Verfasste Forenbeiträge

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  • #282989

    Da hast du absolut Recht. An der Kompetenz der (zumindest nach der Flut von 2013) auch öffentlich agierenden LHW Mitarbeiter habe ich nie gezweifelt. Die Frage ist nur, ob man sie frei und allein nach ihrem fachlichen Wissen und Gewissen entscheiden und handeln lässt.

    Das Primat hat die Politik! Durch sie werden Gesetze aller Art erarbeitet ( sicherlich mehr von eingekauften externen Sachverstand ) und beschlossen, sie sind dann die Grundlage der unabhängigen Richter, welche sich nur an die Buchstaben des Gesetzes halten müssen. Richtern haben aber auch einen Ermessensspielraum (Gewissen?), welchen sie ausnutzen können oder auch nicht.
    Das LHW hat für diese spezielle Aufgabe zuständige Beamte, die diese Grundlagen unter dem Einbringen ihres Wissens, ihres Sachverstandes und ihrer Qualifikation umzusetzen haben. Diese, der Politik nachgeordneten Mitarbeiter – egal welches Amtes – haben in dem vorgegebenen Gesetzesrahmen ausreichende Kompetenzen zur Verfügung. Eine Entscheidung ihres Gewissen ist dabei nicht gefragt und auch nicht nötig – die Politik hat bereits den Weg festgeschrieben. So auch im Fall des Gimritzer-Damm-Urteils. Die größten Verzögerungen sind durch die „gesetzestreuen“ und rigiden Umsetzungen eingetreten. Damit wurde eine jahrelange, unsichere Wartezeit für ca. 30.000 Bewohner (Geiseln!) eines Stadtteiles „gesetzeskonform“ zu Papier gebracht.
    Es wird Zeit, dass diese Gesetze der eingetretenen Entwicklung angepaßt werden. Beispiel: In Japan gab es einen GAU – in der BRD wurde kurze Zeit später eine Energiewende eingeleitet, erneuerbare Energieformen gefördert – mit allen Vor- und Nachteilen ( obwohl in Belgien, Frankreich usw. – gewissermaßen nebenan ) weiterhin Atomkraftwerke produzieren. Es sind in letzter Zeit soviel Gesetze neu geschrieben, verändert, novelliert worden – nur um das sogenannte „höchste Gut“, das Klagerecht, drückt sich die Politik. Bereits 2013 wurde von von Sachsen und Bayern im Bundesrat eine Initiative gestartet, in dem ein Entwurf „Hochwasserschutz-Beschleunigungsgesetz“ eingebracht wurde. Es wurde angenommen – und in diverse Ausschüße überwiesen. Dort erfolgt dann eine Jahre dauernde Abstimmung zwischen allen Beteiligten. Wie hatte ich im ersten Satz geschrieben: Das Primat hat die Politik!

    #282887

    Hallo Stadt_für_Kinder,

    Vor 50 Jahren gab es Neustadt noch nicht? So nicht richtig. Halle-Neustadt wurde am 12. Mai 1967 zur eigenständigen und kreisfreien Stadt erklärt und gabe es demzufolge auch schon davor.

    Natürlich muß erst etwas bewohnbares stehen und nutzbar sein, um von einer Stadt zu sprechen eigentlich ein ganzes Viertel. Dazu füge ich einen Absatz von Wikipedia ein:
    „Noch vor Fertigstellung des ersten Wohnkomplexes 1968 wurde am 12. Mai 1967 die neue Siedlung vom Stadtteil Halle-West zur Stadt Halle-Neustadt erklärt und das Gebiet formell aus dem Stadtgebiet von Halle herausgelöst.“

    Das gilt als Gründungstag. Alles vorher, wie Chemiearbeiter-Stadt, Halle-West und Baustelle, hat nichts zu sagen. Die Planungen sind noch früher beschlossen und erstellt worden – auch sie zählen nicht dazu.

    #282875

    Vermerke zur Geschichte des Gimritzer Dammes zwischen Halle-Neustadt und dem Gut Gimritz ( Quellen: diverse Akten und Karten im Stadtarchiv )

    Daten: 1926 erste Befestigungen / Dammaufschüttungen
    1933 Aufhöhungen und Befestigung des Gimritzer Dammes ( Lettiner
    Weg ) wird erteilt. Reiner Schutzdeich ohne Straße planen,
    Deichhöhe 79,50 m, das sind 0,50 m über dem höchsten
    Hochwasser von 1830 notwendig
    1935-1937 Schüttung des Passendorfer Dammes, Erhöhung des Gimritzer
    Dammes
    1964-1972 Verlegung von Versorgungsleitungen im Gimritzer Damm,
    Hochdruck- und Niederdruck- sowie Faulgasleitungen

    für redhall:
    Ca. 4 Jahre nach dem zweiten Jahrhundert-Hochwasser des 21-zigsten
    Jahrhundert ohne ein weiteres Hochwasser kann man ganz locker „Gefahr im Verzug“ in Frage stellen. Um den rechtlichen Zustand herzustellen wurden die
    rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft (Anwälte/Juristen), wohl wissend, daß das Ergebnis nicht angefochten werden kann, aber nur unter dem Ausschluß einer korrekten Prüfung der Umstände und unter Missachtung der Pflicht zum Schutz von „Leib und Leben“, des Eigentums usw. des überwiegenden Teils der hallischen Bevölkerung ( man kann dies als Allgemeinwohl bezeichnen).

    für lou:
    Wenn eine Person eine andere Person verklagt wegen …………, dann landet
    diese Klage vor einem Richter. Der muß zu einem Urteil kommen, in dem er entscheidet, wer von den beiden Parteien Recht bekommt und wer nicht. „Schuld und Sühne“ sind hier nicht zu finden, nur in Ihrer Frage.

    „Klagerecht“ u.U. außer Kraft setzen ist an den Haaren herbei gezogen. In meinem ersten Beitrag weiter heißt es bei den Juristen, welche Gesetze erarbeiten:“ ….. der Entwicklung angepaßte …..“, damit sind entwicklungsbedingte, aber notwendige Korrekturen bestehender gesetzlichen Klagemöglichkeiten zu verstehen. Zu welchen Gunsten wird eine Entscheidung gefällt.Das ist zu prüfen und in geltendes Recht neu einzuarbeiten – daraus wird die Grundlage für den Richter.

    Den „Quatsch“ zur Willkür würde noch nicht mal der „Eulenspiegel“ drucken. Gleiches gilt für nicht verstandene Schuldzuweisungen – nur die MZ lesen !!

    für Gondwana:
    Lies bitte meinen Beitrag “ Vermerke zur ……“ weiter oben.
    Als Ergänzung: …. um Flugplatz zu schützen, welcher noch gebaut werden sollte und wurde ……. . Der „Lettiner Weg“ wurde umbenannt in “ Hermann-Göring-Strasse“ Warum wohl?

    für Schulze:
    Als Ergänzung: siehe meine Beiträge, DIN-Vorschriften gelten in unserer Zeit – darin steht einiges zum Bewuchs eines Deiches.
    Was nach 1937 und die folgenden Jahrzehnte versäumt wurde wird, wie heute üblich, von „Grünen“ als schützenswert angesehen.

    FLora und Fauna sind heute höher bewertet – eine Änderung wird erst eintreten, wenn HOMO SAPIENS SAPIENS als schützenswerte Spezies eingestuft werden ( hoffentlich nicht zu spät und ohne jede Selektion nach „Hei-Wu Art“.

    für Hei-Wu:
    Leider verstehen Sie nur etwas, woran Sie selber glauben.
    Nochmal: „….. vor 50 Jahren gebaut wurde, ohne Damm“. Halle-Neustadt gab es vor 50 Jahren noch nicht!! Bitte zum Damm auch meine anderen Beiträge lesen – gewissermaßen als Qualifizierungs-Hinweis. Der Rest ist zum Vergessen.

    #282772

    Im Übrigen haben Bäume nichts auf Dämmen und Deichen zu suchen – auf Deichen darf es nur Gras und Schafe geben! Sofern die nicht von Wölfen gerissen werden.
    Schafe haben den „goldenen Tritt“ und werden als „Pfennigsucher“ bezeichnet.
    Der „goldene Tritt“: sie treten mit ihren hufen Mäuselöcher zu und sonstige Unebenheiten werden geglättet.
    „Pfennigsucher“: sie halten das Gras kurz und fördern das Verdichten der Grasnarbe.

    Auf dem Gimritzer Damm wurde nichts angepflanzt. Alles hat sich selbst ausgesamt, einschließlich der Bäume – heute ca. 20 cm Durchmesser in Augenhöhe.

    #282764

    Das LHW will einen rechtssicheren Neubau des Gimritzer Damms gewährleisten – mit allen Folgen. Dazu wurde am Dienstag, 14.02.2017 in der Beigeordnetenkonferenz, von dem verantwortlichen und dazu qualifizierten Mitarbeiter des LHW der aktuelle Stand dargelegt und erläutert. Die Möglichkeiten einer schnelleren Deichbau-Lösung sind sicher gering, so gering, dass man nach anderen Wegen suchen sollte und die eigentlichen Hintergründe des für Halle-Neustadt katastrophalen Urteils ans Tageslicht ziehen müßte.

    Juristen haben massenweise Gesetze, samt den Durchführungsbestimmungen, Novellierungen, sonstige Ergänzungen – der Entwicklung angepaßte – erarbeitet. Dies sind die Grundlagen für Urteilsfindungen, sofern man über Klagen zu entscheiden hat.

    Leider gibt immer wieder Personen, welche schlauer sein wollen als die dazu beauftragten Juristen. Leider gibt es auch Juristen, welche ohne exakte Prüfung der Umstände sich nur auf die Paragraphen stützen – die dann zur Urteilsfindung herangezogen werden, egal wer eigentlich der Schuldige ist.

    Von Hei-Wu habe ich schon viel „wunderliches“ gelesen, so auch „dass Halle-Neustadt vor 50 Jahren gebaut wurde, ohne Damm“. Er wird recht behalten – der Damm war schon da ( 1937 gebaut ). Halle-Neustadt hatte bisher keine Probleme mit Hochwasser – die Altstadt Halle und die Enklave ( wird Gut Gimritz genannt ) eigentlich immer. Während es in Alt-Halle geschätzte 5.000 Einwohner betroffen hat ( leider ist jeder Betroffene einer zuviel ) sind es in Halle-Neustadt, ebenfalls geschätzt, 30.000 Einwohner. Alle Betroffenen erleiden persönlichen Schaden, materieller Art und auch die psychischen Belastungen sind nicht zu negieren. Die Folgeschäden, der Wohnungsgesellschaften, der ansässigen Unternehmen, der Einwohner usw., sind in Alt-Halle bei den Einwohnern wesentlich geringer ( geschätzte 50 Mio € ) plus den größeren Unternehmen ( z.B. Multimedia-Zentrum usw. ). In Halle-Neustadt beträgt die Schadenssumme in dem voraussichtlichen Überschwemmungsgebiet ca. 270 – 300 Mio €.

    Der OB hat aus der Sicht „Gefahr im Verzug – Notfall“ mit dem Schutz von dem größten Stadtteil begonnen – ohne die Einhaltung rechtlicher Vorschriften.
    Konnten die Juristen vorausahnen, dass es zu diesem Notfall kommen kann? Nein! Aber sie glauben immer noch daran, dass das Recht auf Klagen „ein für allemal“ „in Stein gemeißelt ist“ . Dies halte ich für falsch. Es ist alles in Bewegung, es sei denn, wir entwickeln uns nicht mehr.

    Von diesem Standpunkt aus haben die Kläger und prominente Sponsoren, mit juristischer Beratung, die Chance genutzt gegen den als Notdeich zu bezeichnenden Damm-Neubau zu klagen, wohl wissend, das mit dem alten Deich der größte Stadtteil Halle-Neustadt nicht mehr gegen Hochwasser geschützt ist.
    Die Kläger haben öffentlich „kund und zu wissen getan“, dass Halle-Neustadt die größte städtebauliche „Katastrophe“ der DDR ist. Das derzeitige Klagerecht gibt ihnen Recht auf die Hoffnung, dass ein Neubau des Deiches auf Jahre verzögert werden kann. Sie haben damit die Hoffnung, dass das Hochwasser in der Altstadt, Sophienhafen, Gut Gimritz usw. nicht mehr so hoch werden kann bzw. besser beherrschbar wird. Dies stellt sich als ein Irrtum heraus, spätestens bei einem Hochwasser mit nur 7,50 m. Es gibt einen klugen Spruch, der da heißt: „Wer am Wasser baut, muß auch mit dem Wasser leben können“.

    Was war bei dem Urteil, welches zum Baustopp führte, vorher zu tun? Eine gründliche Prüfung! Auf welcher Seite des Deiches ensteht der größere Schaden, wer ist alles betroffen, kann das öffentliche Leben weitmöglichst fortgeführt werden usw. Die Schlußfolgerung hätte sein können: Ja! Der Bau darf weitergeführt werden – die Klage wegen fehlender Umweltverträglichkeitsprüfung, Planungsprobleme oder ähnliches wird zu Gunsten des Allgemeinwohles abgewiesen. Damit hätte das Urteil zu mindestens bei dem überwiegenden Teil der Betroffenen mehr Verständnis hervorgebracht. Meines Erachtens sind das auch Gründe für die katastrophalen Wahlergebnisse.

    Einschätzen muß man auch die derzeitige Diskussion, welche zum Teil auch berechtigt ist, dass mit dem Urteil die Betroffenen zu Geiseln geworden sind. Wenigstens so lange bis schnelle Maßnahmen greifen und die Gefahr gebannt ist – auf beiden Seiten der Saale.
    Es nützt nichts mit wiederholten und neuen Schuldzuweisungen die Arbeit anderer zu erschweren, sinnlose Diskussionen führen. Wo war denn der Führungsanspruch der SPD-Fraktion und des Stadtrates 2013, 2014, 2015, 2016 und auf der letzten Beigeordnetenkonferenz im Februar zu hören und zu sehen? Hat der ständig Kritisierende kein Geld, um sich externen Sachverstand einzukaufen?

    Ich hoffe auf Verständnis für die Zeilen – sicher wird es einige „wunderliche“ Bemerkungen geben – also immer schön neugierig bleiben.

    Im Übrigen hoffe ich mit vielen anderen, dass die Saale nicht vor 2020 ihr Bett verlässt.

    #157091

    Der Bericht zum Deichtag am Gimritzer Damm wurde, wie manches andere auch, falsch interpretiert. Wahrscheinlich standen die Schreiber und Kommentatoren nicht in der ersten Reihe, oder hatten nur ihre Handys vor den Augen. Deshalb ist es denen nicht gelungen die Zitate anderer Politiker zu der ähnlichen Problematik in Grimma vollständig zu erfassen, so z.B. die des sächsischen Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich. Man schreibt und fotografiert nur das , was man schreiben und fotografieren will. So auch über einen Schaumschläger, welcher den Weg aus seiner Kneipe zur rechten Zeit zu seiner Provokation der Erinnerungsveranstaltung zum 2. Jahrestag des Jahrhunderthochwassers 2013 finden mußte und hat.

    Im übrigen waren bei dem Deichtag am Gimritzer Damm ca. 240+ Halle-Neustädter und auch Hallenser aus dem Gut Gimritz, Hafenviertel, Mansfelder Strasse, die sich diesem Anliegen mit Aufmerksamkeit widmeten. Denen ist zu danken.

    #153214

    Selbst als Betroffener finde ich in etlichen Beiträgen keine konkreten und hilfreiche Hinweise – noch nicht mal einen nennenswerten Unterhaltungswert [ hei-wu / ilmenau 1967 ].
    Sicher ist, dass es am 2. Jahrestag der Flutkatastrophe vom Juni 2013 um die Frage geht, welche Meinung SIE ( die Bürger vom Stadtteil Halle-Neustadt und der betroffenen Bürger in der Klausvorstadt, dem Sophienhafengebiet, dem alten Gut Gimmritz ) jetzt haben.

    Die Natur wartet keine Urteilsverkündigungen ab und lässt sich auch nicht mit Eilanträgen verfügen!

    Es gibt auch so nette Sprüche mit hohem Inhalt: …. wer nicht will deichen, muss weichen …. wer zu nah am Wasser baut, muss mit dem Wasser leben …. [ bauen kann auch heißen: Hochwassergerecht gebaut? ]

    Dazu einige Links zum Lesen und Nachdenken. Quelle: http://www.heise.de/tp/artikel/39/39273/1.html – Quelle http://www.hitradio-rtl.de/top-aktuell/minister-weiht-flutmauer-in-wilkau-hasslau-ein-1073070/ – Quelle : http://www.focus.de/politik/deutschland/tid-31760/streit-um-hochwasser-praevention-flutkatastrophe-scharfe-kritik-an-umweltschuetzern_aid_1010372.html – Quelle : http://www.focus.de/politik/deutschland/tid-31760/streit-um-hochwasser-praevention-flutkatastrophe-scharfe-kritik-an-umweltschuetzern_aid_1010372.html

    Meinung:… dass wer über ein juristisch formales einklagbares Recht verfügt, dies nicht missbräuchlich ausüben darf. Es darf nicht zu einer Inkaufnahme immensen menschlichen Leidens und eines enormen materiellen Schaden zur Wahrnehmung formaler Ansprüche kommen. Mit einer Werteermittlung und einer nachfolgenden Wertebewertung, die zu einer Abwendung eines höheren Güterschadens führen muss, sollten die öffentlichen Interessen gewährleistet werden.

    #152114

    Lt. BGH v. 29.03.1990, III ZR 145/88 : Es gilt der Grundsatz, dass der Bürger nicht klüger zu sein braucht, als die mit der Bearbeitung der Angelegenheit betrauten fachkundigen Beamten.

    Eigentlich müsste es jedem klar sein: Wer nahe am Wasser baut, muss mit dem Wasser leben können. Leider missbrauchen einige Kläger das geltende Recht und ignorieren das möglicherweise eintretende ( nicht meßbare ) menschliche Leid von ca. 30.000 Einwohner und mit der Inkaufnahme
    eines materiellen Schadens ( geschätzt auf 300 Millionen € ) wollen sie dann nichts mehr zu tun haben. Grimma 2013, Wilkau-Haßlau 2013, Leipzig 2013, Roßlau 2013 und weiter betroffene Städte und Orte sind beispielhaft für angerichtete unsinnige Schäden. Erst nach einem weiteren Hochwasser sind alle klüger.

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