FDP: Ablösung der Staatskirchenleistungen ist überfällig

30. August 2019 | Politik | 6 Kommentare

Die begonnene Debatte zur Ablösung der Staatskirchenleistungen ist nach Auffassung der Liberalen überfällig. Dabei sollte auch die Rückübertragung von früher verstaatlichten Gebäuden und Kirchen geprüft werden.

„Seit etwa 200 Jahren leisten die deutschen Staaten und Länder an die christlichen Kirchen Zahlungen als Entschädigung für Enteignungen von Kirchenbesitz. Seit 100 Jahren gibt es aus der Weimarer Verfassung den Auftrag, diese komplexen historischen Verflechtungen zu entwirren. Das Land sollte diesen Auftrag ernst nehmen“, so Dr. Lydia Hüskens, stellvertretende Landesvorsitzende der FDP Sachsen-Anhalt.

Die FDP forderte den Landtag auf – wenn er eine entsprechende Kommission zum Staatskirchenvertrag einsetzt – deren Aufgabe um die Rückübertragung von Kirchen und ehemals kirchlichen Liegenschaften zu ergänzen. „Wir sollten alle Dimensionen betrachten. Gerade die früher enteigneten Liegenschaften haben teilweise einen hohen Wert. Daher kann neben einer Ablösung auch eine Rückübertragung in Betracht kommen“, so Hüskens.

Da der Bund keine Notwendigkeit sieht, dies für alle Länder zu verhandeln, macht es Sinn, in einzelnen Ländern voranzugehen. Zunächst wären die einst verstaatlichten Kirchengüter in einer Art Eröffnungsbilanz zu bewerten und die Summe der an die Kirchen gezahlten Leistungen zu ermitteln. Hieran könnte dann abgelesen werden, ob überhaupt und wenn ja, wie viel staatliches Geld als Restbetrag an die Kirchen gezahlt werden müsste, bzw. welche Kirchen und ehemals kirchlichen Gebäude in diesem Kontext rückübertragen werden könnten.

Meldung der FDP Sachsen-Anhalt

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