2-G-Zugangsmodell nun auch in Sachsen-Anhalt eingeführt

15. September 2021 | Natur & Gesundheit, Politik | Ein Kommentar

 

Seit gestern und bis zunächst zum 7. Oktober gilt nun eine weitere neue Änderung der Corona-Eindämmungsverordnung für Sachsen-Anhalt. Mit der inzwischen fünften Verordnung zur Änderung der 14. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung soll demnach auch in Sachsen-Anhalt die Möglichkeit gegeben werden, im 2-G-Modell Veranstaltungen durchzuführen oder in Betrieben anzubieten.

Auch Gastronomen können demnach nun optional und individuell entscheiden, dass etwa nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt in ihren Betrieb erhalten sollen. Das Ministerium für Kultur erklärte hierzu am gestrigen Dienstag jedoch, dass es sich bei der Änderung allerdings ausdrücklich um ein Angebot und keinesfalls eine Verpflichtung handle. Wer sich also für ein 2-G-Zugangsmodell entscheidet, kann daraufhin nur geimpfte und genesene Gäste (dies gilt auch für das Personal) sowie Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres empfangen. Bei der Durchführung müssen Abstandsregeln, Maskenpflicht oder Kapazitätsbegrenzungen dann nicht mehr eingehalten werden.

„Mit dem 2-G-Zugangsmodell wollen wir wieder volle Räume in der Gastronomie, in der Kultur und weiteren Bereichen ermöglichen.“, kommentierte Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne. Zuvor hatte Ministerpräsident Reiner Haseloff erklärt, die Impfquote sei schlicht noch zu gering, um völlig unbesorgt in den Herbst zu gehen. Ziel sei daher weiterhin, eine Impfquote von 75 Prozent über die ganze Bevölkerung hinweg zu erreichen. (Aktuell sind es knapp 60 Prozent).

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