Startseite Foren Halle (Saale) Amtsanmaßung

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  • #362695

    Ich nenne das Amtsanmaßung, wenn Behörden, Verwaltungen, Teile von selbigen, welcher Art und Weise auch immer Handlungen vornehmen, die sich gegen bestehende Vorschriften, Regelungen und Gesetze richten. Zum Beisspiel auf Fusswegen parkend Autos blitzen oder auch Einbahnstraßen in der falschen Richtung befahren.

    #362699

    § 46 StVO

    https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__46.html

    Alles (leider) zulässig.

    #362701

    Das Parken auf Rad- und Fußwegen ist da aber gerade nicht aufgezählt.

    #362706

    Wenn es dienstlich notwendig ist, ist es vermutlich erlaubt.

    #362717

    All solche „Ausnahmen“ verleiten massiv! Das ist so. Und „dienstlich notwendig“ erkläre ich anschließen alles, aber auch wirklich alles.

    #362719

    HalleVerkehr(t) hat schon recht: Der Umstand, dass ein auf dem Radweg parkender Pkw als perfekte Tarnung eines Blitzers funktioniert, der spricht Bände über die Zustände in Halle.

    #362751

    Schon schlimm, daß da noch kein Rad anständig aufgeprallt ist

    Auch könnte ja der Radprofi auch hinter dem fahrzeug stehen bleiben, bis es weggefahren ist. Macht sich gut für die Messungen…

    Heute schrieb er was in der Zeitung über „zivilen Ungehorsam“…

    #362754

    Natürlich ist das dienstlich notwendig, sonst müsste das Krähengeschwader sich ja an die Vorschriften halten, die sie vorgeblich durchsetzen wollen!

    #362756

    Schon schlimm, daß da noch kein Rad anständig aufgeprallt ist

    Auch könnte ja der Radprofi auch hinter dem fahrzeug stehen bleiben, bis es weggefahren ist. Macht sich gut für die Messungen…

    Heute schrieb er was in der Zeitung über „zivilen Ungehorsam“…

    Tipp: Ich heiße gar nicht Stefen Koenau.

    #362800

    Das Parken auf Rad- und Fußwegen ist da aber gerade nicht aufgezählt.

    In § 46 Abs. 1 Nr. 3 steht aber: von den Halt- und Parkverboten (§ 12 Absatz 4)

    § 12 Absatz 4: „…Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren….“

    Also dürfen die auch, mit der Außnahmegenehmigung, woanders als am rechten Seitenstreifen (Straßenrand) parken.

    #362803

    Du zitierst korrekt, aber was ergibt sich daraus? Darf man z.B. verkehrsgefährdend auf dem Radweg parken?

    #362804

    Ausnahmen über Ausnahmen, es wimmelt nur so davon.

    #362814

    Ich nenne das Amtsanmaßung, wenn Behörden, Verwaltungen, Teile von selbigen, welcher Art und Weise auch immer Handlungen vornehmen,

    Amtsanmaßung ist der juristische Ausdruck dafür, wenn du Dir ein Amt anmaßt, also vorgibt, ein Amtsträger zu sein. Anmaßendes Verhalten von Behördenmitarbeitern ist etwas anderes. Könnte dann beispielsweise Amtsmissbrauch sein.

    #362815

    Korrekt, hei-wu.

    #362848

    Na gut, soweit bin ich juristisch nicht bewandert. Das Problem als solches scheint aber doch erkannt zu sein. Darauf kam es mir an. Und da ist es wurscht ob ich mir ein Amt anmaße oder mein Amt mißbrauche. Es kommt letztlich beim Bürger auf das selbe raus. Oder von mir aus das gleiche.

    #362851

    Amtsmißbrauch wäre noch ein viel zu schönes Wort, wenn man vorsätzlich, rücksichtslos und ohne jeglichen Verstand Radverkehrsflächen an dicht befahrenen Straßen zuparkt. Das ist schlichtweg bescheuert.

    #362920

    Du zitierst korrekt, aber was ergibt sich daraus? Darf man z.B. verkehrsgefährdend auf dem Radweg parken?

    Wenn Du rechts parkst, ist alles erlaubt!

    #362940

    Rechts vom Radweg oder links davon…

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