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- Dieses Thema hat 17 Antworten und 10 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 4 Jahren, 4 Monaten von Schulze.
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11. Dezember 2019 um 10:41 Uhr #362695
Ich nenne das Amtsanmaßung, wenn Behörden, Verwaltungen, Teile von selbigen, welcher Art und Weise auch immer Handlungen vornehmen, die sich gegen bestehende Vorschriften, Regelungen und Gesetze richten. Zum Beisspiel auf Fusswegen parkend Autos blitzen oder auch Einbahnstraßen in der falschen Richtung befahren.
11. Dezember 2019 um 11:10 Uhr #36269911. Dezember 2019 um 11:13 Uhr #362701Das Parken auf Rad- und Fußwegen ist da aber gerade nicht aufgezählt.
11. Dezember 2019 um 11:56 Uhr #362706Wenn es dienstlich notwendig ist, ist es vermutlich erlaubt.
11. Dezember 2019 um 13:36 Uhr #362717All solche „Ausnahmen“ verleiten massiv! Das ist so. Und „dienstlich notwendig“ erkläre ich anschließen alles, aber auch wirklich alles.
11. Dezember 2019 um 15:13 Uhr #362719HalleVerkehr(t) hat schon recht: Der Umstand, dass ein auf dem Radweg parkender Pkw als perfekte Tarnung eines Blitzers funktioniert, der spricht Bände über die Zustände in Halle.
11. Dezember 2019 um 21:16 Uhr #362751Schon schlimm, daß da noch kein Rad anständig aufgeprallt ist
Auch könnte ja der Radprofi auch hinter dem fahrzeug stehen bleiben, bis es weggefahren ist. Macht sich gut für die Messungen…
Heute schrieb er was in der Zeitung über „zivilen Ungehorsam“…
11. Dezember 2019 um 22:47 Uhr #362754Natürlich ist das dienstlich notwendig, sonst müsste das Krähengeschwader sich ja an die Vorschriften halten, die sie vorgeblich durchsetzen wollen!
11. Dezember 2019 um 22:57 Uhr #362756Schon schlimm, daß da noch kein Rad anständig aufgeprallt ist
Auch könnte ja der Radprofi auch hinter dem fahrzeug stehen bleiben, bis es weggefahren ist. Macht sich gut für die Messungen…
Heute schrieb er was in der Zeitung über „zivilen Ungehorsam“…
Tipp: Ich heiße gar nicht Stefen Koenau.
12. Dezember 2019 um 13:20 Uhr #362800Das Parken auf Rad- und Fußwegen ist da aber gerade nicht aufgezählt.
In § 46 Abs. 1 Nr. 3 steht aber: von den Halt- und Parkverboten (§ 12 Absatz 4)
§ 12 Absatz 4: „…Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren….“
Also dürfen die auch, mit der Außnahmegenehmigung, woanders als am rechten Seitenstreifen (Straßenrand) parken.
12. Dezember 2019 um 14:14 Uhr #362803Du zitierst korrekt, aber was ergibt sich daraus? Darf man z.B. verkehrsgefährdend auf dem Radweg parken?
12. Dezember 2019 um 14:16 Uhr #362804Ausnahmen über Ausnahmen, es wimmelt nur so davon.
12. Dezember 2019 um 17:49 Uhr #362814Ich nenne das Amtsanmaßung, wenn Behörden, Verwaltungen, Teile von selbigen, welcher Art und Weise auch immer Handlungen vornehmen,
Amtsanmaßung ist der juristische Ausdruck dafür, wenn du Dir ein Amt anmaßt, also vorgibt, ein Amtsträger zu sein. Anmaßendes Verhalten von Behördenmitarbeitern ist etwas anderes. Könnte dann beispielsweise Amtsmissbrauch sein.
12. Dezember 2019 um 18:01 Uhr #362815Korrekt, hei-wu.
13. Dezember 2019 um 12:07 Uhr #362848Na gut, soweit bin ich juristisch nicht bewandert. Das Problem als solches scheint aber doch erkannt zu sein. Darauf kam es mir an. Und da ist es wurscht ob ich mir ein Amt anmaße oder mein Amt mißbrauche. Es kommt letztlich beim Bürger auf das selbe raus. Oder von mir aus das gleiche.
13. Dezember 2019 um 13:04 Uhr #362851Amtsmißbrauch wäre noch ein viel zu schönes Wort, wenn man vorsätzlich, rücksichtslos und ohne jeglichen Verstand Radverkehrsflächen an dicht befahrenen Straßen zuparkt. Das ist schlichtweg bescheuert.
15. Dezember 2019 um 15:23 Uhr #362920Du zitierst korrekt, aber was ergibt sich daraus? Darf man z.B. verkehrsgefährdend auf dem Radweg parken?
Wenn Du rechts parkst, ist alles erlaubt!
15. Dezember 2019 um 21:19 Uhr #362940Rechts vom Radweg oder links davon…
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