Startseite › Foren › Halle (Saale) › Bernburger Straße- für Radfahrer gefährlich
- Dieses Thema hat 558 Antworten sowie 29 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 7 Jahren von wolli aktualisiert.
-
AutorBeiträge
-
7. August 2016 um 20:26 Uhr #262855
Sehr schön. Um das zu sehen musst du auch bei Rot gefahren sein…
Nö wieso, ich stand an der roten Ampel an 2. oder 3. Stelle und die Ampel schaltete kurz nach dem der Radfahrer bei rot gefahren ist auf Grün.
Da Autos im Anfahren bekanntlich schneller sind, als Radfahrer, war der Radfahrer mit auf einer Höhe, als der Radweg in der Bernburger Straße endet. Da er ohne gucken, Handzeichen etc weitergefahren ist, musste ich bremsen, ansonsten wäre er mir in die rechte Seite gefahren.
Als vernünftiger Autofahrer habe ich auf meine Vorfahrt verzichtet, auch um einen Zusammenstoß zu vermeiden.
Um den Radfahrer aber auf sein Fehlverhalten aufmerksam zu machen, habe ich die Hupe bestätigt. Als „Dankeschön“ bekam ich dann den erwähnten Stinkefinger gezeigt.
Solche und andere Fehlverhalten seiten Fahrradfahrer (es sind weiss Gott nicht alle so, aber einige), wäre es angebracht, wenn man eine Kennzeichenpflicht für Fahrräder einführt, ähnlich eines „Moped-Kennzeichen“, bei dem eine jährliche Gebühr fällig wird, die auch eine entsprechende Haftpflichtversicherung einschließt.7. August 2016 um 21:02 Uhr #262864Ich habe schon mehrfach kritische Situationen im Verkehr erlebt – dabei ist es mir regelmäßig nicht gelungen, das Autokennzeichen zu erkennen, weil anderes wichtiger war. Mopedkennzeichen sind noch schwerer zu erkennen, und selbst die sind für Fahrräder eigentlich zu groß. Und letztlich steht eh nur Aussage gegen Aussage. Wirklich bessern könnte die Lage nur mehr Präsenz der Polizeistreifen.
Übrigens beschleunige ich am Reileck meist rascher als die Autos und kann mich am Radwegende problemlos vorm ersten Auto einfädeln. Regelmäßig schneller sind nur kräftig motorisierte Automatikautos. Die anderen Fahrer suchen noch den zweiten Gang…
7. August 2016 um 21:21 Uhr #262866Ach du bist der Kampfradler !
7. August 2016 um 21:45 Uhr #262869Falls es dir noch nicht aufgefallen ist, aber dort ist eben kein Schild, welches das Ende des Fahrradweges signalisiert. Es sind nur die gestrichelten Linien, welche nicht der Radfahrer überfährt, sondern der Autofahrer.
Wenn du weiter so einen Unsinn verbreitest, dann versuche wenigstens, ihn anhand der StVO zu begründen.
Den Unsinn verbreitest immer noch du. Auch wenn dort eine gestrichelte Linie ist, die weist den Radfahrern nur die Richtung zu, wo sie weiterfahren müssen.
Trotdem begehst du als Radfahrer den Spurwechsel, nicht der Autofahrer. Begreif das endlich!!!
Wenn ich weiter geradeaus fahre, bleibe ich auf meiner Spur. Wenn ich sie wechseln würde, müsste ich entweder weiter nach Links, oder weiter nach rechts fahren. Das mache ich aber nicht, weil meine Spur gerade aus weiterführt.
Der Radfahrer kommt also auf meine Spur. Also muss er sich vergewissern, das er keinen Autofahrer behindert oder gefährdet.
Als vorrausschauender Autofahrer erkenne ich sowas und lasse den Radfahrer einfädeln. Es gibt aber auch Idioten, die mit hoherg eschwindigkeit auf dem Radweg fahren und dann ohne gucken einfach auf die Straße wechseln. Habe ich schon erlebt. Und ich war nicht alleine auf der Straße. Vor und hinter mir fuhren Autos, der Radfahrer ist ohne zu gucken einfach weitergefahren und ich musste fast eine Vollbremsung wegen diesem “Affen” machen, weil er mir sonst in die rechte Seite gefahren wäre. Und als ob es das nicht genug wäre, bekam ich noch einen “Stinkefinger” gezeigt. Zuvor ist er allerdings auch noch bei ROT über die Kreuzung Reileck gefahren.Ist es eventuell noch mit deiner Vorstellungskraft zu vereinbaren, dass die dick gestrichelten Linien zugleich zwei Zwecke verfolgen können?
Zweck 1: Überführung des Radweges auf die Straße.
Zweck 2: Markierung einer Fahrradspur, die erst NACH der gestrichelten Linie endet. Ich betone NACH!
Oder bist du damit wirklich intellektuell überfordert?
7. August 2016 um 21:48 Uhr #262870Ist das jetzt ne Endlosschleife, wenn sich zwei Trolle gegenseitig trollen.
Ich werf mal noch was rein, kleinen Happen.
ich seh da gar keine Fahrspuren.
Ich seh da nur eine teilweise farbige Trennung verschiedener Verkehrsteilnehmer und eine Straße, die man sich wie alle anderen Straßen dann halt teilt.7. August 2016 um 21:52 Uhr #262872Eine Trennlinie im Sinne der StVO hat eine gewisse Bedeutung, die du hier unterschlägst.
7. August 2016 um 22:01 Uhr #262873Ach du bist der Kampfradler !
Schnelles Radeln hat nichts, aber auch gar nichts mit Kampfradeln zu tun.
8. August 2016 um 05:03 Uhr #262892ich seh da gar keine Fahrspuren.
Es gibt da ein kurzes Stück einer unterbrochenen Linie, die wohl als Spurmarkierung des Radweges aufgefasst werden kann, der dort auf die Fahrbahn schwenkt.
8. August 2016 um 08:56 Uhr #262914Das sieht für mich wie ein Schutzstreifen aus. Ist somit keine Fahrspur, sondern Teil der einen Fahrbahn.
8. August 2016 um 08:59 Uhr #262915Du bist dicht dran. Wann darf ein Auto einen Schutzstreifen befahren?
8. August 2016 um 09:37 Uhr #262918Egal wie ihr diese kurze Linie bezeichnen mögt: Ich verlasse mich an dieser Stelle nur auf Tempo und Blickkontakt.
8. August 2016 um 17:31 Uhr #262985Zweck 1: Überführung des Radweges auf die Straße.
Zweck 2: Markierung einer Fahrradspur, die erst NACH der gestrichelten Linie endet. Ich betone NACH!
Habe ich was andere behauptet?
NEIN!!! Nur das die Radfahrer sich trotzdem vegewissern müssen, das SIE beim „umschwenken vom Radweg auf die Straße“ auf andere Verkehrsteilnehmer achten müssen und diese weder behindern, noch gefährden dürfen.
Auf Gut Deutsch: Schulterblick nach hinten, ob auch kein Auto kommt, welches schneller ist als ich (Radfahrer).
Und um das Ganze jetzt noch auf die Spitze zu treiben, müsste im Prinzip der Radfahrer zusätzlich zum „Spurwechsel“ (umschwenken vom Radweg auf die Straße) noch zusätzlich ein Handzeichen geben (linke Hand ausstrecken). Dann weiss jeder, das der Radfahrer vom Radweg auf die Straße wechselt. Schließlich müssen wir Autofahrer einen Spurwechsel ebenfals mittels Betätigung des „Fahrrichtunganzeiger“ (Blinker) anzeigen, das wir die Spur wechseln wollen/müssen.8. August 2016 um 17:44 Uhr #262986
AnonymMan kann also sagen: Radfahrer müssen aufpassen, dass sie niemanden behindern oder gefährden und Autofahrer müssen darauf achten, dass sie niemanden behindern oder gefährden.
Klingt vernünftig. 🙂
8. August 2016 um 18:07 Uhr #262987Man kann also sagen: Radfahrer müssen aufpassen, dass sie niemanden behindern oder gefährden und Autofahrer müssen darauf achten, dass sie niemanden behindern oder gefährden.
Klingt vernünftig.
Ich schreibe mal so, wenn ich sehe, das ein Radfahrer vernünftig fährt, dann bin ich auch kein Unmensch und lasse ihm den „Vortritt“.
Es gibt aber leider Gottes sehr viele Unvernünftige, die denken sie hätten die Waisheit mit den Fingern gefressen und die StVO gänzlich missachten, so nach dem Motto, was interessiert mich die StVO. Ich sitze auf dem Fahrrad und nicht im Auto/auf dem Motorrad.- Diese Antwort wurde geändert vor 7 Jahren, 12 Monaten von Xsara3112.
8. August 2016 um 18:12 Uhr #262989
AnonymEs gibt aber leider Gottes sehr viele Unvernünftige
Und was machst du mit denen? Also im echten Leben, im Straßenverkehr?
8. August 2016 um 18:26 Uhr #262991Es wäre vernünftig, die Fahrerlaubnis nicht mehr unbefristet zu erteilen. Aller zwei Jahre Wiederholungsprüfung, 100 Fragen aus 5000, max 5 Fehlerpunkte, aberbbei wichtigen Fragen ist selbst 1 zu viel. Evtl noch eine Fahrt am Simulator mit realer Situation. Nach 1. Nichtbestehen Wiederholung, wiederholtes Fault – 3 Monate Pause, ohne Führerschein.
Mit entsprechender IT kein Problem.
Schaffte Arbeitsplätze.8. August 2016 um 18:48 Uhr #262998Ach du bist der Kampfradler !
Schnelles Radeln hat nichts, aber auch gar nichts mit Kampfradeln zu tun.
Ach komm. Ein paar Vorurteile im Forum müssen schon sein. Du bist der Kampfradler und Wolli ist der Kampfrentner.
8. August 2016 um 18:54 Uhr #262999<div class=“d4p-
Es gibt aber leider Gottes sehr viele Unvernünftige, die denken sie hätten die Waisheit mit den Fingern gefressen und die StVO gänzlich missachten, …
<a href=“#262987″ class=“d4p-
bbt-quote-link“ rel=“nofollow“>ZitatWaise ist man als Kind, wenn die Eltern nicht mehr leben- muss aber nicht zwingend ein Unfall mit dem Fahrrad sein.
8. August 2016 um 18:54 Uhr #263000
AnonymAch komm. Ein paar Vorurteile im Forum müssen schon sein. Du bist der Kampfradler und Wolli ist der Kampfrentner.
Auf Fußwegen radelnder Kampfrentner. 🙂
8. August 2016 um 18:58 Uhr #263005
AnonymDas mit der regelmäßigen Fahrprüfung finde ich super. Verbunden mit einem Radfahrerschein und schon wären alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt.
8. August 2016 um 19:00 Uhr #263006Wie willst du bei Kindern verfahren?
8. August 2016 um 19:07 Uhr #263007Die kompliziertesten Menschen in Deutschland wollen immer alles durchregulieren- sie hassen Zufälle und Freiheiten.
8. August 2016 um 19:23 Uhr #263014wollen immer alles durchregulieren
Brauchen wir nicht im Straßenverkehr.
Zufälle und Freiheiten.
Nur so macht Radfahren wirklich Spaß.
8. August 2016 um 19:42 Uhr #263016Es muss niemand befürchten, das ich einfach drauf halte, getreu dem Motto, der „Stärkere“ gewinnt, aber spätestens an der nächsten Ampel, wenn man sich wiedertrifft, bekommt der meine Meinung gesagt, und zwar im Klartext.
Bevor man sämtliche Autofahrer zur „Nachprüfung“ schickt, bzw. die Fahrerlaubnis nur noch befristet erteilt, sollte man dringent überlegen, ob man nicht für alle Radfahrer ab 16 einen Radfahr-Führerschein ausstellt.
Eventuell sollte man ab dem 14. Lebensjahr eine sogenannte „Eignisprüfung“ ablegen müssen, ob man dafür geeignet ist, ohne Erwachsene (Erziehungsberechtigte) am Straßenverkehr teilzunehmen.@Stadt_für_Kinder
Die Antwort findest du im Betrag für @rallah
Wofür ich allerdings währe, währen regelmäßige Pflichtbescheinigungen, z.B. für regelmäßige Sehtest’s, regelmäßige „erste Hilfe Kurse“. Ich würde es da so machen, wie es bei Taxi-, Bus- und LKW Fahrern schon gemacht wird, alle 5 Jahre. Am besten zusammen mit einem medizinischem Gutachten, das der Führerscheininhaber sowohl körperlich, als auch geistig in der Lage ist, ein Fahrzeug zu führen.
Das sollte dann aber im gleichem Umfang auch für alle Radfahrer (ab 16) und Motorradfahrer (ab 18) gelten.8. August 2016 um 20:28 Uhr #263020
AnonymEs muss niemand befürchten, das ich einfach drauf halte
Na dann ist ja gut!
Ich frage mich bloß, warum der unvernünftige, die StVO missachtende Radfahrer schneller an der nächsten Ampel ist und dort auch noch auf dich wartet. 🙂
-
AutorBeiträge
- Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.