Trotz Selbstverpflichtung und erneuter Anmahnung besserer Zusammenarbeit und gemeinsamen Auftreten, gibt es offensichtlich nur 2 Optionen:
. Stadtrat macht was Wiegand will und kann sich dann selbst auflösen.
– Stadtrat erzieht sich seinen Untergebenen mit harter Hand. Da muss man ans Portmonnaie gehen. Z.B. Schadenersatz wegen grob fahrlässiger Pflichtverletzung für alle bisher für den Damm entstandenen Kosten (Gericht, Anwälte, externe Beratung, erbrachte Leistungen und interne Kosten der Bearbeitung durch Mitarbeiter der Stadt).