Startseite › Foren › Halle (Saale) › Hitlergruss mit Siegheilausruf im Unterricht nicht strafbar?
- Dieses Thema hat 35 Antworten sowie 15 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 5 Jahren, 3 Monaten von Stadt_für_Kinder aktualisiert.
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21. März 2019 um 08:39 Uhr #340832
Juhu. Lehrerbashing. Er ist an allem Schuld. Wenn man keine Idee mehr hat, muss es eben das sein. Am Ende hat er den Schülern den Hitlergruß noch beigebracht.
21. März 2019 um 08:56 Uhr #340834Wie zu DDR-Zeiten, alles schön deckeln…
21. März 2019 um 10:01 Uhr #340838Der Lehrer und der Schulleiter haben bisher alles richtig getan, soweit man es von außen beurteilen kann. Welche zusätzlichen pädagogischen (Disziplinar)Maßnahmen sie eingeleitet haben, können unsere hochbegabten immer richtig liegenden Mituser bestimmt nicht wissen.
Wenn der Verdacht einer Straftat im Raum steht, und das war hier der Fall, sind Lehrer verpflichtet den Sachverhalt anzuzeigen; nicht mal die Polizei darf davon absehen. In der DDR war das anders, heute obliegt die rechtliche Würdigung eines verdächtigen Sachverhalts ausschließlich der Staatsanwaltschaft und dem Gericht. Also nichts mit Überforderung, ihr Schlauberger!- Diese Antwort wurde geändert vor 5 Jahren, 4 Monaten von Cata.
21. März 2019 um 11:27 Uhr #340845Juhu. Lehrerbashing. Er ist an allem Schuld. Wenn man keine Idee mehr hat, muss es eben das sein. Am Ende hat er den Schülern den Hitlergruß noch beigebracht.
Er ist nicht an allem Schuld, hat aber eine Menge falsch gemacht. Und auch wenn es nur zum Berufsschullehrer gereicht hat, so hat der Herr einen pädagogischen Auftrag. Wie unreif seine Schüler sind, zeigt der Fall ja nur all zu deutlich. Würde er seinem Lehrauftrag nur halb so ernsthaft nachgehen wie seiner Geltungssucht im Internet, wäre schon eine Menge geschafft.
Der Lehrer und der Schulleiter haben bisher alles richtig getan, soweit man es von außen beurteilen kann.
Also eigentlich haben sie den Schüler fälschlicherweise einer Straftat beschuldigt. Das kann jetzt Dummheit sein, was traurig wäre und zu personellen Konsequenzen führen sollte oder es war strafbare Absicht.
Welche zusätzlichen pädagogischen (Disziplinar)Maßnahmen sie eingeleitet haben, können unsere hochbegabten immer richtig liegenden Mituser bestimmt nicht wissen.
Dank des Geltungsdranges und der äußerst übereifrigen Kommunikation mit den Medien, weiß man da leider viel mehr als es ein Vertrauensverhältnis vermuten lassen würde. Da wäre er vor einem Gericht deutlich besser geschützt worden.
Wenn der Verdacht einer Straftat im Raum steht, und das war hier der Fall, sind Lehrer verpflichtet den Sachverhalt anzuzeigen; nicht mal die Polizei darf davon absehen. In der DDR war das anders, heute obliegt die rechtliche Würdigung eines verdächtigen Sachverhalts ausschließlich der Staatsanwaltschaft und dem Gericht. Also nichts mit Überforderung, ihr Schlauberger!
Die Staatsanwaltschaft hat den Sachverhalt doch bewertet. Aber irgendwelche Gestalten, die in der DDR sicher eine passable Karriere hingelegt hätten oder haben, zweifeln aber daran.
21. März 2019 um 12:04 Uhr #340848Also eigentlich haben sie den Schüler fälschlicherweise einer Straftat beschuldigt. Das kann jetzt Dummheit sein, was traurig wäre und zu personellen Konsequenzen führen sollte oder es war strafbare Absicht.
Vollkommener Stuss, auch wenn die Entscheidung der Staatsanwaltschaft im konkreten Fall vertretbar ist. Vielleicht heute Abend, wenn ich mehr Zeit habe, erzähle ich dir weshalb.
21. März 2019 um 13:18 Uhr #340852Was du hier streckenweise von dir gibst, nix idee, ist mehr als „nix idee“.
21. März 2019 um 23:32 Uhr #340918„gar nix idee“, auch zum Thema „Berufsschullehrer“. Ist übrigens eine gesonderte pädagogische Hochschulausbildungsrichtung und hat nix mit dem gemeinen Lehramt an allgemeinbildenden Schule zu tun. Berufsbezeichnungen waren übrigens Diplom-Gewerbelehrer bzw. Diplom-Ingenieurpädagoge.
Und nachgeworfen bekommt man solche Abschlüsse auch nicht.22. März 2019 um 05:11 Uhr #340922Sogat Tullner hat sich entäußert. Er ist empört, er ist empört….
Und Keding ist voll auf catas Linie.24. März 2019 um 17:51 Uhr #341089Ab einem gewissen Punkt reichen schulische Möglichkeiten nicht mehr aus. Die höchste Schulstrafe ist der Verweis und eine Versetzung in eine andere Klasse oder Schule. In diesem Fall ist das lächerlich. Die Anzeige war genau richtig. Herr Tullner spricht von Änderung der gesetzlichen Grundlagen. Ich bin gespannt.
25. März 2019 um 00:03 Uhr #341123Das Gesetz ist zu ändern, aber dalli
.25. März 2019 um 12:42 Uhr #341145Interessant: Selbst in einer nichtöffentlichen Gerichtsverhandlung könnte man also strafrechtlich unbelligt den Hitlergruß zeigen. Das ist so was von …
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