„Linke“ mischt sich in Streit um Abinoten ein

1. August 2016 | Bildung und Wissenschaft | Keine Kommentare

Zur anhaltenden Diskussion um die angeblichen Unterschiede bei der Vergabe von Abiturnoten, die vom Bundesvorsitzenden des Philologenverbandes losgetreten wurde, meldet sich nun die Fraktion der Linke im Magdeburger Landtag zu Wort.

„Die Forderung, durch Reformen zu einer besseren Vergleichbarkeit von Abiturnoten zu kommen, ist aus pädagogischer Sicht nichts als eine Farce“, sagt deren bildungspolitischer Sprecher, Thomas Lippmann.
Es werde immer unterstellt, es gäbe objektive Maßstäbe für Zensuren, was aber einn Irrtum sei, denn keine Reform könne sden subjektiven Beurteilungsfaktor eliminieren, sagte er sinngemäß.
In Wahrheit ginge es in der Debatte aber nicht um eine Vergleichbarkeit von Abschlüssen, sondern um die Konkurrenz in Bezug auf begehrte Studienplätze.
„Schulleistungsuntersuchungen haben in den vergangenen Jahren immer wieder darauf hingewiesen, dass es tatsächlich erhebliche Unterschiede in der Leistungsfähigkeit der Schulsysteme in den verschiedenen Bundesländern gibt. Dabei stehen Bayern und Baden-Württemberg schon längst nicht mehr unangefochten an der Spitze. Sie müssen sich vielfach den Ergebnissen aus Sachsen und Thüringen geschlagen geben. Das schlägt sich natürlich auch in den Abiturergebnissen nieder“, sagt der Linken-Sprecher.

Auch die Abiturienten aus Sachsen-Anhalt seien durchaus ihren Altersgenossen aus anderen Bundesländern vergleichbar. Allerdings sei die Art der Notenberechnung ungerecht. Dies solle bundeseinheitlich gestaltet werden. Jüngst hatte Bildungsminister Tullner für Aufsehen gesorgt. Er schlägt ernsthaft vor, wieder ein Abitur ohne Abschlußprüfung in Deutsch und Mathematik zuzulasssen.
Hintergrund ist, dass je nach Bundesland unterschiedliche Abiturdurchschnitte bei jeweils gleichen Zeugnisnoten erreicht werden können. Das Spektrum reicht von 1,7 bis 2,3. In den meisten Bundesländern können nämlich bis zu zwölf schlechte Vornoten aus der Gesamtnotenbildung gestrichen werden. Ausnahme: in Sachsen und Sachsen-Anhalt.

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