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- Dieses Thema hat 558 Antworten sowie 29 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 7 Jahren von wolli aktualisiert.
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5. August 2016 um 15:06 Uhr #262585
Als Träger des Bundesverdienstkreuzes und zwei eiserner Hüftgelenken darf ich ohne psychologische Eignungsprüfung dort auf dem Fußweg fahren.
5. August 2016 um 15:45 Uhr #262603Nein, du darfst schieben. Darüber hinaus hat das Bundesverdienstkreuz keine besonderen Berechtigungen für den Träger zur Folge, es ist kein Freifahrtschein, selbst wenn du der Kaiser von China wärst. Und deine zwei eisernen Hüftgelenke sind garantiert weniger verschleißbar als deine früheren natürlichen, weswegen auch keine gesundheitlichen Gründe für das Fahrradfahren auf dem Fußweg vorliegen. Und wäre das der Fall, dann gibt es (mittlerweile auch elektrisch angetriebene) „Krankenfahrstühle“; mit denen darfst du auf dem Fußweg fahren — mit einem Fahrrad nicht.
5. August 2016 um 15:56 Uhr #262604Ja, so ist die Rechtslage, aber was wäre das Leben, wenn man sich immer nur nach der Rechtslage richten würde.
5. August 2016 um 16:21 Uhr #262605
Anonymwas wäre das Leben, wenn man sich immer nur nach der Rechtslage richten würde
Du könntest gefahrlos auf der Bernburger Fahrrad fahren, niemand würde dir eiserne Hüftgelenke einbauen und du müsstest nicht soviel bei „Sag’s uns einfach“ abschreiben. 🙂
5. August 2016 um 19:02 Uhr #262613Bild dir bloß nicht zu viel auf den Bundesblechorden ein, der wird doch inzwischen mit der Gießkanne verteilt…
5. August 2016 um 20:33 Uhr #262615Bild dir bloß nicht zu viel auf den Bundesblechorden ein
Schulze, egal wie man zum Bundesverdienstkreuz steht, aber das musste nicht sein.
5. August 2016 um 20:38 Uhr #262616Klare Kante zum Blech.
5. August 2016 um 20:43 Uhr #262617Mir ist bekannt, dass jährlich ca. 6000 Bundesverdienstkreuze verliehen werden, neuerdings vorrangig an weibliche Personen mit Migrationshintergrund, wenn die alle in der Bernburger Straße auf dem Fußweg fahren wollen, das geht natürlich nicht.
5. August 2016 um 20:47 Uhr #262618🙂
5. August 2016 um 21:38 Uhr #262619
AnonymIch denke, @10010110 ist der prändestinierter Hilfspolizist. Richtige Polizisten haben genauso wie jeder gesetzestreue verständige Bürger was von Abwegen und Ermessen gehört.
5. August 2016 um 21:40 Uhr #262620So, habe mal nachgeschaut. In Höhe der Post (McPaper) ist der Fahrradweg noch durch Zeichen ausgewiesen, in Höhe der gestrichelten Linie ist aber kein Schild, dass er dort endet. Er wird also weitergeführt auf die Straße. Die Straße ist damit für mich ein Fahrradweg. Kann man mal sehen, wie frech die Autofahrer sind, einfach den Radweg zu benutzen.
5. August 2016 um 23:17 Uhr #262636Xsaras Ansicht ist ein interessanter Fall.
Sie geht davon aus, dass Autos immer die dominanten Verkehrsteilnehmer sind und sich alle anderen unterordnen müssen.
Die kurze Strichellinie auf dem Bild verdeutlicht, das sie falsch liegt. Die Radspur endet nicht.
Hier bekommt der Radfahrer sogar gestrichelten Schutz zum Einfädeln.
Eigentlich müssten die Autos den Fahrrädern genügend Abstand geben, ihre Fahrt fortsetzen zu können. Das funktioniert in der Realität nur nie, weil es zu viele Xsaras gibt. Auf dem Foto kann man sehen, dass an der Stelle die Straße insgesamt auch noch schmaler wird, für Autos und Fahrräder zusammen, was den Konflikt noch etwas verschärft.1.) Ich bin keine SIE, sondern ein ER!!!
2.) Absoluter Bullshit, der hier gefaselt wird. Sicherlich ist diese gestrichelte Linie für die Radfahrfer gedacht, aber trotzdem begeht der Radfahrer im Prinzip einen Fahrbahn-Wechsel und muss sich diesbezüglich vergewissern, das er keinen anderen Verkehrsteilnehmer behindert. Diese Linie zeigt nur, das der Radweg endet und die Radfahrer auf der Straße weiter fahren müssen.
Wenn ich mit dem Auto einen Fahrbahn-Wechsel mache, muss ich mich auch vergewissern, das ich ohne andere zu behindern, die Fahrbahn wechseln kann.5. August 2016 um 23:59 Uhr #262645
Anonym@HansimGlück, bitte unverzüglich entschuldigen! Er ist keine sie, sondern ein ER!!!!!!
6. August 2016 um 00:20 Uhr #262646Ich denke, @10010110 ist der prändestinierter Hilfspolizist. Richtige Polizisten haben genauso wie jeder gesetzestreue verständige Bürger was von Abwegen und Ermessen gehört.
Ja, die Gesellschaft befindet sich auf Abwegen, aber was gibt’s denn da abzuwägen und zu ermessen? Auf dem Fußweg wird nicht mit dem Fahrrad gefahren, so einfach ist das. Wie gesagt: es hat eine gewisse (negative) Vorbildfunktion. Und wärend der erste, der es tut, vielleicht sogar Schrittgeschwindigkeit fährt, so wird der zweite schon nur noch sehen, dass da „auch einer“ auf dem Fußweg fährt, es aber mit der Vorsicht und Geschwindigkeit nicht mehr so genau nehmen. Und wenn man auf dem einem Fußweg mit dem Fahrrad fahren darf, warum dann nicht auch auf anderen? Und so geht’s dann weiter bis Fußgänger umgefahren werden.
Ich meine das wirklich ernst: Es gibt keinen Grund, auf dem Fußweg nicht vom Fahrrad abzusteigen und zu Fuß zu gehen, wie alle anderen Fußgänger auch. Und wenn man kein Fußgänger, sondern Radfahrer sein will, dann benutzt man die Straße. Und wenn man es sich nicht zutraut, dann kann man gerne wieder zum Fußgänger werden bis zur nächsten Stelle, an der man sich wieder traut, auf der Straße Fahrrad zu fahren.
Wie du richtig sagtest: gesetzestreue, verständige Bürger können abwägen und ermessen – nämlich ob sie auf der Straße Fahrrad fahren oder lieber auf dem Fußweg zu Fuß gehen sollten.
6. August 2016 um 00:45 Uhr #262649
AnonymOder kombinieren. Wie du auch schon richtig sagtest: Abwägen und Ermessen! Und wer bei Verstand ist, der schafft es schon risikolos für sich und für die anderen.
6. August 2016 um 08:32 Uhr #262659Selbst wenn ich Schrittgeschwindigkeit fahre und dabei ein Kampfradler über die Motorhaube fliegt, bin ich immer noch wegen der Betriebsgefahr des Autos dran.
6. August 2016 um 09:10 Uhr #2626601. Es gibt dort keine Haltelinie für Radfahrer.
2. Es gibt kein Schild für Radfahrer, dass Vorfahrt zu beachten wäre.
3. I.E. findet unter Umständen § 7 Abs. 4 StVO Anwendung: „Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, dass sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlussverfahren).“
4. Dagegen spricht aber, dass die zweiseitig gestrichelte Linie nach links gebogen ist, so dass in Wirklichkeit die Autos auf die Fahrbahn der Radfahrer fahren. Welchen Sinn macht die Biegung sonst? Autos müssen daher anhalten. Allein schon deshalb, weil sie den Mindestabstand für das Überholen an dieser Stelle gar nicht mehr einalten können.
6. August 2016 um 09:15 Uhr #262661Also als Radfahrer immer die StVO auf dem Gepäckträger mitführen, wenn man die Bernburger Straße benutzt.
6. August 2016 um 09:27 Uhr #262662Um die Begründung noch zu verfeinern: Sobald ein PKW mit seinem (vorderen rechten) Reifen die gestichelte Linie überfährt, vollzieht er einen Spurwechsel!
Diesen Spurwechsel darf der PKW-Fahrer nur vornehmen, wenn keine Gefährdung droht, mithin kein Radfahrer dort fährt.
- Diese Antwort wurde geändert vor 8 Jahren von Stadt_für_Kinder.
6. August 2016 um 09:35 Uhr #262664Selbst wenn ich Schrittgeschwindigkeit fahre und dabei ein Kampfradler über die Motorhaube fliegt, bin ich immer noch wegen der Betriebsgefahr des Autos dran.
Dummes Zeug, wieder einmal.
6. August 2016 um 09:44 Uhr #262666Dummes Zeug, wieder einmal.
Dummes Zeug wieder einmal.
„Klingt kurios, ist aber so: Schon vom Betreiben eines Autos geht eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer aus. Fuhrparkleiter machen oft die Erfahrung, dass ihre Fahrer beziehungsweise das Unternehmen nach einem Unfall einen Teil der Kosten tragen mussten, obwohl sie subjektiv keine Schuld hatten. Fährt ein Auto womöglich einen Radfahrer an, so trifft den Fahrer fast immer eine Mitschuld. Auch hier greift die Betriebsgefahr: Ein Auto ist eben gefährlicher als ein Fahrrad. “
http://www.firmenauto.de/betriebsgefahr-des-autos-autofahrer-haftet-bei-unfall-mit-radfahrer-6516135.html6. August 2016 um 09:50 Uhr #262667Die Haftung wegen Betriebsgefahr gibt es nicht umsonst. Es steht dir frei, Rad zu fahren.
6. August 2016 um 10:24 Uhr #262671Ihr jammert hier aber auf sehr hohem theoretischen Niveau.
Praktisch ist doch in der Bernburger Str. nur wenig Verkehr. Ich fahre da ständig mit dem Fahrrad lang und behindere weder Autos beim Fahren noch werde ich großartig behindert. Da gibt es für Fahrradfahrer üblere Ecken (und für Autofahrer erst recht)- ich bin aber auch nicht so ein 15km/h-Radfahrer- die stören natürlich überall (-:
- Diese Antwort wurde geändert vor 8 Jahren von Osmo.
6. August 2016 um 10:26 Uhr #262673Wenn dir „ein Kampfradler über die Motorhaube fliegt“ während du „Schritt gefahren“ bist, und wenn du dabei auch keine Vorfahrtsregel oder dergleichen missachtest hast, dann wird dir wahrscheinlich keine Mitschuld zugesprochen. Da gibts Urteile genug, die zeigen, dass Verkehrsrecht mannigfaltig ist und nicht so dümmlich entschieden wird wie du es hier behauptest.
6. August 2016 um 10:38 Uhr #262674Ich habe bewusst den Link gebracht, weil das Urteil in Bezug auf die Radfahrerin, die im Dunkeln auf dem Gehweg in entgegengesetzter Richtung fährt, genau dieser Situation ähnlich ist.
Vielleicht ist dir dieser Satz entgangen: „Nur weil die Radfahrerin die Verkehrsregeln grob missachtet hatte, senkte das Gericht den Haftungsanteil der Autofahrerin auf ein Drittel.“
Ich wüsste nicht, was dich sonst noch erleuchten sollte.
Es kommt auch nicht darauf an, ob ein anderes Gericht anders entschieden hätte. Ich könnte es mir nicht aussuchen. Es kommt darauf an, dass die „Betriebsgefahr“ gesetzlich verankert ist. -
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