Startseite › Foren › Halle (Saale) › Hitlergruss mit Siegheilausruf im Unterricht nicht strafbar?
- Dieses Thema hat 35 Antworten sowie 15 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 5 Jahren, 3 Monaten von Stadt_für_Kinder aktualisiert.
-
AutorBeiträge
-
19. März 2019 um 22:14 Uhr #340770
Lt. der Staatsanwaltschaft Halle mit Schreiben vom 14.03. 2019 ist das Zeigen eines Hitlergrußes inkl. des Ausrufens von „Sieg Heil“ durch einen Schül
[Der komplette Artikel: Hitlergruss mit Siegheilausruf im Unterricht nicht strafbar?]19. März 2019 um 23:29 Uhr #340771Wirklich interessant. Wenn der Unterricht nicht öffentlich ist, dass kann es auch keine Pflicht zum Besuch einer öffentlichen Schule geben. Die Schüler haben jetzt also alle frei.
19. März 2019 um 23:29 Uhr #340772…dann kann es auch…
20. März 2019 um 04:31 Uhr #340773Kann man eine Fangruppierung dann als …schule bezeichnen? Sind Rudel nicht per se Schulen?
Jeder verständige Justizbeamte hätte ein Begründung für die Einleitung eine Verfahrens an Hand der Tatbestandsmerkmale begründen können, aber der wollte nicht/durfte nicht. Vielleicht bekommt er/sie eine Fachexkursion nach Neuseeland, obwohl, Sachsen reicht auch.20. März 2019 um 06:54 Uhr #340774@redhall, @SfK, das ihr die Entscheidung nicht versteht war mir klar. Der Staatsanwalt hat doch die Gründe eindeutig dargelegt. Diese könnt selbst ihr in der Kommentierung zum § 86a StGB nachlesen!
20. März 2019 um 08:12 Uhr #340775Ich würde ja eher anzweifeln, ob es sich wirklich um eine in sich geschlossene Gruppe handelt. In einem Klassenraum, wo ganz unterschiedlich Menschen gezwungenermaßen aufeinander treffen.
20. März 2019 um 08:22 Uhr #340776Auf jeden Fall war die anwesende Gruppe im Klassenraum für den Schüler überschaubar.
20. März 2019 um 10:10 Uhr #340777Welche persönlichen Beziehungen gibt es denn in eine Schulklasse, so dass man von einer „privaten Atmosphäre“ sprechen kann? Ist die Schulklasse eine Art Klub, in dem man auch das Halenkreuz tragen darf? Solche Ansichten sind doch gelinde gesagt Bullshit!
20. März 2019 um 11:45 Uhr #340778Der Lehrer-Tweet und sein Ac. ist seit dem heutigen Vormittag, Mi., nicht mehr erreichbar. Inzwischen hat auch die MZ die Sache übernommen.
20. März 2019 um 14:15 Uhr #340779Ich würde das als Rechtsbeugung des Staatsanwaltschaft interpretieren.
20. März 2019 um 16:04 Uhr #340780Könnte man also alle Klassenzimmer (straflos) in ein Hitler-Kabinette umwandeln?
20. März 2019 um 16:52 Uhr #340781Ohne Modifikation des § 86a StGB ist eine Bestrafung nicht möglich. Auch wenn euch das nicht passt. Und nun kommt mal wieder runter.
20. März 2019 um 16:55 Uhr #340782@SfK, den Stuss, den du hier als Frage anbringst, kannst du dir sicher selbst beantworten.
20. März 2019 um 17:12 Uhr #340783Wir wissen doch alle, dass du keine Argumente hast.
20. März 2019 um 19:19 Uhr #340784Das öffentlich kommt im Paragraphen aber nach dem oder. Das „verbreitet“ steht alleine. Was anderes soll ein Hitlergruß in der Schule sein, als gewollte Verbreitung.
Die Gruppe wäre nur überschaubar oder privat gewesen, solange sich niemand dran stört. Der Lehrer hat aber bzw. musste sogar.20. März 2019 um 19:44 Uhr #340785Nein, der Lehrer ist Teil des „privaten Klubs“, wenn man die „Logik“ von Porbitzer zu Ende denkt.
20. März 2019 um 20:19 Uhr #340802Ohne Modifikation des § 86a StGB ist eine Bestrafung nicht möglich. Auch wenn euch das nicht passt
Mir passt es nicht. Den meisten hier sicher auch nicht. Aber da muss man wohl Porbitzer Recht geben. Dazu muss das Gesetz geändert werden.
20. März 2019 um 20:41 Uhr #340803Die Tat wurde vor Beginn des Unterrichts ausgeführt.
Also sehr öffentlich.
Und deshalb trifft §86aStGB genau zu.
Also bleibe ich dabei, dass die Oberstaatsanwaltschaft Rechtsbeugung begeht, wenn sie die Ermittlungen einstellt.
Was sagt denn eigentlich unser Innenminister?20. März 2019 um 21:09 Uhr #340804Mit dem Begriff der Rechtsbeugung sollte man vorsichtig sein. Die Position der Staatsanwaltschaft (So haben es mir Juristen auf meine entsetzte Nachfrage erklärt) ist zumindest nachvollziehbar. Das Problem ist die wackelige Gesetzeslage, die muss kkorrigiert werden. Bewusst am Gesetz vorbei zzu urteilen, das wäre dann Rechtsbeugung.
20. März 2019 um 21:23 Uhr #340805@hei-wu: Unterschiedliche Meinungen, sind der Sinn jeder Diskussion.
Ich stehe zu meiner Aussage.20. März 2019 um 21:40 Uhr #340806Es ist doch bezeichnend, dass sich der Einstellungsbescheid auf keinerlei Rechtsprechungsquellen bezog, sondern offenbar eine Literaturmeinung aus einer Kommentierung wiedergegeben wurde. Dann wäre es zur Klärung des Rechts aber geboten gewesen, den Fall anzuklagen. Aber dass man dies nur selten will, beweisen die Einstellungen von Verfahren mit derartigen Straftaten:
https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d2471oak.pdf
- Diese Antwort wurde geändert vor 5 Jahren, 4 Monaten von Stadt_für_Kinder.
- Diese Antwort wurde geändert vor 5 Jahren, 4 Monaten von Stadt_für_Kinder.
20. März 2019 um 22:37 Uhr #340809Das ist auch OK. Wir unterscheiden uns nzr in einem Punkt: Du bist der Ansicht, die bestehende Gesetzgebung sei ausreichend, um Hitlergrüße im Klassenzimmer zu unterbinden. Mir reicht das nicht, ich plädiere für Konkretisierung des Gesetzes.
Dass Nazipropagana nicht ins Klassenzimmer gehört, ist ja wohl klar.20. März 2019 um 23:07 Uhr #340812Bullshit vom Staatsanwalt; das sind die gleichen, die mit Vehemenz gegen Modellflieger vorgehen, weil die originalgetreue Verkleinerungen von großen Vorbildern fertigen. Bei diesen wird im Wettbewerb die Vorbildtreue bis fast auf den letzten sichtbaren Lukendeckel geprüft…
21. März 2019 um 00:07 Uhr #340819@hei-wu: Unterschiedliche Meinungen, sind der Sinn jeder Diskussion.
Ich stehe zu meiner Aussage.Sind sie das? Natürlich war früher alles besser, als man in Buna nur Meldung machen musste und alles den gewohnten sozialistischen Gang gegangen ist. Zum Glück löst die Zeit das Problem mit den alten Undemokraten. Der Rechtsstaat hat hier eine Bewertung vorgenommen. Das traurigste daran ist, dass es soweit gekommen ist. Da haben wir einen völlig überforderten Lehrer, selbst ohne den Fall war sein Twitterprofil ein Offenbarungseid, der sich in keinster Weise zu helfen weiß. Früher hat man wenigstens versucht solchen Leuten ihr Fehlverhalten zu erläutern.
Es ist doch bezeichnend, dass sich der Einstellungsbescheid auf keinerlei Rechtsprechungsquellen bezog, sondern offenbar eine Literaturmeinung aus einer Kommentierung wiedergegeben wurde. Dann wäre es zur Klärung des Rechts aber geboten gewesen, den Fall anzuklagen. Aber dass man dies nur selten will, beweisen die Einstellungen von Verfahren mit derartigen Straftaten
Kommentierungen zu Paragraphen sind eben was anderes als Kommentare zu deinen Rezeptbüchern. Traurig genug, dass der „Lehrer“ hier Internas bei Twitter veröffentlicht. Das löschen seines Accounts ist ja ein deutliches Zeichen.
Ich würde mir in solchen Fällen tatsächlich mehr Engagement der Lehrkräfte wünschen als stumpfe Strafanzeigen. Letzteres hat in solchen Fällen wohl keine Wirkung. Hier wäre viel Spielraum um den Herrn sein Fehlverhalten näher zu bringen. Inklusive der Klärung ob er einfach dumm ist oder über einen mehr als schlechten Humor verfügt. Aber statt Lerneffekt trägt der Lehrer seine Ahnungslosigkeit und Unsouveränität in die Welt. Früher gab es da durchaus souveräne Lehrer, welche die Schüler spüren lassen haben, warum solch ein verhalten Unangemessen ist. Aber gut, das waren auch echte Lehrer und nicht die C-Auswahl an der Berufsschule.
21. März 2019 um 07:12 Uhr #340827Das der Lehrer eine Pfeife ist, glaube ich auch. Aber dass das Verhalten des Schülers rechtlich nicht zu beanstanden ist, erstaunt wohl viele, mich auch.
-
AutorBeiträge
- Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.