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14. November 2016 um 13:07 Uhr #274300
Kannst du deine Quellen auch lesen?
„Fahrbahnen, die breit genug sind, dass Fahrzeuge einander begegnen können, ohne auszuweichen, oder auf denen gar Fahrzeuge längere Strecken in derselben Richtung nebeneinander fahren können, sind in der Regel durch Fahrbahnmarkierungen in Fahrstreifen unterteilt.“
Geh bitte noch mal zur Fahrschule und danach lerne lesen. „In der Regel“ heißt nicht müssen oder sind immer.
Bei Einhaltung des vorgegebenen Mindestabstandes zu den parkenden PKW´s und bei Berücksichtigung des Mindestabstandes zum Überholen, gibt es ohnehin keine Alternative, als dort mittig zu fahren.
Dieser Mindestabstand beträgt (laut Rechtsprechung) aber 50cm bei parkenden Autos. Welches Auto hat so schmale Türen? Damit verstößt du also wieder gegen das Rechtsfahrgebot. Deine kindischen Ausreden helfen da im Zweifel nicht.
14. November 2016 um 13:20 Uhr #274304
AnonymDieser Mindestabstand beträgt (laut Rechtsprechung) aber 50cm bei parkenden Autos.
Erstens bedeutet Mindestabstand nicht Höchstabstand, zweitens sagt „die“ Rechtsprechung:
Gegenüber einem Kfz muß ein links daran vorbeifahrender Radfahrer stets genügend Abstand halten, sofern nicht offensichtlich ist, daß das Kfz unbesetzt ist. Es ist grundsätzlich damit zu rechnen, daß die Tür zur Fahrbahn hin geöffnet wird.
(OLG Karlsruhe 10 U 283/77)und
Radfahrer müssen einen ausreichenden Sicherheitsabstand vom rechten Fahrbahnrand und insbesondere von parkenden Kraftfahrzeugen einhalten. Der Abstand muss so bemessen sein, dass den Radfahrer eine sich öffnende Autotür nicht in eine Gefahrensituation bringen kann.
(LG Berlin 24 O 466/95)Damit verstößt du also wieder gegen das Rechtsfahrgebot.
Das Rechtsfahrgebot besagt, wie bereits mehrfach erwähnt, dass möglichst weit rechts gefahren werden soll, nicht äußerst.
14. November 2016 um 16:29 Uhr #274338alles gut und schön, aber als Autofahrer, der quer parkend zur Fahrbahn aussteigen will, hat sich mittels Blick in den Aussenspiegel, ggf. sogar Schulterblick zu vergewissern, das er beim Türöffnen/Aussteigen niemanden behindert. Das gilt insbesondere auch für die Mitfahrer, die auf der Rückbank sitzen und aussteigen wollen. Empfehlenswert wäre es für diese aber auf der Fußwegseite auszusteigen.
Was den Abstand angeht, oftmals kann man auf Straßen, die je eine Spur pro Richtung haben und dann auch noch beidseitig beparkt sind (beispielsweise die Wiili Brand Straße zwischen „Schorre“ und Rannischem Platz) gar keinen „autotürbreiten“ Abstand halten, da man dann wiederum teilweise auf der Gegenfahrbahn fahren würde.
14. November 2016 um 17:12 Uhr #274348Ist in der Bernburger nicht auch ein weißer Strich als Fahradweg auf der Straße? Die hallische Intelligenzbolzenlösung?
14. November 2016 um 17:38 Uhr #274353nein, stadtauswärts hat man den „alten“ Radweg neu markiert (es besteht aber keine Benutzungspflicht, da kein Zeichen 237 vorhanden), stadtauswärts endet der Radweg kurz hinter der „Pizzeria“ (Schwenk mittels Markierung auf die Fahrbahn für die Autos).
14. November 2016 um 17:54 Uhr #274355
Anonymoftmals kann man auf Straßen, die je eine Spur pro Richtung haben und dann auch noch beidseitig beparkt sind (..) gar keinen „autotürbreiten“ Abstand halten, da man dann wiederum teilweise auf der Gegenfahrbahn fahren würde.
Du hast schon gesehen, dass sich das auf Radfahrer bezieht? Selbst mit extrabreitem Lenker kommt man da nicht auf die Gegenfahrbahn.
14. November 2016 um 18:02 Uhr #274358Man muss aber auch als Radfahrer nicht unmmitelbar in der Fahrbahnmitte fahren. Soetwas empfinde ich als Behinderung den Fahrzeugverkehr gegenüber und sollte auch entsprechend geahndet werden.
14. November 2016 um 18:06 Uhr #274359
AnonymDann hast du leider gar nichts verstanden.
14. November 2016 um 18:17 Uhr #274362Xsara sollte der Weihnachtsmann unbedingt ein Maßband schenken !
14. November 2016 um 18:20 Uhr #274363Doch, eine ganze Menge. Genau wie für Autos, gilt das Rechtsfahrgebot auch für Radfahrer, also möglichst weit rechts. Das heisst natürlich nicht 5 cm neben der Bordsteinkante, aber eben auch nicht in der Fahrbahnmitte.
14. November 2016 um 18:24 Uhr #274364Xsara sollte der Weihnachtsmann unbedingt ein Maßband schenken !
Lass am besten in Zukunft dein Fahrrad stehen und lauf in Zukunft, aber bitte auf dem Fußweg, damit dich kein Autofahrer umkarrt
Speziell nochmal für dich.
FÜR RADFAHRER GILT DIE GLEICHE StVO, WIE FÜR ALLE ANDEREN VERKEHRSTEILNEHMER AUCH.
Wenn du das nicht kapierst und/oder kapieren willst, dann lauf in Zukunft.
14. November 2016 um 18:24 Uhr #274365Erstens bedeutet Mindestabstand nicht Höchstabstand, zweitens sagt „die“ Rechtsprechung:
Gegenüber einem Kfz muß ein links daran vorbeifahrender Radfahrer stets genügend Abstand halten, sofern nicht offensichtlich ist, daß das Kfz unbesetzt ist. Es ist grundsätzlich damit zu rechnen, daß die Tür zur Fahrbahn hin geöffnet wird.
(OLG Karlsruhe 10 U 283/77)und
Radfahrer müssen einen ausreichenden Sicherheitsabstand vom rechten Fahrbahnrand und insbesondere von parkenden Kraftfahrzeugen einhalten. Der Abstand muss so bemessen sein, dass den Radfahrer eine sich öffnende Autotür nicht in eine Gefahrensituation bringen kann.
(LG Berlin 24 O 466/95)Macht selbst bei 1m Türbreite nur die Mitte der Fahrbahn wenn das Auto viel zu weit links parkt.
Zudem scheint es da auch andere Urteile zu geben. Du scheinst da ja besser suchen zu können.
Das Rechtsfahrgebot besagt, wie bereits mehrfach erwähnt, dass möglichst weit rechts gefahren werden soll, nicht äußerst.
Und Möglichst orientiert sich also nicht am Mindestabstand sondern am effektivsten Blockieren? Gerade das bewusste Blockieren dürfte doch unter §1 (2) der StVO fallen.
Aber somit dürften also auch Radfahrer im seltensten Fall rechts vorbei fahren. Denn egal ob 1m oder 50cm. Dies dürfte nicht einzuhalten sein, da wohl kein PKW innerorts mal eben knappe 2m Abstand hält (Mindestabstand links + Radbreite inkl. Fahrer + Mindestabstand rechts).
Erst vor wenigen Tagen ist in Leipzig eine Radfahrerin ums Leben gekommen. Sie musste einer sich öffnenden Autotür ausweichen, ist dabei auf die Gleise gestürzt und von einer Straßenbahn überrollt worden.
Das ist kein theoretisches Szenario, das ist eine echte Gefahr, die in vergleichbarer Form auch in der Bernburger Straße besteht.Vergleichbarer Form? Dort (falls du den Unfall in der Goethestraße meinst) ist zwischen Straßenbahn und Autos gerade mal 50cm Platz und kein Radweg. In der Bernburger hast du für die Ängstlichen auswärts (auf der schmaleren Seite) den Radweg und deutlich mehr Platz. Aber stimmt man sollte vielleicht die Radwege auf der Bernburger, da wo nötig, sanieren und wieder eine Benutzungspflicht einführen, dann gibt es auch keine Verwirrungen mehr mit dem Einordnen.
14. November 2016 um 18:26 Uhr #274366
Anonymalso möglichst weit rechts.
Genau! Soweit wie möglich – ohne sich selbst und andere zu gefährden! Also mit einer Türbreite Abstand zu parkenden Autos. Wie bereits MEHRFACH geschrieben.
14. November 2016 um 18:29 Uhr #274367Entschuldigung, wie dumm muss man eigentlich sein. Es geht doch nicht nur um den Abstand zu den parkenden Autos, sondern auch um den Mindestabstand beim Überholen. Beide addieren sich. Die verbleibende Restfahrbreite mag vielleicht für einen Smart reichen (ohne die weiße Sperrlinie) zu überfahren, aber für den Rest schon nicht mehr.
14. November 2016 um 18:29 Uhr #274368
AnonymUnd Möglichst orientiert sich also nicht am Mindestabstand sondern am effektivsten Blockieren?
Nein, an der geringsten (Selbst-)Gefährdung.
Aber somit dürften also auch Radfahrer im seltensten Fall rechts vorbei fahren.
Das stimmt. Aber rechts ist nicht links und fahrend ist nicht stehend und parkend ist auch wieder was anderes als an der Ampel wartend.
Macht selbst bei 1m Türbreite nur die Mitte der Fahrbahn wenn das Auto viel zu weit links parkt.
Kommt wohl auf die Breite des Fahrstreifens an, die örtlichen Gegebenheiten und das Augenmaß der Verkehrsteilnehmer.
Zudem scheint es da auch andere Urteile zu geben.
Die du ja offensichtlich gefunden hast. Biet mal an!
14. November 2016 um 18:33 Uhr #274370Genau! Soweit wie möglich – ohne sich selbst und andere zu gefährden! Also mit einer Türbreite Abstand zu parkenden Autos. Wie bereits MEHRFACH geschrieben.
In welcher Straße soll man dann bite schön ca. 1,5m „Sicherheitsabstand zwischen fahrendem Auto uns stehendem Auto einhalten können?
Würde bedeuten, da man auf den meisten Straßen permanent mehr oder weiniger weit auf der Gegenspur fahren würde.
Selbst für Radfahrer würde das dann mindestens Fahrbahnmitte bedeuten, das hat nichts mehr mit „möglichst weit rechts“, sondern eher was mit „blockieren“ des nachfolgen Verkehrs zu tun.
14. November 2016 um 18:39 Uhr #274371Die verbleibende Restfahrbreite mag vielleicht für einen Smart reichen (ohne die weiße Sperrlinie) zu überfahren, aber für den Rest schon nicht mehr.
Das würde laut StVO aber auch bedeuten, das dann ein Autofahrer hinter einem Radfahrer bleiben müsste, weil man diese „Sperrlinie“ nicht überfahren darf.
Aber glaub mir, ich fahre wahrscheinlich länger Auto, wie du Fahrrad, zumindest kenne ich die StVO besser als du. Bedeutet nicht, das ich fehlerfrei bin, aber ich versuche möglichst die StVO einzuhalten.
14. November 2016 um 18:39 Uhr #274372Fällt dir ausser dem Wort „blockieren“ auch noch ein Wort wie Sicherheit des Verkehrsteilnehmers ein ???
14. November 2016 um 18:41 Uhr #274373Die verbleibende Restfahrbreite mag vielleicht für einen Smart reichen (ohne die weiße Sperrlinie) zu überfahren, aber für den Rest schon nicht mehr.
Das würde laut StVO aber auch bedeuten, das dann ein Autofahrer hinter einem Radfahrer bleiben müsste, weil man diese „Sperrlinie“ nicht überfahren darf.
Genau das bedeutet eine SPERRlinie. Wenn du nach deinem „Verständnis“ Radfahren würdest, könnte es sein, dass du gar nicht mehr lebst.
14. November 2016 um 18:44 Uhr #274375Fällt dir ausser dem Wort „blockieren“ auch noch ein Wort wie Sicherheit des Verkehrsteilnehmers ein ??
Das ist es sogar laut StVO, wenn man als Radfahrer mittig der Fahrspur fährt.
Wenn es nach Ronny’s Theorie geht, müssteb man auch als Autofahrer ca. 1,5m Abstand zum parkendem Fahrzeug lassen, auch das würde bedeuten, das ich mit meinem fahrendem PKW bei 2/3 aller Straßen zur Hälfte auf der Gegenfahrbahn fahren würden.
14. November 2016 um 18:47 Uhr #274377Dafür ist ja die Gegenfahrbahn da. Du musst nur schauen, ob sie frei ist.
14. November 2016 um 18:54 Uhr #274378In der Bernburger komm noch erschwerend für Radfahrer hinzu, dass man sich auch von den Strassenbahnschienen fernhalten sollte. Also bleibt nur, in der Mitte zu fahren.
14. November 2016 um 18:56 Uhr #274380@SfK
Keine Ahnung von StVO, aber dummes Zeug quacken.
Wie soll man im fließendem Verkehr zwischem eigenem PKW und parkendem PKW 1,5m Abstand halten, wenn selbst der Gegenvekehr gearde mal mit ca. 50cm Abstand an einem vorbeiraucht.
In vielen Straßen habe ich zwischen meinem rechtem Aussenspiegel und dem der rechts parkenden Fahrzeuge keine 50cm Abstand, manchmal noch weniger und da gehts mit teilweise 50 Km/h vorbei, man muss sein eigenes Auto nur richtig einschätzen.
Mache ich natürlich nicht bei Radfahrern, da warte ich bis ich mit ausreichend Abstand vorbei fahren kann.
14. November 2016 um 19:02 Uhr #274382In richtigen Action-Filmen à la Charles Bronson fahren die Autos dann seitlich auf zwei Rädern. Hast du wohl nicht drauf, wah?
14. November 2016 um 19:04 Uhr #274384
AnonymDas würde laut StVO aber auch bedeuten, das dann ein Autofahrer hinter einem Radfahrer bleiben müsste, weil man diese „Sperrlinie“ nicht überfahren darf.
Das ist keine „Sperrlinie“ sondern (ohne Anführungsstriche) eine Sperrlinie. In der Bernburger ist es eine Sperrfläche. Und ja, genau die darfst du nicht überfahren. Steht in der heiligen StVO, die du ja angeblich so gut kennst.
Würde bedeuten, da man auf den meisten Straßen permanent mehr oder weiniger weit auf der Gegenspur fahren würde.
Das gilt für RADFAHRER. Die sind nicht so breit wie Autos. Bitte etwas mehr Konzentration!
Selbst für Radfahrer würde das dann mindestens Fahrbahnmitte bedeuten, das hat nichts mehr mit „möglichst weit rechts“ [zu tun]
Doch! Genau das hat es! Weiter rechts ist nicht MÖGLICH, weil dann die Gefahr von einer Tür erwischt zu werden zu groß ist. Genau darauf beziehen sich die Gerichtsurteile und der gesunde Menschenverstand.
Wenn es nach Ronny’s Theorie geht, müssteb man auch als Autofahrer ca. 1,5m Abstand zum parkendem Fahrzeug lassen
RADFAHRER! ES GEHT UM RADFAHRER!
Für dich als Autofahrer gilt: Soviel Abstand lassen, dass dir und anderen möglichst nichts passiert, also mindestens(!) 1,5m Abstand beim Überholen.
Wenn du dir zutraust, an parkenden Autos mit geringerem Abstand vorbei zu fahren, tu das. Für RADFAHRER ist entschieden worden, dass sie sich bei geringerem Abstand als Türbreite (1-1,5m) zu sehr selbst gefährden und deshalb Mitschuld am Unfall bekommen.
In vielen Straßen habe ich zwischen meinem rechtem Aussenspiegel und dem der rechts parkenden Fahrzeuge keine 50cm Abstand, manchmal noch weniger und da gehts mit teilweise 50 Km/h vorbei, man muss sein eigenes Auto nur richtig einschätzen.
Nee, nicht einschätzen – langsamer fahren. Passiert was und du platzt auch noch damit heraus, dass du mit 50 langgebrettert bist, wo nur 50cm Platz waren, bist du am Ende zu 100% verantwortlich. Das weigert sich deine Versicherung vielleicht schon beim ersten Mal. Dann siehst du alt aus.
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