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  • #177334

    Soll ich „nur mal angenommen“ noch buchstabieren?

    #177336

    Es geht mir nicht um die Annahme, sondern um die Verantwortlichkeit nicht des Halters, sondern des Herstellers.

    #177343

    Die Zulassung ist aber auf den Eigentümer, nicht auf den Hersteller ausgestellt. Letztlich bekommen die Fahrzeughalter ein Problem, wenn die Betriebserlaubnis erlischt..

    #177353

    …dessen wirtschaftliche Folgen sie nur zivilrechtlich verfolgen könnten, wobei noch die Frage ist, ob gegenüber dem Hersteller oder gegenüber dem Verkäufer. Letzteres erschiene mir rechtlich logischer. Der Verkäufer wiederum müsste sich dann zivilrechtlich gegen den Lieferer durchsetzen.

    #177358

    Schon wegen dieser Schwierigkeiten bin ich mir ziemlich sicher, dass es großzügige Deals geben wird, um den Ruf von VW nicht noch weiter zu beschädigen.

    #177359

    Und da der deutsche Michel den Schuldigen eh lieber bei „den grünen Ökoterroristen“ suchen wird, muss VW vermutlich nicht viel nachbessern. Die nachteiligen Folgen für die Besitzer werden dann am Stammtisch verarbeitet und nur wenige findige Leute werden versuchen, sich gerichtlich gegen Mehrverbrauch und Minderleistung zur Wehr zu setzen.

    #177517

    VW hat das Recht zur Nachbesserung. Durch Softwareänderungen sollten sich die Probleme in den Griff bekommen lassen, da sie ja dennoch allesamt durch den Prüfstand kamen. Die Kisten dürften halt nur im Alltag ein wenig an Spritzigkeit verlieren.

    Und ob man seinen Diesel nach dem Restwert vergüten lassen will beim Rücktritt weiß ich nicht.

    #177519

    Das gilt nicht bei vorsätzlich herbeigeführten Mängeln.

    #177525

    Das gilt nicht bei vorsätzlich herbeigeführten Mängeln.

    Da wäre ich vorsichtig. Spätestens da der Verkäufer für gewöhnlich nicht der Hersteller ist, fällt der Punkt wohl raus. Das wird aber so oder so noch viele Gerichte beschäftigen. Am Ende wird es aber definitiv ein Imageverlust für VW.

    In Europa wird es aber wohl glimpflicher ausgehen als in den USA:
    http://www.welt.de/wirtschaft/article146978324/Wer-seinen-VW-nicht-drosselt-gefaehrdet-Zulassung.html

    #177526

    Wenn noch Gewährleistung ist, dürfte es zumindest schlechter für den Verkäufer aussehen:

    http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__437.html

    #177532

    VW und die anderen Autohersteller, welche die fehlerhafte Software von Bosch eingebaut haben, werden zur Wahrung ihres Image wohl eine Rückrufaktion zur kostenlosen Nachbesserung der verkauften Euro-6-Diesel-PKW starten.

    #177543

    Andere Hersteller sind wohl nicht betroffen, da VW die Software eigens verändert hat.

    #177546

    VW und die anderen Autohersteller, welche die fehlerhafte Software von Bosch eingebaut haben, werden zur Wahrung ihres Image wohl eine Rückrufaktion zur kostenlosen Nachbesserung der verkauften Euro-6-Diesel-PKW starten.

    Jetzt ist es schon „fehlerhafte Software von Bosch“. Quelle bitte!

    #177547
    #177579

    Dann streiche ich im Text „fehlerhaft“, da habe ich mich falsch ausgedrückt, denn die Boschsoftware ist von VW manipuliert worden!

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