Startseite Foren Halle (Saale) Totale Veranstaltungs- und Kontaktverbote wirklich bis 31. August ?

  • Dieses Thema hat 4 Antworten und 5 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 4 Jahren von geraldo.
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  • #373845

    Die 4. Coronaverordnung des Landes Sachsen-Anhalt, verabschiedet am 18. April, hat es in sich, zumindest, wenn man den Text genau liest. In § 1, Abs.
    [Der komplette Artikel: Totale Veranstaltungs- und Kontaktverbote wirklich bis 31. August ?]

    #373846

    Wenn es so da steht, dann kann es sich nicht um ein „Missverständnis“ halten. Wenn dem so wäre, dann wären die Schreiber zu bekloppt Gesetztestexte zu formulieren und das wiederum wäre gefährlich, wenn sie denn so veröffentlicht werden, wie geschehen.

    #373847

    https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/gesundheit/aktuell/coronavirus/fragen-und-antworten/#c238350

    Veranstaltungen: Welche Veranstaltungen dürfen noch stattfinden (Gerichtsverhandlungen, Gemeinderatssitzungen, Hochzeiten etc.)?
    Öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen, Versammlungen unter freiem Himmel und in geschlossen Räumen, Aufzüge, Zusammenkünfte und Ansammlungen mit mehr als zwei Personen dürfen bis zum 31. August 2020 nicht stattfinden.
    Wem glauben?

    #373848

    @Jörg: die im Artikel verlinkte Verordnung vom 16. April gilt, bis sie aufgehoben und durch eine Neue ersetzt wird. Da steht eigentlich alles drin. Wie ich finde, eigentlich unmissverständlich. Wahrscheinlich wird die Landesregierung bis 31. August noch zig neue Coronaverordnungen erlassen. Hoffentlich keine strengeren, was aber zu befürchten ist, wenn die allgemeine Lockerungsstimmung wieder zu höheren Infektionszahlen führt. Das wird man frühestens in 10 Tagen sehen.

    #373849

    Mit Datum 21.4. wurde die 4. Verordnung geändert. Größere Aufmerksamkeit erlangte der Gesichtslappen. Dramatischer finde ich allerdings die handwerklichen Fehler bei der Einschränkung von Grundrechten wie Versammlungsfreiheit. Diesbezüglich wurde nun richtiggestellt, dass das Veranstaltungs- und Versammlungsverbot nur für Großveranstaltungen bis 31.8. fortgilt. Allerdings steht es in der FAQ Stand heute Mittag immer noch falsch.

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