Ausstellung auf dem Marktplatz von Rechtsextremist gestört

22. September 2020 | Politik | 2 Kommentare

„Unantastbar: Unsere Grundrechte“ – das ist der Titel der Ausstellung, die gestern Abend auf Halles Marktplatz eröffnet wurde.

Sie nimmt Bezug auf den bevorstehenden ersten Jahrestag des Anschlags auf die Synagoge und den Kiez-Döner am 9. Oktober 2019. Auf überdimensionalen Büchern werden auf dem gesamten Marktplatz die 19 Grundrechte des Grundgesetzes vorgestellt. Außerdem sind persönliche Äußerungen von Hallenserinnen und Hallensern dokumentiert – einerseits zur Frage, was ihnen die Grundrechte bedeuten, andererseits zum persönlichen Erleben der Ereignisse vom Tag des Anschlags.

Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand und die Direktorin des Stadtmuseums, Jane Unger, hatten die Ausstellung gestern eröffnet. Da der Rechtsextremist Sven Liebich den nunmehr freien Platz zwischen den einzelnen Ausstellungsstücken aber ausnutzte, um eine seiner inzwischen zahllosen Kundgebung abzuhalten, äußerte sich Oberbürgermeister Bernd Wiegand heute erneut auf einer Pressekonferenz zur Lage.

Er sagte, dass das Handeln von Liebich und auch das Auftreten der ihn auf den Kundgebungen abschirmenden Polizei eine Verhöhnung der Opfer des rechtsextremen Attentates und eine Verhöhnung der Demokratie sei, da man schließlich über die Ausstellung Bescheid gewusst habe. Es sei deshalb nicht akzeptabel und juristisch auch nicht haltbar, eine solche Versammlung durch Liebich inmitten der Ausstellung zuzulassen.

Weiter kommentierte Wiegand: „Es darf einfach nicht hingenommen werden, dass öffentliche Veranstaltungen durch solche Auftritte gestört werden. Ich fordere darum auch das Land auf, den Koalitionsvertrag umzusetzen, wonach die Versammlungsbehörde nicht mehr bei der Polizei, sondern direkt bei der Stadt angesiedelt werden soll.“

Außerdem informierte der Oberbürgermeister darüber, dass die Stadt Halle nun auch Akteneinsicht bei der Polizei beantragt habe, da man der Meinung sei, dass mehrere der vergangenen Kundgebungen Liebichs bereits eindeutig rechtswidrig gewesen seien.

Vorsichtiger Optimismus ist also insofern angebracht, als dass wohl damit gerechnet werden, dass der Polizei in Zukunft etwas genauer auf die Finger gesehen wird, wenn es um die Kundgebungen des inzwischen landesweit bekannten Schreihalses geht.

Dem juristischen Tauziehen um das Recht aus freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit zum Trotz – auf welches Liebich und seine Getreuen ohne Unterlass pochen – bleibt in diesem Fall aber auch so kein Zweifel daran, dass eine (wie auch immer genehmigte) Kundgebung eines nachweislich rechtsextremen Brüllhalses, zwischen den Exponaten einer an rechten Terror und seine Opfer erinnernden Ausstellung nichts zu suchen hat!

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