu stellen.

Die Beratung erfolgt zu Anträgen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen (strafrechtliche, verwaltungsrechtliche, berufliche Rehabilitierung), zu monatlichen
Zuwendungen („Opferrente“), zu Kinderheimen sowie zu Anträgen nach sowjetischer Inhaftierung bzw. Internierung. Das Angebot kann ohne vorherige
Anmeldung genutzt werden.

„Die Beratungen werden von meiner Behörde seit mehreren Jahren an wechselnden Orten in ganz Sachsen-Anhalt angeboten. Durchschnittlich suchen bei
einem Beratungstag 40 Interessierte das Gespräch, weshalb ich auch in Zeitz eine rege Nachfrage erwarte“, so Birgit Neumann-Becker.

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