Kita-Beiträge: Beitragsentlastung für Familien wird fortgesetzt

16. Dezember 2021 | Bildung und Wissenschaft, Politik, Soziales | Keine Kommentare

 

Gestern hat der Landtag in seiner zweiten Lesung dem Gesetzentwurf der Landesregierung zugestimmt, mit dem auch künftig Familien mit mehreren Kindern bei den Kita-Beiträgen finanziell entlastet werden. Mit diesem Beschluss entfallen nun auch weiterhin die Beiträge für alle Kinder, die Krippe oder Kindergarten besuchen, wenn bereits ein Geschwisterkind im Hort betreut wird.

Diese Regelung, die in den Jahren 2020 und 2021 mit Hilfe des Gute-Kita-Gesetzes des Bundes finanziert wurde, wird mit Beschluss des Landtages nun also auch 2022 fortgesetzt und vom Land finanziert.

Mit der Landtagsentscheidung wird eine zentrale Maßnahme des Koalitionsvertrages umgesetzt. Für die aktuelle Legislatur wurde vereinbart, dass die Maßnahmen des Kinderförderungsgesetzes und des Gute-Kita-Gesetzes dauerhaft abgesichert werden sollen.

Familienministerin Petra Grimm-Benne, die den Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht hatte, begrüßt die Entscheidung und erklärte diesbezüglich gestern in Magdeburg: „Heute ist ein guter Tag für Familien in unserem Bundesland. Eltern mit kleinen Kindern können auch in Zukunft mit der Beitragsentlastung planen.“

Die Ministerin betonte außerdem, dass Sachsen-Anhalt mit der flächendeckenden Kindertagesbetreuung und den Beitragsentlastungen gute Rahmenbedingungen für Familien biete. Frühkindliche Bildung verbessere die Zukunftschancen von Kindern und würde deshalb zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen.

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