Zur Aufstellung des Haushaltes 2020

23. Oktober 2019 | Nachrichten, Politik | 2 Kommentare

(halle.de/ps) Die Stadt Halle (Saale) hat ein Konsolidierungskonzept aufzustellen, das spätestens mit der Haushaltssatzung vom Stadtrat zu beschließen und der Kommunalaufsichtsbehörde mit der Haushaltssatzung vorzulegen ist (§ 100 Abs. 6 KV LSA). Das Landesverwaltungsamt hat darauf hingewiesen, dass der Beschluss des Stadtrates im September 2019 zum Konsolidierungskonzept insoweit nicht diesen gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Die Stadt Halle hat in den vergangenen sieben Jahren die Gesamtverschuldung um 53 Millionen Euro verringert. Ein weiterer Abbau der aktuell bestehenden Verschuldung (rund 506 Millionen Euro) ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Verwaltung hat dem Stadtrat am 28. August 2019 ein Konsolidierungskonzept vorgelegt, das die Leistungsfähigkeit und Weiterentwicklung der Stadt weiterhin ermöglicht. Eine Entscheidung darüber steht noch aus.

Der Oberbürgermeister und der Finanzbeigeordnete werden dem Stadtrat einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen, damit Vereine und freie Träger – wie auch in den vergangenen sieben Jahren – Planungssicherheit für das Jahr 2020 bekommen.

Die Stadt Halle (Saale) wählt den Oberbürgermeister am 27. Oktober 2019 und den Finanzbeigeordneten am 30. Oktober 2019. Beide Termine wurden vom Stadtrat durch Beschluss bestimmt.

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