Startseite Foren Halle (Saale) Neuer Gimritzer Damm erst 2019 frühestens.

Ansicht von 25 Beiträgen - 51 bis 75 (von insgesamt 229)
  • Autor
    Beiträge
  • #282776

    Mich würde die ursprüngliche Rolle des Dammes interessieren, in Bezug auf Ulikas Rede: „der Damm war schon da ( 1937 gebaut )“.

    – überholt
    – die Erde ist eine Scheibe!

    • Diese Antwort wurde geändert vor 7 Jahren, 1 Monat von Gondwana.
    • Diese Antwort wurde geändert vor 7 Jahren, 1 Monat von Gondwana.
    #282777

    Für Gut Gimritz könntest Du da unbedingt Recht haben… da wollen wir dir nicht widersprechen…

    #282780

    dass Halle-Neustadt vor 50 Jahren gebaut wurde, ohne Damm“. Er wird recht behalten – der Damm war schon da ( 1937 gebaut ). Halle-Neustadt hatte bisher keine Probleme mit Hochwasser –

    OK. Ich habe mich geirrt. Halle-Neustadt hat also schon einen Danm, sogar schon seit 1937. Da der Damm wahrscheinlich nie verschwunden ist, müssen wir ihn nur suchen. Lange Rede, kurzer Sinn. Das böse Gimritz und die Altstadt können dagegen gar nicht existieren, weil schon von den Fluten der Vergangenheit mehrfach fortgespült sein müßten.

    Ich glaube mittlerweile auch, dass die Mondlandung gefälscht ist, und intelligentes Leben in Halle unmöglich ist.

    Immerhin muss der Damm dann von echten Reichsbürgern erbaut worden sein. 🙂

    #282781

    Für Gut Gimritz könntest Du da unbedingt Recht haben… da wollen wir dir nicht widersprechen…

    Da bin ich mir sicher. Da findest du eine primituve Lebensform (Würmer oder sowas), aber alle Achtung! Du redest mit denen, Du Wurmflüsterer.

    #282783

    Anonym

    „Juristen haben massenweise Gesetze, samt den Durchführungsbestimmungen, Novellierungen, sonstige Ergänzungen – der Entwicklung angepaßte – erarbeitet. Dies sind die Grundlagen für Urteilsfindungen, sofern man über Klagen zu entscheiden hat…Leider gibt es auch Juristen, welche ohne exakte Prüfung der Umstände sich nur auf die Paragraphen stützen – die dann zur Urteilsfindung herangezogen werden, egal wer eigentlich der Schuldige ist.“

    Nach was sonst als Gesetzen (Paragraphen) sollen Juristen entscheiden?
    Und seit wann hat das Vetwaltungsrecht mit „Schuld und Sühnen“ zu tun?!

    „Konnten die Juristen vorausahnen, dass es zu diesem Notfall kommen kann? Nein! Aber sie glauben immer noch daran, dass das Recht auf Klagen „ein für allemal“ „in Stein gemeißelt ist“ . Dies halte ich für falsch. Es ist alles in Bewegung, es sei denn, wir entwickeln uns nicht mehr.“

    Ziemlich wirr. Willst du das „Klagerecht“ u.U. außer Kraft setzen?!

    „Was war bei dem Urteil, welches zum Baustopp führte, vorher zu tun? Eine gründliche Prüfung! Auf welcher Seite des Deiches ensteht der größere Schaden, wer ist alles betroffen, kann das öffentliche Leben weitmöglichst fortgeführt werden usw. Die Schlußfolgerung hätte sein können: Ja! Der Bau darf weitergeführt werden – die Klage wegen fehlender Umweltverträglichkeitsprüfung, Planungsprobleme oder ähnliches wird zu Gunsten des Allgemeinwohles abgewiesen. Damit hätte das Urteil zu mindestens bei dem überwiegenden Teil der Betroffenen mehr Verständnis hervorgebracht.“

    In einem Rechtsstaat nennt man sowas Willkür. Sie ist i. Ü. rechtswidrig und somit verboten.

    „Es nützt nichts mit wiederholten und neuen Schuldzuweisungen die Arbeit anderer zu erschweren…“

    Ach was? Du machst Gott sei dank (entschuldige, falls du Atheist bist) keine Schuldzuweisungen.

    #282838

    Die „Gefahr im Verzug“ wurde erfunden, damit man auch noch handeln kann, wenn Behörden gepennt haben.
    Die derzeitgen Versuche, dieses „nicht handeln“ mittels juristischer Verfahren nachträglich zu legitimieren, ist auf dem Papier natürlich heroisch, gefährdet aber Eigentum und Leben. Das die Betroffenen darüber nicht glücklich sind, ist nachvollziehbar!

    #282875

    Vermerke zur Geschichte des Gimritzer Dammes zwischen Halle-Neustadt und dem Gut Gimritz ( Quellen: diverse Akten und Karten im Stadtarchiv )

    Daten: 1926 erste Befestigungen / Dammaufschüttungen
    1933 Aufhöhungen und Befestigung des Gimritzer Dammes ( Lettiner
    Weg ) wird erteilt. Reiner Schutzdeich ohne Straße planen,
    Deichhöhe 79,50 m, das sind 0,50 m über dem höchsten
    Hochwasser von 1830 notwendig
    1935-1937 Schüttung des Passendorfer Dammes, Erhöhung des Gimritzer
    Dammes
    1964-1972 Verlegung von Versorgungsleitungen im Gimritzer Damm,
    Hochdruck- und Niederdruck- sowie Faulgasleitungen

    für redhall:
    Ca. 4 Jahre nach dem zweiten Jahrhundert-Hochwasser des 21-zigsten
    Jahrhundert ohne ein weiteres Hochwasser kann man ganz locker „Gefahr im Verzug“ in Frage stellen. Um den rechtlichen Zustand herzustellen wurden die
    rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft (Anwälte/Juristen), wohl wissend, daß das Ergebnis nicht angefochten werden kann, aber nur unter dem Ausschluß einer korrekten Prüfung der Umstände und unter Missachtung der Pflicht zum Schutz von „Leib und Leben“, des Eigentums usw. des überwiegenden Teils der hallischen Bevölkerung ( man kann dies als Allgemeinwohl bezeichnen).

    für lou:
    Wenn eine Person eine andere Person verklagt wegen …………, dann landet
    diese Klage vor einem Richter. Der muß zu einem Urteil kommen, in dem er entscheidet, wer von den beiden Parteien Recht bekommt und wer nicht. „Schuld und Sühne“ sind hier nicht zu finden, nur in Ihrer Frage.

    „Klagerecht“ u.U. außer Kraft setzen ist an den Haaren herbei gezogen. In meinem ersten Beitrag weiter heißt es bei den Juristen, welche Gesetze erarbeiten:“ ….. der Entwicklung angepaßte …..“, damit sind entwicklungsbedingte, aber notwendige Korrekturen bestehender gesetzlichen Klagemöglichkeiten zu verstehen. Zu welchen Gunsten wird eine Entscheidung gefällt.Das ist zu prüfen und in geltendes Recht neu einzuarbeiten – daraus wird die Grundlage für den Richter.

    Den „Quatsch“ zur Willkür würde noch nicht mal der „Eulenspiegel“ drucken. Gleiches gilt für nicht verstandene Schuldzuweisungen – nur die MZ lesen !!

    für Gondwana:
    Lies bitte meinen Beitrag “ Vermerke zur ……“ weiter oben.
    Als Ergänzung: …. um Flugplatz zu schützen, welcher noch gebaut werden sollte und wurde ……. . Der „Lettiner Weg“ wurde umbenannt in “ Hermann-Göring-Strasse“ Warum wohl?

    für Schulze:
    Als Ergänzung: siehe meine Beiträge, DIN-Vorschriften gelten in unserer Zeit – darin steht einiges zum Bewuchs eines Deiches.
    Was nach 1937 und die folgenden Jahrzehnte versäumt wurde wird, wie heute üblich, von „Grünen“ als schützenswert angesehen.

    FLora und Fauna sind heute höher bewertet – eine Änderung wird erst eintreten, wenn HOMO SAPIENS SAPIENS als schützenswerte Spezies eingestuft werden ( hoffentlich nicht zu spät und ohne jede Selektion nach „Hei-Wu Art“.

    für Hei-Wu:
    Leider verstehen Sie nur etwas, woran Sie selber glauben.
    Nochmal: „….. vor 50 Jahren gebaut wurde, ohne Damm“. Halle-Neustadt gab es vor 50 Jahren noch nicht!! Bitte zum Damm auch meine anderen Beiträge lesen – gewissermaßen als Qualifizierungs-Hinweis. Der Rest ist zum Vergessen.

    #282881

    Vor 50 Jahren gab es Neustadt noch nicht? So nicht richtig. Halle-Neustadt wurde am 12. Mai 1967 zur eigenständigen und kreisfreien Stadt erklärt und gabe es demzufolge auch schon davor.

    #282884

    Ulika eine „wunderliche“ Bemerkung habe ich gefunden. „Ja der Bau darf stattfinden….“ Bist du Ingenieur und Jurist?

    #282887

    Hallo Stadt_für_Kinder,

    Vor 50 Jahren gab es Neustadt noch nicht? So nicht richtig. Halle-Neustadt wurde am 12. Mai 1967 zur eigenständigen und kreisfreien Stadt erklärt und gabe es demzufolge auch schon davor.

    Natürlich muß erst etwas bewohnbares stehen und nutzbar sein, um von einer Stadt zu sprechen eigentlich ein ganzes Viertel. Dazu füge ich einen Absatz von Wikipedia ein:
    „Noch vor Fertigstellung des ersten Wohnkomplexes 1968 wurde am 12. Mai 1967 die neue Siedlung vom Stadtteil Halle-West zur Stadt Halle-Neustadt erklärt und das Gebiet formell aus dem Stadtgebiet von Halle herausgelöst.“

    Das gilt als Gründungstag. Alles vorher, wie Chemiearbeiter-Stadt, Halle-West und Baustelle, hat nichts zu sagen. Die Planungen sind noch früher beschlossen und erstellt worden – auch sie zählen nicht dazu.

    #282888

    Ohne die Dokumentation der genauen Linienführung der 4 Trassenvarianten zu Gesicht bekommen zu haben, scheinen einige ungelöste Problem schon jetzt zu Tage zu treten, die bei der Vorzugsvariante ein weiteres Abrücken der Linienführung vom vorhandenen Gimritzer Damm erforderlich machen werden.
    Da ist zum einen die immer noch im Überschwemmmungsgebiet vorhandene Trafostation (siehe 1.Bild) für die Stromversorgung der Brunnengalerie, die wenn sie nicht hochwassersicher auf die Westseite des Gimritzer Dammes verlegt wird, eine östliche Umgehung der Trafostation und damit ein weiteres Abrücken vom alten Damm unmöglich machen werden. .
    Zum anderen steht eine Abwasserpumpstation (siehe 2.Bild) an der wasserseitigen Böschung des alten Dammes und würde ebenfalls eine gedachte Linienführung auf dem alten Damm erschweren.
    Desweiteren ist noch nicht ersichtlich, wo und wie bei einer Linienführung nach Variante 2 die Deichscharten für eine Zuwegung zum Gut Gimritz und zur Peißnitzbrücke erfolgen sollen, ohne den kreuzenden Rad-und Fußweg auf der alten Dammkrone zu unterbrecheen.
    Es bleibt zu hoffen, dass bei der noch ausstehenden öffentlichen Auslegung der Variantenuntersuchungen Klarheit über diese und weitere Fragen geschaffen werden kann.

    ,

    #282889

    Werter Herr @kenno,

    Sie schreiben doch auch bei der Konkurrenz. Ist Ihnen die Abbildung am 14. Februar entgangen? Dort sind Scharten, Rampen und auch das Punpwerk skizziert.

    #282890

    @Tanc,Danke, kannte ich leider noch nicht.

    #282891

    @Tanc,
    nach Inaugenscheinnahme muß ich feststellen, dass diese Variantenpläne als grobe Übersichtspläne auch auf der Homepage des LHW zu sehen sind. Diese hätte ich auch zeichnen können, aber Trassenlinienbestimmungen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen zum Variantenvergleich kann man damit nicht anstellen.
    Die Verantwortlichen werden sich noch wundern, wenn sie die Leitungsbestandspläne der Versorgungsträger in die Hand bekommen und Schachtscheine für die Bohrpfahlgründungen beantragen.
    Dann wird die Bombe platzen und sie fangen dann noch einmal ganz von Vorne an.

    #282892

    „Die Verantwortlichen werden sich noch wundern, wenn sie die Leitungsbestandspläne der Versorgungsträger in die Hand bekommen und Schachtscheine für die Bohrpfahlgründungen beantragen. Dann wird die Bombe platzen und sie fangen dann noch einmal ganz von Vorne an.“

    Eine vorhersagende Prophezeihung?

    #282895

    Ich halte den LHW schon für fähig, Schachtpläne zu lesen. Ohne dass da „Bomben platzen“.

    #282898

    Die Gemengelage ist so komplex, dass sie auch Schach können sollten.

    #282904

    Um den rechtlichen Zustand herzustellen wurden die
    rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft (Anwälte/Juristen), wohl wissend, daß das Ergebnis nicht angefochten werden kann, aber nur unter dem Ausschluß einer korrekten Prüfung der Umstände und unter Missachtung der Pflicht zum Schutz von „Leib und Leben“, des Eigentums usw. des überwiegenden Teils der hallischen Bevölkerung ( man kann dies als Allgemeinwohl bezeichnen).

    Den Satz (ist es einer?) verstehe ich nicht, ich bin aber kein Jurist, und „Ulika“ auch nicht.

    Es gab hier mal einen User, der nannte sich „Jurist“. Irgenwann war er nicht mehr da.

    #282912

    Anonym

    Die Gemengelage ist so komplex, dass sie auch Schach können sollten.

    Da hast du absolut Recht. An der Kompetenz der (zumindest nach der Flut von 2013) auch öffentlich agierenden LHW Mitarbeiter habe ich nie gezweifelt. Die Frage ist nur, ob man sie frei und allein nach ihrem fachlichen Wissen und Gewissen entscheiden und handeln lässt.

    #282987

    Ich halte den LHW schon für fähig, Schachtpläne zu lesen. Ohne dass da „Bomben platzen“.

    @Hei-wu,
    was soll der Quatsch.
    Frank und ich verstehen uns als Fachleute (Bauingenieure) sehr gut und da gehört es dazu, Schachtpläne zu lesen.Laß bitte die Unterstellung!

    #282988

    Das ist keine Unterstellung, sondern eine Tatsache, dass Ihr Schachtpläne lesen könnt. Deshab verstehe ich nicht, was da für eine „Bombe platzen“ soll. Oder unterstellst Du Mitarbeitern des LHW, dass die Informationen („Bombe“) der Öffentlichkeit verschweigen?

    #282989

    Da hast du absolut Recht. An der Kompetenz der (zumindest nach der Flut von 2013) auch öffentlich agierenden LHW Mitarbeiter habe ich nie gezweifelt. Die Frage ist nur, ob man sie frei und allein nach ihrem fachlichen Wissen und Gewissen entscheiden und handeln lässt.

    Das Primat hat die Politik! Durch sie werden Gesetze aller Art erarbeitet ( sicherlich mehr von eingekauften externen Sachverstand ) und beschlossen, sie sind dann die Grundlage der unabhängigen Richter, welche sich nur an die Buchstaben des Gesetzes halten müssen. Richtern haben aber auch einen Ermessensspielraum (Gewissen?), welchen sie ausnutzen können oder auch nicht.
    Das LHW hat für diese spezielle Aufgabe zuständige Beamte, die diese Grundlagen unter dem Einbringen ihres Wissens, ihres Sachverstandes und ihrer Qualifikation umzusetzen haben. Diese, der Politik nachgeordneten Mitarbeiter – egal welches Amtes – haben in dem vorgegebenen Gesetzesrahmen ausreichende Kompetenzen zur Verfügung. Eine Entscheidung ihres Gewissen ist dabei nicht gefragt und auch nicht nötig – die Politik hat bereits den Weg festgeschrieben. So auch im Fall des Gimritzer-Damm-Urteils. Die größten Verzögerungen sind durch die „gesetzestreuen“ und rigiden Umsetzungen eingetreten. Damit wurde eine jahrelange, unsichere Wartezeit für ca. 30.000 Bewohner (Geiseln!) eines Stadtteiles „gesetzeskonform“ zu Papier gebracht.
    Es wird Zeit, dass diese Gesetze der eingetretenen Entwicklung angepaßt werden. Beispiel: In Japan gab es einen GAU – in der BRD wurde kurze Zeit später eine Energiewende eingeleitet, erneuerbare Energieformen gefördert – mit allen Vor- und Nachteilen ( obwohl in Belgien, Frankreich usw. – gewissermaßen nebenan ) weiterhin Atomkraftwerke produzieren. Es sind in letzter Zeit soviel Gesetze neu geschrieben, verändert, novelliert worden – nur um das sogenannte „höchste Gut“, das Klagerecht, drückt sich die Politik. Bereits 2013 wurde von von Sachsen und Bayern im Bundesrat eine Initiative gestartet, in dem ein Entwurf „Hochwasserschutz-Beschleunigungsgesetz“ eingebracht wurde. Es wurde angenommen – und in diverse Ausschüße überwiesen. Dort erfolgt dann eine Jahre dauernde Abstimmung zwischen allen Beteiligten. Wie hatte ich im ersten Satz geschrieben: Das Primat hat die Politik!

    #282990

    @Hei-wu,
    wenn du den Begriff wörtlich meinst, dann tust du mir Leid.

    #282991

    @ulika,
    kann dir voll zustimmem und leider kommt das Hochwasserschutz-Beschleunigungsgesetz der BRD für den Gimritzer Damm viel zu spät, sodaß wir hier auf einen neuen Damm noch unendlich lange warten müssen.

    #282992

    Die größten Verzögerungen sind durch die „gesetzestreuen“ und rigiden Umsetzungen eingetreten. Damit wurde eine jahrelange, unsichere Wartezeit für ca. 30.000 Bewohner (Geiseln!)

    Es ist sicher nicht verkehrt, derartige Ausdrucksweisen als Hetze zu bezeichnen.

Ansicht von 25 Beiträgen - 51 bis 75 (von insgesamt 229)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.