Grüne möchten Verfassungsschutz besser kontrollieren

29. April 2019 | Politik | 5 Kommentare

Im NSU-Skandal hat der Verfassungsschutz eine unrühmliche Rolle gespielt, die Zusammenhänge sind immer noch nicht völlig aufgeklärt. Der Fall Amri wirft neue Fragen auf. Nun soll der Verfassungsschutz auch in Kinderzimmern abhören dürfen, so neue Ideen vom Minister im „Heimatmuseum“, Horst Seehofer. Keine Frage ist, da liegt einiges im Argen. Darum wollen sich jetzt die Grünen kümmern:

Am Wochenende haben die bündnisgrünen Mitglieder der parlamentarischen Kontrollgremien der Länder und des Bundes ein Positionspapier zur parlamentarischen Aufsicht der Verfassungsschutzbehörden veröffentlicht. Darin fordern sie bessere Möglichkeiten der Zusammenarbeit der Mitglieder der verschiedenen Kontrollgremien, um effektivere Kontrolle zu gewährleisten. „Die beabsichtigte Änderung des Verfassungsschutzgesetzes Sachsen-Anhalt muss der zunehmenden Vernetzung der Arbeit von Sicherheitsbehörden Rechnung tragen.“ erklärt Sebastian Striegel, innenpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen.

„Wer als Parlamentarier Kontrolle wirksam ausüben soll, muss sich mit Abgeordneten in anderen Parlamenten austauschen können, die Mitglieder von Kontrollgremien sind. In Sachsen-Anhalt muss eine Rechtsgrundlage für den Austausch zwischen Kontrolleuren des Verfassungsschutzes geschaffen werden“, fordert Striegel.

Für die anstehende Novelle des Verfassungsschutzgesetzes stellt Striegel klar, dass die grüne Landtagsfraktion die Ausweitung bestimmter Befugnisse ablehnt: „Die Einführung eines Staatstrojaners, Online-Durchsuchungen und die Überwachung Minderjähriger sind mit uns nicht zu machen. Gleiches gilt für das Mitlesen von verschlüsselten Nachrichten in Messenger-Diensten, die sogenannte Quellen-TKÜ.“

„Der Staat darf in sehr engen Grenzen Kommunikation überwachen. Computer und Telefone zu infiltrieren und den Geheimdiensten damit heimlichen Zugriff auf sämtliche dort gespeicherte Inhalte zu geben, lehnen wir unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten strikt ab. Die dafür nötigen Programme können potenziell sämtliche auf den infiltrierten Geräten gespeicherten Informationen auslesen, zudem muss damit gerechnet werden, dass im Fall heimlichen Eindringens nicht nur Kommunikation abgefangen, sondern diese auch aktiv verändert werden kann“, so Striegel.

Zudem fordert Striegel eine Whistleblower-Regelung, wie sie auf Bundesebene bereits gesetzlich verankert ist: „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verfassungsschutzes sollen sich als Whistleblower jederzeit straffrei an Mitglieder der Kontrollkommission wenden können, um bestehende Missstände aufzudecken. Dadurch wird parlamentarische Kontrolle wirksam gestärkt und sichergestellt, dass die Verfassungsschutzbehörden nur im Rahmen ihrer Befugnisse agieren.“

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