Hitlergruss mit Siegheilausruf im Unterricht nicht strafbar?

19. März 2019 | Nachrichten | 15 Kommentare

Lt. der Staatsanwaltschaft Halle mit Schreiben vom 14.03. 2019 ist das Zeigen eines Hitlergrußes inkl. des Ausrufens von „Sieg Heil“ durch einen Schüler im Unterricht nicht strafbar (Begründung unten im Tweet). Hier sind schulinterne Sanktionen natürlich nicht eingeschlossen, wie die Staatsanwaltschaft betont. Die Schule müßte selbst bezüglich Disziplinarmaßnahmen tätig werden, wie der zuständige Staatsanwalt ausführt. Ein Interesse des Staates an der  Verfolgung neonazistischer Umtriebe an Schulen sieht er mit Begründung, dass der Unterrichtsraum kein öffentlicher Raum wäre, nicht.

Der Bildungsminister Tullner wurde über einen anderen Twitteruser über den Umstand informiert. Auch wir würden uns hier über eine rasche Stellungnahme freuen. HalleSpektrum wird ggf. am morgigen Mittwoch bei der Staatsanwaltschaft Halle nachfragen, ob der Sachverhalt authentisch ist und ob hier ggf. eine weitere Begründung der Ablehnung der Öffentlichkeit gegenüber erfolgen kann. Denn die Frage, wenn der Unterrichtsraum kein öffentlicher Raum mehr ist, stellt sich natürlich, was dann auch nicht mehr öffentlicher Raum ist: Der Hinterhof nebenan, die Kneipe an der Ecke, der private Partyraum, die Seitenstraße hinter der Ulrichskirche? Wo darf lt. Staatsanwaltschaft Halle der Hitlergruß ungestraft gezeigt werden? Und warum? Wir sind zuversichtlich, dass wir bald bez. des finsteren Winkens aus der Vergangenheit von den Strafjuristen aus Halle erhellt werden.

ToK

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