• Die Rückmeldung bei „sag’s uns einfach“:

    Gemäß § 37 Abs. 1 StVO gehen Lichtzeichen den vorrangregelnden Verkehrszeichen vor. Sind die Lichtzeichen aus, dann gelten wiederrum die vorrangregelnden Verkehrszeichen und es darf entsprechend der Beschilderung und der Verkehrslage gefahren werden. Für die Fahrtrichtung Große Ulrichstraße -> Geists…[Weiterlesen]