Rat reicht Erwiderung gegen Wiegands Eilklage gegen dessen Supendierung ein. Bleibt Hausverbot für den OB ?

10. Mai 2021 | Politik | 4 Kommentare

Der suspendierte Oberbürgermeister Bernd Wiegand hat gegen sein Disziplinarverfahren ein Eilverfahren beim Verwaltungsgericht angestrengt: jetzt hat der Stadtrat seinerseits dagegen eine Klageerwiderung beim Verwaltungsgericht eingereicht. Das berichtet heute die Mitteldeutsche Zeitung.

Wiegand will mit dem Eilverfahren die Rückkehr in sein Büro erzwingen. Der Anwalt des Stadtrates wendet dagegen ein, dass es hinreichend Anhaltspunkte dafür gebe, dass Wiegand im Dienst die Aufklärung weiter behindern könne, da er dies bereits in der Vergangenheit getan habe. Deshalb müsse das Hausverbot bestehen bleiben.

Möglicherweise kommt eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts bereits in der kommenden Woche. Im Falle einer Niederlage könnte Wiegand weiter vor dem Oberverwaltungsgericht in Berufung gehen, aber auch dem Stadtrat stünde dieser Weg offen. Es bleibt also spannend, und die Geschichte kann sich noch lange hinziehen.

Print Friendly, PDF & Email
4 Kommentare

Kommentar schreiben