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Bürgerbegehren in Zukunft einfacher: Landtag beschließt Reform des Kommunalverfassungsgesetzes

Heute verabschiedete der Landtag von Sachsen-Anhalt die Änderung des  Kommunalverfassungsgesetzes. Das Gesetz regelt die grundsätzliche Arbeits- und Entscheidungsprozesse der Städte und Gemeinden. im Land. Wesentlicher Kernpunkt ist die Stärkung der Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger, die direkte-demokratische Prozesse wurden erleichtert.  Dazu gehört die Absenkung des Quorums für Einwohneranträge von fünf auf drei Prozent und für Bürgerbegehren. Zudem muss … weiterlesen „Bürgerbegehren in Zukunft einfacher: Landtag beschließt Reform des Kommunalverfassungsgesetzes“

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