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12. Februar 2013 um 20:33 Uhr #31565
Oder Plan komplett aufgeben, kauf rückabwickeln und das Areal weiter verkommen lassen.
12. Februar 2013 um 20:50 Uhr #31568Mit der Rückabwicklung dürfte es wohl schwierig werden wie ich das Land kenne. Ich denke, der Meinungswandel bei der Stadt dürfte dieser noch einige Schwierigkeiten bereiten.Nach meiner Erinnerung wurde der Kauf der Immobilie durch die Mischgesellschaft HWG/GP wohl auch unter dem Aspekt der städtischen Zusage eines einfachen Baugenehmigungsverfahrens getätigt. Da könnte ein fettes Klageverfahren drohen.
12. Februar 2013 um 20:53 Uhr #31569Stadtverwaltung und Bürger werden schon schon was draus machen. Sicher findet sich auch ein Invetor für das RP, der die Umgebung / das Flächendenkmal respektiert.
12. Februar 2013 um 20:57 Uhr #31570Na Retter, nur gut, dass Du Dich nicht Erretter nennst.
12. Februar 2013 um 21:07 Uhr #31572Lieber MaxAnton, aus welchem edlen Geschhlecht magst du stammen, dass du dermaßen geistig vollkommene Beiträge zu leisten vermagst? In vollkommener Hochachtung…
12. Februar 2013 um 21:50 Uhr #31579Lieber MaxAnton, das liegt mir fern, ich find es einfach lustig, wenn man ein wort vorwärts und rückwärts lesen kann. Das Leben ist viel zu kurz, um schlechten Wein zu trinken ausrufezeichen
12. Februar 2013 um 22:01 Uhr #31583
AnonymWir haben den Artikel noch mal aktualisiert. Leider war die erste Mail, die wir erhielten, etwas verwirrend – woraus wir die Assoziation zum B-Plan gezogen haben.
Nun das Update: die jetzige Bauantrag muss nachgebessert werden, sonst wird er abgelehnt. Grundsätzlich ist aber laut Baudezernent Stäglin eine Bebauung nach Paragraf 34 Baugesetzbuch möglich, nur eben nicht in der Form wie sie jetzt die HWGS machen will. Also: doch kein B-Plan, aber zumindest besteht Nachbesserungsbedarf.
Bürger-Erfolg: Antrag für Wohnpark Paulusviertel muss überarbeitet werden
12. Februar 2013 um 22:17 Uhr #31586Zitat @MaxAnton: Nach meiner Erinnerung wurde der Kauf der Immobilie durch die Mischgesellschaft HWG/GP wohl auch unter dem Aspekt der städtischen Zusage eines einfachen Baugenehmigungsverfahrens getätigt. Da könnte ein fettes Klageverfahren drohen.
–> Das beinhaltet aber keinen generellen Freifahrtschein, so wie es jetzt aussieht, wurde dies wohl jetzt beanstandet.
12. Februar 2013 um 22:47 Uhr #31593
Anonym@adip: den Punkt haben wir ja aufgeklärt. Die Stadt bleibt dabei, dass grundsätzlich ein Bauprojekt auf dem Gelände nach Paragraf 34 genehmigt werden kann – nur eben das jetzige eingereichte Projekt nicht.
Das sorgte auch für die Verwirrung. Denn die Stadt teilte mit: „Eine erste Prüfung ergab jedoch, dass eine Genehmigung der Pläne zum Projekt in eingereichter Form nach Paragraf 34 Baugesetzbuch nicht möglich ist.“ Daraus entstand dann die Vermutung, dass ein B-Plan stattdessen gegeben ist.
Aber Baudezernent Stäglin hat nun noch einmal klargestellt, dass der HWGS-Antrag abgelehnt wird, wenn er in der jetzigen Form beibehalten wird. Stattdessen soll die HWGS nun nachbessern (und wahrscheinlich kleinere Brötchen backen), damit die Stadt es nach Paragraf 34 genehmigen kann. Einen B-Plan wird es nicht geben.
13. Februar 2013 um 00:56 Uhr #31602Hätte mich angesichts der bisherigen Haltung des Baudezernenten auch stark gewundert. Ein derartiger Sinneswandel zur Notwendigkeit eines B-Planverfahrens käme bei Stäglin einer Kehrtwende gleich. Soviel Wendigkeit traue ich aber selbst so einem so beweglichen Typ wie Ihm nicht zu.
Ich möchte nur noch mal klarstellen, dass das Baudezernat im Rahmen des Prüfungsverfahrens zum Bauantrag der HGWS sehr wohl, auf Basis der erkannten Probleme, zum Wohle aller JEDERZEIT ein B-Planverfahren einleiten kann. Wenn sie neutral entscheiden würden, könnten sie sehr wohl von der Möglichkeit Gebrauch machen. Sie sind an P34 BauGB nicht zwingend gebunden. Nur wer vorher offenbar mündliche Absprachen tätigt und einem Bauinvestor somit Versprechungen macht, die schwierig sind einzuhalten, hat man natürlich keinerlei Spielraum und hinterher denkbar schlechte Karten.
Bleibt anzuerkennen, dass die bisherigen Argumente der BI ProPaulusPark offensichtlich folgerichtig waren. Wäre interessant zu wissen, ob die Entscheidung der Stadtverwaltung auch so deutlich ausgefallen wäre, wenn nicht so ein öffentliches Interesse bestanden hätte, wie die Petition mit über 5000 Hallenser Unterschriften beweist. (ja @schulze, deine Meinung hierzu kennen wir bereits zu Genüge…)
Ich wünsche der BI weiterhin viel Erfolg und Durchhaltevermögen bei Ihrem unermüdlichen Einsatz und hoffe meinerseits, dass sie noch einiges mehr erreichen können.
Es wäre sehr wünschenswert, wenn sich die Stadtverwaltung endlich mal Ihrer Verantwortung im vollen Umfange bewußt wird und vernünftige städtebauliche Planung und Entwicklung betreiben würde. Hätte sie ihre Hausaufgaben ordentlich gemacht, wäre es nie zu einer solchen Auseinandersetzung gekommen und es gäbe bereits heute eine allgemein zufriedenstellende Lösung.
Die lachende Drittte im Bunde dürfte die HGWS sein , die gefühlte 200% überzogen hat und nun scheibchenweise auf das Mass des maximal Rechtlichen zurückfahren wird, wohl wissend, dass sie damit weitaus mehr erreicht haben wird, als wenn sie von vorherein im rechtlichen Rahmen geblieben wäre. Sozusagen bewußte Überdehnung mit anschliessend maximaler Ausreizung. Treu dem kapitalistischen Leitgedanken folgend. Aber diese Spielregeln haben Sie nun nicht erfunden…Alles in allem wird die Stadt bei dieser windigen Nummer die Verliererin sein.
Die Gründe hierzu wurden weiter oben bereits mehrfach ausführlich benannt.13. Februar 2013 um 11:41 Uhr #31650Ich würde es begrüßen, wenn die Vertreter der BI mal von ihrem hohen Ross runter kommen und sachlich argumentieren. Viele eurer Posts sind dermaßen herablassend gegenüber den Befürwortern des Projekt und gegenüber den Kritikern eurer BI geschrieben, dass es für jeden Psycholinguisten ein wahres Fest wäre.
Lest mal nach und reflektiert über euer Geschriebenes!
13. Februar 2013 um 12:13 Uhr #31652Interessant wer ist denn Deiner Meinung nach ein Vertreter der BI welcher hier schreibt ?
13. Februar 2013 um 12:38 Uhr #31662Zumindest lässt sich hier klar erkennen, wer gegen die Bebauung ist und wer nicht. Von daher kann ich den hier vertretenen Gegnern der Bebauung auch eine Nähe zur BI nachsagen. Ob sie letztendlich zur BI gehören, vermag ich nicht zu beurteilen. Es sei denn sie legen mir hier einen Mitgliedsausweis vor. 😉
Generell muss ich aber den Umgang mit den Kritikern der BI bemängeln. Und dieser Umgang zeugt nicht von einer Diskussion auf Augenhöhe, sondern ist vielmehr von oben herab geführt. Viele Argumente werden von den „Sympathisanten der BI“ (ich will sie mal so nennen) als lächerlich und substanzlos abgestempelt. Eigene Bemühungen und Bemühungen derer, die sich für ihre Sache einsetzen, werden dagegen als Allgemeinwille aller Bürger der Stadt hingestellt. Klar, diese Überhöhungen gehören zur Diskussionstrategie, spiegeln aber in keinsterweise die restlichen 97,85% der Hallenser wider. Können sie auch nicht.
Ich wünschte mir mal eine klare Auseinandersetzung der „Sympathisanten der BI“ mit den Argumenten der Kritiker anstatt diese einfach wegzuwischen.
Beispiel: Frage nach der Finanzierung der Alternativmöglichkeiten. Die Frage ist berechtigt und wurde auch von den Kritikern gestellt, aber nie wirklich ernst genommen. Statt dessen weggewischt.
13. Februar 2013 um 14:42 Uhr #31681Wenn es sachliche Argumente für diese Art und das Maß der Bebauung gäbe, habe ich sie hier noch nicht gelesen. Wirtschaftliche Zwänge, die in den Raum gestellt werden, wurden noch nie nachprüfbar untersetzt. Zur Behauptung der Bauherrin, der Neubau sei zur Querfinanzierung des Altbaus zwingend erforderlich habe ich noch keine validen Zahlen gesehen. Letztlich wird alles nur behauptet und nicht belegt.
Letztlich kann sich jeder Bauherr so ein Szenario zulegen, der ein Einzeldenkmal kauft und es sanieren will.
Ich kann nicht feststellen, dass die BI davon spricht, Repräsentantin aller Hallenser zu sein. Über 6.000 haben sich gegen das Bauvorhaben ausgesprochen. Letztlich spricht jeder einzelne für sich und in der Menge, die nicht zu übersehen ist, sagt das, dass viele diesen Bau nicht wollen. Das muss man einmal zur Kenntnis nehmen.
Bisher habe ich von den Befürwortern des Bauvorhabens noch kein sachliches Argument gehört, das für dieses Bauvorhaben spricht, ausgenommen dass alle dafür sind, dass das RP saniert wird und zwar sowohl die Gegner, als auch die Befürworter.
Übrigens: (dieser Kommentar bezieht sich nicht auf @swen)
Immer dann, wenn Argumente rar sind, geht man dazu über, den Gegner persönlich zu diskreditieren. Das ist leider eine gute Übung in diesem Land. Dass es da lange nicht mehr um die Sache geht, sondern nur noch um die Schlammschlacht gerät allzu schnell aus dem Blickfeld. Gedient ist damit niemandem.13. Februar 2013 um 15:50 Uhr #31685„Ob sie letztendlich zur BI gehören, vermag ich nicht zu beurteilen.“
Aha und wie erkärt sich dann #31650 ?
13. Februar 2013 um 16:46 Uhr #31693#31650 begründet sich aus meiner Annahme heraus, dass die hier anwesenden Gegner der Bebauung sich auch aktiv in der BI engagieren, somit zumindest deren zugehörig sind, wenn nicht sogar Mitglied derer sind.
Und was die Argumentation betrifft, muss die BI in Vorleistung gehen. So sehe ich das. Die HWGS will da bauen, die BI protestiert, macht Vorschläge, aber denkt nicht weiter in Sachen Realisation ihrer Ideen. Da heißt es lapidar: „Die Frage der Finanzierung stellt sich nicht.“
Aber genau dort sollte die BI nachlegen und eigene Vorschläge bringen!!! Einfach „Nein!“ sagen und „Wir wollen das so und so.“ und dabei die Finanizierung außer acht lassen – mehr noch die Stadt dazu praktisch „verdonnern“ zu wollen, dass sie dort dieses oder jenes Projekt im Sinne der BI durchzieht, die Kosten und die Finanzierungsfrage der Stadt, und somit ALLEN Bürgern Halles, aufbürden zu wollen, ohne sich selbst daran beteiligen zu wollen, ist respektlos all denen Bürgern gegenüber, die mit ihren Steuergeldern ein solches Projekt mitfinanzieren müssten. Und diese Brüge hätten wahrscheinlich noch nicht mal was davon.Es wurde hier schon mehrfach nach der Finanzierung der Idee der BI gefragt, bislang aber keine konstruktive Antwort gegeben. Dabei sitzen doch angeblich erwachsene, gebildete Menschen in der BI. Bisher scheinen aber mehr Querulanten drin zu sitzen, die stumpf ihr „Nein“ verteidigen wollen.
13. Februar 2013 um 17:06 Uhr #31695Na dann darf ich jetzt „annehmen“ das es sich bei Dir um einen MA einer bestimmten Firma handelt oder was ?
Erst Hirn einschalten dann „annehmen“. Das hier ist eine offene Bürgerplattform und nicht die Seite der BI xyz.
13. Februar 2013 um 17:24 Uhr #31697Nehmen wir doch noch einmal das Beispiel einer Nutzung als Grundschule. Das Paulusviertel hat zwei sanierungsbedürftige Grundschulen, die schon in wenigen Jahren nicht mehr genug Platz bieten werden. Die Dürerschule hat zudem das Problem des Erdrutsches auf dem Gelände. Es ist eine öffentliche Aufgabe der Stadt, Schulgebäude zu errichten und zu unterhalten. Die Finanzierung erfolgt mit öffentlichen Mitteln der Stadt, also mit unser aller Steuergelder. Es besteht zudem die Möglichkeit, Fördermittel zu beantragen. Oder andere Finanzierungsmodelle zu wählen. Wenn dann noch ein Stück öffentliche Grünfläche abgezweigt wird, werden sich sicher Bürger finden, die diese mit Geld und Arbeit unterstützen.
13. Februar 2013 um 17:25 Uhr #31698Aha @swen jetzt sind es schon die „Querulanten“. Geht schon los mit der „BEwertung“.
Wenn ein normaler Bürger ein Gelände kauft, ein Einzeldenkmal mit entsprechendem Grund und Boden, dann würde von einem normalen Käufer erwartet, dass er alles denkmalgerecht saniert, rückbaut, soweit bauzeitlich fremde Bestandteile da sind und das Außengelände so herrichtet, wie es mal war.
Wenn eine Gesellschaft mit öffentlichen und privaten Gesellschaftern so etwas kauft, dann darf sie sich über all diese Grundregeln, die für normale Bürger gelten, hinwegsetzen und den Grund und Boden maximal bebauen ohne Rücksicht auf Recht und Gesetz?
Solange die Bauherrin nicht offen legt, warum sie zwingend eine Querfinanzierung benötigt, solange ist der Bürger nicht in der Pflicht, sein Schärflein dazu beizutragen, auch nicht in Form einer BI.
13. Februar 2013 um 17:45 Uhr #31700@Nachrichtenticker
„Erst Hirn einschalten dann “annehmen”.“Genau das meine ich!
13. Februar 2013 um 17:56 Uhr #31703@retter
Die Stadt ist praktisch pleite. Das Gelände gehört dem Land. Verschenken tut das nichts. In dem Falle würde die Stadt wahrscheinlich die Kosten-Nutzen-Rechnung aufmachen und feststellen, dass die Sanierung der beiden vorhandenen Schulen günstiger wäre als das RP zu kaufen und umzubauen.@winkus
Auch wenn es Ihnen nicht passt. Die Änderung des Bebauungsplanes ist nicht rechtswidrig. Die Bebauung als solches auch nicht. Ein Flächendenkmal dient nur dazu, dass das Denkmalamt über den Entwurf dürberschaut, damit der städtebauliche Charakter des Viertels erhalten bleibt. Flächendenkmal heißt nicht, dass man keine Balkone dranbauen darf, dass man nicht dazu bauen darf oder dass man den Bebauungsplan nicht ändern darf.
Wenn es tatsächlich rechtswidrig war, warum hat die BI dann bisher nicht geklagt? Die BI hat doch eine Juristin parat. Die müsste es doch wissen. Statt dessen wird verbal gewettert und „Vermutungen“ (verbale Absprachen zwischen Stadt und Papenburg) aufgestellt, die keiner BEWEISEN kann. Auch wenn es so wäre, finde ich das ein tolles Rechtsverständnis von Ihnen. Also: Klage erheben!„Solange die Bauherrin nicht offen legt, warum sie zwingend eine Querfinanzierung benötigt, solange ist der Bürger nicht in der Pflicht, sein Schärflein dazu beizutragen, auch nicht in Form einer BI.“
Doch! Genau das sollte der mündige Bürger tun!
13. Februar 2013 um 18:47 Uhr #31707Das ehemalige RP ist schon mal ein Einzeldenkmal. Die Villa sicherlich auch.
13. Februar 2013 um 18:54 Uhr #31709Mag ja sein. Aber das Gelände ist kein Einzeldenkmal.
Im Übrigen prangen zum Beispiel an vielen Häusern im Viertel Balkone. Hinten zwar, aber sie hängen da. Warum sollte man da bei RP eine Ausnahme machen?
Es gab auch Architektenvorschläge ohne Balkone am RP. Hätte das gegolten? Auch wenn im selbigen Vorschlag eine ähnliche Bebauung des Geländes vorgesehen wäre?13. Februar 2013 um 19:10 Uhr #31713Was an sich nichts direkt mit dem RP und der Bebauung zu tun haben muss.
13. Februar 2013 um 19:53 Uhr #31716Das mit dem Hirn einschalten hat offensichtlich leider nicht gefruchtet.
Große Töne aber offensichtlich nicht vom Fach. Klagen kann man erst wenn ein Klagegrund = Genehmigung da ist. Witziger Weise hat ja bisher nur der Projektträger selbst und nicht die BI einiges für die Verzögerung durch nicht rechtskonforme Handlungen getan.
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