Abschiebung ins Kriegsgebiet nach Afghanistan?
14. Februar 2020 | Politik | 2 KommentareZu der am 12. Februar 2020 durchgeführten Abschiebemaßnahme Sachsen-Anhalts erklärt Chris Schulenburg, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Wenn wir die illegale Zuwanderung unterbinden wollen, gilt es geltendes Recht konsequent durchsetzen. Wir müssen den Aufenthalt von Personen beenden, die nach einer rechtsstaatlichen Entscheidung kein Bleiberecht haben und unser Land nicht freiwillig verlassen wollen. Einer Plicht zur Ausreise muss auch eine tatsächliche Ausreise folgen! In unserem Bundesland stimmt jedenfalls der politische Wille, die Ausreisepflicht auch konsequent durchzusetzen.
Im Übrigen wollen und werden wir nicht tatenlos zusehen, dass Personen während eines Asylverfahrens untertauchen und ihre wahre Identität verschleiern. Es ist nicht hinnehmbar, dass eine große Anzahl durchgeplanter Abschiebungen abgebrochen werden muss. Einer der Hauptgründe hierfür ist, dass der Abzuschiebende kurzfristig nicht aufgefunden werden kann. Künftig ‚No-Name-Buchungen‘ einzusetzen, wäre der richtige Ansatz, um die vollziehbare Ausreisepflicht konsequenter durchzusetzen. Darüber hinaus haben wir durch das Migrationspaket aus dem letzten Jahr die Voraussetzungen für den Ausreisegewahrsam und die Abschiebehaft gesenkt, die Betretensrechte für die Polizei neu geregelt und den Ländern durch die Aufhebung des Trennungsgebotes die Möglichkeit eröffnet, Haftanstalten für die Abschiebehaft zu nutzen.“
Hintergrund:
Sachsen-Anhalt beteiligte sich an der Abschiebungsmaßnahme nach Afghanistan am 12.02.2020 mit zwei männlichen, alleinstehenden, vollziehbar ausreisepflichtigen afghanischen Staatsangehörigen. Bei der einen Person handelte es sich um einen zweimal zu Geldstrafen verurteilten Straftäter (Alter: 27 Jahre). Die Verurteilungen erfolgten wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen Anordnungen aus dem Gewaltschutzgesetz. Gegen die andere Person (Alter: 21 Jahre) waren ca. 20 Ermittlungsverfahren anhängig. Die Ermittlungsverfahren wurden überwiegend wegen gefährlicher Körperverletzung geführt. Dazu kamen schwerer Raub, Bedrohung, Nötigung, Störung des öffentlichen Friedens, Verstoß gegen Betäubungsmittelgesetz. Beide Personen befanden sich weder in einem Beschäftigungs- noch in einem Ausbildungsverhältnis.
Eine Meldung der CDU-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt
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Aber doch nicht in Afghanistan? Die Seitenstraße geht anderen Weg… Zur Bunten Wehr geb ich dir allerdings recht. Und wer nicht politisch verfolgt wird, und sich hier nicht integriert, kann wohl auch abgeschoben werden. Und den Status stellt eben nicht Klein-Fritzchen oder klein-Erna fest, sondern ein Bundesamt. Und wem das dann nicht paßt, der mag gern sich dort bewerben, oder wählen, oder persönliche Patenschaften mit allen rechtlichen Geboten übernehmen. Rumkrakeelen gegen Entscheidungen gibts nicht, dafür gibt es einen Rechtsweg
Leider ist man bei internationale Recht nicht so konsequent. Die Bundeswehr sollte aus Afghanistan abschieben, die Brunnen sind gebohrt, die Mädchenschulen errichtet und China baut die neue Seidenstraße, als Handelsweg.