Totale Veranstaltungs- und Kontaktverbote wirklich bis 31. August ?
20. April 2020 | Politik | 4 KommentareDie 4. Coronaverordnung des Landes Sachsen-Anhalt, verabschiedet am 18. April, hat es in sich, zumindest, wenn man den Text genau liest. In § 1, Abs. 2 heißt da:
(2) Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes gestattet. Aufgehoben werden soll dieser Paragraph erst am 31. August., während der rest der Verordnung schon am 4. Mai aufgehoben werden soll (und vermutlich durch eine andere ersetzt wird). So steht es jedenfalls in §24 der Verordnung:
“ Diese Verordnung tritt am 20. April 2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Dritte SARS-CoV-2-Eindämmungs- verordnung vom 2. April 2020 (GVB1. LSA S. 112) außer Kraft.
(2) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 3 mit Ablauf des 3. Mai 2020 außer Kraft.
(3) § 2 Abs. 1 dieser Verordnung tritt mit Ablauf des 31. August 2020 außer Kraft.
Also gar keine Zusammenkünfte mehr bis zum Ende des Sommers? Keine Grillparties in Kleingruppen? Keine Urlaubsreisen an die Ostsee? Nicht mal ein Badeausflug zu den Angersdorfer Teichen?
Gegenüber der „Mitteldeutschen Zeitung“ spricht die Landesregierung nun von einem Missverständnis. Die Verbotsfrist gelte – wie in anderen Bundesländern auch -nur für Großveranstaltungen ab 1.000 Personen.
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Mit Datum 21.4. wurde die 4. Verordnung geändert. Größere Aufmerksamkeit erlangte der Gesichtslappen. Dramatischer finde ich allerdings die handwerklichen Fehler bei der Einschränkung von Grundrechten wie Versammlungsfreiheit. Diesbezüglich wurde nun richtiggestellt, dass das Veranstaltungs- und Versammlungsverbot nur für Großveranstaltungen bis 31.8. fortgilt. Allerdings steht es in der FAQ Stand heute Mittag immer noch falsch.
@Jörg: die im Artikel verlinkte Verordnung vom 16. April gilt, bis sie aufgehoben und durch eine Neue ersetzt wird. Da steht eigentlich alles drin. Wie ich finde, eigentlich unmissverständlich. Wahrscheinlich wird die Landesregierung bis 31. August noch zig neue Coronaverordnungen erlassen. Hoffentlich keine strengeren, was aber zu befürchten ist, wenn die allgemeine Lockerungsstimmung wieder zu höheren Infektionszahlen führt. Das wird man frühestens in 10 Tagen sehen.
https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/gesundheit/aktuell/coronavirus/fragen-und-antworten/#c238350
Veranstaltungen: Welche Veranstaltungen dürfen noch stattfinden (Gerichtsverhandlungen, Gemeinderatssitzungen, Hochzeiten etc.)?
Öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen, Versammlungen unter freiem Himmel und in geschlossen Räumen, Aufzüge, Zusammenkünfte und Ansammlungen mit mehr als zwei Personen dürfen bis zum 31. August 2020 nicht stattfinden.
Wem glauben?
Wenn es so da steht, dann kann es sich nicht um ein „Missverständnis“ halten. Wenn dem so wäre, dann wären die Schreiber zu bekloppt Gesetztestexte zu formulieren und das wiederum wäre gefährlich, wenn sie denn so veröffentlicht werden, wie geschehen.