Neue Regelungen für Schulen – Kommt die erneute Umstellung auf Distanzunterricht?

10. November 2020 | Bildung und Wissenschaft, Politik | Keine Kommentare

Seit gestern gelten auch für alle Schulen im Land nochmals strengere Corona-Eindämmungs-Regeln. Zu diesen zählt neben dem „Alle-20-Minuten-Lüften“-Prinzip auch, dass alle Personen, die sich auf dem jeweiligen Schul-Gelände bewegen, eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen. Bisher war es der Schulleitung selbst überlassen gewesen, ob und wenn ja, wie streng sie eine Maskenpflicht anordnen wollte. Einzige Ausnahme stellt dabei weiterhin der Unterricht dar.

Eine weitere neue Regelung des Landes besagt nun außerdem, dass der seit Schuljahresbeginn aufrecht erhaltene tägliche Unterricht nicht mehr uneingeschränkt gelte. Demnach müsse der tägliche Unterricht überall dort aufgegeben werden, wo sich mindestens 25 % aller Schülerinnen und Schüler oder Lehrkräfte aufgrund eines Infektionsverdachts in Quarantäne befänden.

In einem solchen Fall müssen weiterführende Schulen dann die Klassengröße halbieren und in kleineren Gruppen abwechselnd Distanz- und Präsenzunterricht abhalten. Für Grundschulen gilt diese Regelung hingegen nicht. Hier dürfen die Kinder dann jedoch nur noch von einem festgelegten Lehrer im Klassenverband unterrichtet werden.

Diese Regelungen kommen offenbar gerade recht. Denn auch in Sachsen-Anhalt verdreifachte sich in der letzten Woche die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die aufgrund eines Ansteckungsverdachts  in häuslicher Quarantäne verweilen müssen. Das Bildungsministerium gab diesbezüglich nun bekannt, dass bereits einige Schulen im Land erneut komplett auf das Modell des Distanz- und Online-Unterrichts umgestiegen seien.

Print Friendly, PDF & Email

Kommentar schreiben