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- Dieses Thema hat 18 Antworten und 9 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 11 Jahren, 6 Monaten von Kenno.
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21. Oktober 2012 um 22:30 Uhr #15806
Für das Abwasser werden Gebühren erhoben und keine Preise verlangt, damit dürfen keine Gewinne gemacht werden und damit gibt bei Abwasser auch keine Querfinanzierung mit der HAVAG.
Und was heißt hier die Stadt melkt die Stadtwerke, wer seinen Strom von Envia oder einem anderen Konzern kauft, der schaufelt den Gewinn in die Taschen der dortigen Aktionäre. Wer Strom bei der Energieversorgung Halle kauft, der stützt die Straßenbahnpreise. Das ist voll in Ordnung, ein hallescher Lokalpatriot sollte seinen Strom deshalb nur bei der EVH Kaufen.
21. Oktober 2012 um 23:03 Uhr #15808ein hallescher Lokalpatriot sollte seinen Strom deshalb nur bei der EVH Kaufen
mach ich, wolli, mach ich
und genau deshalb stört es mich, wenn die Stadtwerke als Melkkuh herhalten müssen – z.B. wenn eine einzelne Dame meint, sich Ihr Dienstende noch mit einer majestätischen Brunneneinweihung veredeln zu müssen (wohlwissend, dass die Stadt nicht mal für die jährlichen Betriebskosten der existierenden Brunnen aufkommen kann/will)
das ist Gutsfrauenart, wie wir sie hier eindeutig zu lange hatten21. Oktober 2012 um 23:10 Uhr #15809Das sehe ich anders, dieser Brunnen wertet den Domplatz und damit unsere Innenstadt enorm auf, das ist gut angelegtes Geld, auch wenn er nicht immer sprudeln sollte.
Den gleichen Vorwurf der Gutsherrenart könntest Du Ex-OB Rauen machen, der für den Göbel-Brunnen eine Million aus dem Stadtsäckel genommen hat.21. Oktober 2012 um 23:24 Uhr #15811beim Göbelbrunnen war der Stadtrat zumindest etwas eingebunden (auch wenn die Stadträte nicht nach dem Preisgefragt hatten und dann erstaunt waren, siehe: http://www.mz-web.de/archiv/Aufbau-kostet-900-000-Mark-Stadt-nennt-Kosten-desProjektes-Stadtraete-voellig-ueberrascht/H-1997-07-24-1060489.htm), insgesamt kann ich mich noch an zahlreiche öffentliche Diskussionen dazu erinnern – heute regelt Frau das am Stadtrat vorbei (in Zeiten der beinahe-Zwangsverwaltung)
22. Oktober 2012 um 01:34 Uhr #15814Wer Strom bei der Energieversorgung Halle kauft, der stützt die Straßenbahnpreise. Das ist voll in Ordnung, ein hallescher Lokalpatriot sollte seinen Strom deshalb nur bei der EVH Kaufen.
Es ist dennoch eine scheinheilige Finanzschieberei, die hier von Seiten der Stadt betrieben wird. Alles auslagern, damit es nicht in den Bilanzen auftaucht, und dann so tun, als wären die Stadtwerke die großen Retter, die mit Geld nur so umher werfen können. Das ist genauso armselig wie um jeden Preis Fördermittel zu verbraten, nur weil sie da sind und verfallen könnten, wenn man sie nicht irgendwie nutzt.
22. Oktober 2012 um 09:56 Uhr #15846Die Verluste der HAVAG wäre die Stadt sofort los, wenn jemand die HAVAG mit der Erbringung der gleichen Verkehrsleistungen kaufen würde, die will aber keiner. Also braucht die Stadt Einnahmen, um die Havag mit ihren Verlusten finanzieren zu können. Was ist denn daran scheinheilig?
Das beste Beispiel einer positiven Auslagerung ist der private Betrieb des Heidebades.22. Oktober 2012 um 20:47 Uhr #15959Ich sage solch ein Schicksal auch den Wohnungsunternehmen voraus. Die müssen auch alles übernehmen
22. Oktober 2012 um 21:56 Uhr #15975So schlecht geht es denen nicht, aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen wurde bekannt, dass die Mitarbeiter der HWG schon seit ca 10 -15 Jahren 110% Westgehalt bekommen.
23. Oktober 2012 um 03:56 Uhr #15996
AnonymDie GWG hat bereits vor Wochen gewarnt:
23. Oktober 2012 um 08:42 Uhr #16011Die Querfinanzierung der HAVAG durch die Stadtwerke ist grundsätzlich in Ordnung. Der ÖPNV ist eine verlustbringende Pflichtaufgabe der Stadt und wenn das direkt aus Gewinnen der Stadtwerke finanziert wird, dann spart dieser Verbund erheblich Steuern.
Die Errichtung von Brunnen ist jedenfalls keine Pflichtaufgabe der Stadt. Dieses Geld wird an den Stadträten und an der Haushaltssperre vorbeiregiert. In dem Zusammenhang würde ich auch gern mal wissen, wieviel Geld die städtischen Gesellschaften in „ihre“ Fussball- und Basketballvereine stecken.
btw: Für eine Brücke zur Peißnitz ist kein Geld da, wer könnte das übernehmen?
23. Oktober 2012 um 11:17 Uhr #16026„Die Querfinanzierung der HAVAG durch die Stadtwerke ist grundsätzlich in Ordnung.“
Ist es nicht sogar so, dass es anders (zB Direktzuschüsse an die HAVAG) wegen EU-Recht gar nicht möglich ist?
23. Oktober 2012 um 12:44 Uhr #16042Ein rechtlich selbständiges, gewinnbringendes (städtisches) Unternehmen kann ein anderes verlustbringendes (städtisches) Unternehmen nicht direkt „bezuschussen“, auch bei gleichem Eigentümer. Der Gewinn muss versteuert werden, an die Eigentümer (Stadt) „ausgezahlt“ werden und diese kann dann mit diesen Betrag z.B. die Verluste der HAVAG ausgleichen. Wenn beide Unternehmen rechtlich „verbunden“ sind, dann wird der Teil der Gewinne der Sparte „Strom“, der für den Verlust der Sparte „ÖPNV“ verwendet wird, vor der Versteuerung verrechnet. Der Vorteil ist offensichtlich.
Das man das in Halle nicht schon immer so gemacht hat, ist eigentlich das Bekloppte. Ich hoffe, das ist verständlich formuliert?.
Das deutsche Steuerrecht ist da kompliziert, ob es da EU-Recht zu beachten gibt, ist mir mir nicht bekannt. EU Recht spielt ja bei der HAVAG aus anderen ‚Gründen eine Rolle.
23. Oktober 2012 um 13:24 Uhr #16045@Adiop,
alles gut und schön, aber wenn die Stadtwerke Halle den Betriebskostenzuschuss für die HAVAG nicht mehr aus eigener Kraft decken können, werden dann doch wieder Zuschüsse von der Stadt gebraucht!23. Oktober 2012 um 14:48 Uhr #16054Wenn Du mal Zeit hast, ich kapiere bis heute nicht wie das funktioniert denn es gibt inzwischen Stadtwerkstöchter welche nie Gewinn erzielen werden und einem Privatmann unterstellt man da Liebhaberei.
23. Oktober 2012 um 15:19 Uhr #16058Mit EU-Recht meinte ich das Neutralitätsgebot des Staates aus subventions- bzw. wettbewerbsrechtlichen Gründen, denn es sind ja auch private Wettbewerber am Markt, die keine Zuschüsse erhalten.
23. Oktober 2012 um 16:46 Uhr #16083@Nachrichtenticker: Sprich mich beim nächsten Stammtisch an.
@SfK: In Sachsen-Anhalt ist durch die Rahmenbedingungen im ÖPNV-Gesetz Wettbewerb nahezu ausgeschaltet. Es sind zumeist kommunale Unternehmen, die beauftragt werden, die dann bei Bedarf Leistungen ausschreiben.
23. Oktober 2012 um 17:35 Uhr #16090So ist es auch bei der Wahrnehmung von ausschließlich kommunalen Versorgungsaufgaben wie bei der Fernwärmeversorgung.In der „Satzung über den Anschluss- und Benutzungszwang von Gebäuden und baulichen Anlagen an bestehenden Fernwärmeversorgungsanlagen in gesondert ausgewiesenen Gebieten der Stadt Halle (Saale)“
(veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Halle (Saale) am 10. Mai 1993, Änderung § 8 Abs. 1, veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Halle (Saale) am 5. Dezember 2001)heißt es:Satzung über den Anschluss- und Benutzungszwang von Gebäuden und baulichen Anlagen an bestehenden Fernwärmeversorgungsanlagen in gesondert ausgewiesenen Gebieten der Stadt Halle (Saale)
Die Stadtverordnetenversammlung von Halle beschließt aufgrund § 5 und § 15 des Gesetzes über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise vom 17.05.1990 (Kommunalverfassung) in ihrer Sitzung am 21.04.1993 folgende Satzung:Im Rahmen dieser Satzung ist die Stadt Halle (Saale) bestrebt weitere Gebäude und bauliche Anlagen an bestehenden Fernwärmenetz anzuschließen. Sobald die Voraussetzung dafür geschaffen sind, wird sie durch einen ergänzenden Beschluss diese Gebiete in den Geltungsbereich dieser Satzung mit aufnehmen.Aufgrund der §§ 6 und 44 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO-LSA) vom 05.10.1993 (GVBl. LSA S. 568), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes über das kommunale Unternehmensrecht vom 03.04.2001 (GVBl. LSA S. 136), hat der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) in seiner Sitzung am 14. November 2001 folgende Änderungssatzung beschlossen:§ 1Zweck, Rechtsform und Gegenstand der Fernwärmeversorgung1. Die Stadt Halle (Saale) strebt an, die Belastung durch Luftverunreinigungen in ihrem Stadtgebiet weitgehend zu vermindern.2. Zu diesem Zweck lässt die Stadt Halle (Saale) von der Stadtwerke Halle GmbH eine Wärmeversorgung als öffentliche Einrichtung betreiben.3. Gegenstand der Fernwärmeversorgung ist die Lieferung von Wärme zum von Heizungen Warmwasserbereitern und anderen Wärmeabgabeanlagen.Alles klar, warum es hier keinen Wettbewerb geben kann?23. Oktober 2012 um 19:01 Uhr #16093Lieber Kenno, ich weiß ja, dass Du ein fleißger korrekter Mensch bist, aber für den Normalleser solltest Du das bitte etwas kürzer und griffiger schreiben,
denn „in der Kürze liegt die Würze“.23. Oktober 2012 um 19:28 Uhr #16097 -
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