Landeskabinett beschließt Anpassung des E-Government-Gesetzes

31. August 2022 | Politik | Keine Kommentare

Sachsen-Anhalts Landeskabinett hat gestern den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des E-Government-Gesetzes Sachsen-Anhalt verabschiedet.

Das E-Government-Gesetz regelt die Abwicklung geschäftlicher Prozesse im Zusammenhang mit Regieren und Verwalten mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechniken über elektronische Medien. Es ermöglicht Bund, Ländern und Kommunen seit 2013 sukzessive  einfachere, nutzerfreundlichere und effizientere elektronische Verwaltungsdienste anzubieten.

Das novellierte Onlinezugangsgesetz (OZG) des Bundes sieht nun vor, dass die mit einem Postfach versehenen Konten, mit denen die digitalen Verwaltungsangebote online beantragt und abgewickelt werden können, künftig Bürgerkonto beziehungsweise Organisationskonto heißen. Das Bürgerkonto wird über das Landesportal Sachsen-Anhalt bereitgestellt und ist für natürliche Personen vorgesehen. Das Organisationskonto ist für Gewerbetreibende, Behörden und juristische Personen vorgesehen und wird durch den Freistaat Bayern und die Freie Hansestadt Bremen zur Verfügung gestellt.

Eine weitere Anpassung betrifft einen technischen Aspekt: Die Digitalisierung der Verwaltung wird maßgeblich durch technologische Entwicklungen bestimmt. Die geltende Rechtslage muss vor diesem Hintergrund fortlaufend überprüft und angepasst werden. Bisher war vorgesehen, dass der Dienst De-Mail eine sichere elektronische Kommunikation zwischen Landesverwaltung auf der einen sowie Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen auf der anderen Seite ermöglicht. Da der weitere Betrieb des De-Mail-Dienstes unklar geworden ist, werden im E-Government-Gesetz Sachsen-Anhalt jetzt weitere technische Zugangslösungen ermöglicht.

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