Bürgerbegehren in Zukunft einfacher: Landtag beschließt Reform des Kommunalverfassungsgesetzes

20. Juni 2018 | Politik | Keine Kommentare

Heute verabschiedete der Landtag von Sachsen-Anhalt die Änderung des  Kommunalverfassungsgesetzes. Das Gesetz regelt die grundsätzliche Arbeits- und Entscheidungsprozesse der Städte und Gemeinden. im Land. Wesentlicher Kernpunkt ist die Stärkung der Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger, die direkte-demokratische Prozesse wurden erleichtert.  Dazu gehört die Absenkung des Quorums für Einwohneranträge von fünf auf drei Prozent und für Bürgerbegehren. Zudem muss künftig die Kostenschätzung für ein Begehren künftig von der Verwaltung vorgenommen werden. Dies war in der Vergangenheit häufig eine kaum zu überwindende Hürde.

Zukünftig können auch Stadtteile – sofern gewünscht – Ortsteile bilden und die Wahl von Ortschaftsräten, auch bei Ortschaften von unter 300 Einwohnerinnen und Einwohnern, wird ermöglicht.

Aber auch verwaltungs- und verwaltungsrechtlich ändert sich Einiges.  Ab dem Jahr 2023 muss neben dem Ergebnishaushalt auch der Finanzhaushalt einer Kommune ausgeglichen sein. Der im Entwurf des Kommunalverfassungsgesetzes noch vorgesehene sofortige Ausgleich hätte bei vielen Kommunen zu einem Investitionsstopp geführt. Den Kommunen wird so ein Anpassungszeitraum ermöglicht.
Angesichts der bekanntgewordenen Derivatgeschäfte bei einigen Abwasserzweckverbänden wird nunmehr auch eine überörtliche Prüfung von Kommunen unter 25.000 Einwohner ermöglicht, aber nur auf Ersuchen der zuständigen Kommunalaufsicht. Die Kommunalaufsicht hat nun die Möglichkeit, den Rechnungshof um zusätzliche Prüfungskompetenzen anzufragen.

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