Warnung vor untergeschobenen Stromverträgen

6. Dezember 2018 | Wirtschaft | 2 Kommentare

Eine Verbraucherin aus Halle rief eine Telefonnummer aus einer Fernsehsendung an, um an einem Gewinnspiel teilzunehmen. Es war eine Bandansage zu hören. Nach wenigen Minuten wurde Frau H. von einem Energieversorger zurückgerufen und das Gespräch wurde auf das Thema Strom gelenkt. Währenddessen erhielt sie eine SMS mit der Aufforderung, diese mit „Ja“ zu beantworten, um die Vollmacht zur Kündigung ihres Altvertrages zu erteilen. Diese Bestätigung erfolgte nicht, aber dennoch wurde sie durch den Altanbieter über die nicht beabsichtigte Kündigung des laufenden Vertrages informiert.
In den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt häufen sich die Beschwerden über untergeschobene Energielieferverträge, wie im Fall des Herrn M. und der Frau H. Die Betroffenen berichten, dass ein Wechsel des Strom- oder Gasanbieters eingeleitet wurde, obwohl sie diesem gar nicht zugestimmt hatten. „Für einen Lieferantenwechsel reichen bereits wenige Verbraucherdaten aus, wie Name, Adresse und Zählernummer. Dadurch soll eigentlich der Datenaustausch vereinfacht werden, um den Wechselprozess zu beschleunigen“, so Diane Rocke von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. „Daraus ergeben sich aber auch Missbrauchsmöglichkeiten. So erreichen uns immer wieder Berichte, dass der Werber unter falschem Vorwand die zum Lieferantenwechsel erforderlichen Daten abgefragt hat.“
Die Experten des bundesweiten Marktwächters Energie der Verbraucherzentralen haben für eine Studie die eingehenden Beschwerden detailliert analysiert, die Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage ausgewertet sowie Anbieter befragt. Die mit zahlreichen Fallbeschreibungen illustrierte Sonderuntersuchung zeichnet das Bild eines vielschichtigen und für Verbraucher oft schwer greifbaren Phänomens. In den meisten Fällen sind es Stromverträge, die untergeschoben werden, und zwar zumeist über Werbeanrufe. Betroffene werden z.B. unter dem Vorwand eines Gewinnspiels oder einer Umfrage kontaktiert und erkennen im Gespräch selbst keinen Bezug zu ihrem Strom- oder Gasvertrag. Vieles spricht zudem dafür, dass Anbieter im Vorfeld auf professionelle Datenhändler zurückgreifen und so bereits bei Kontaktaufnahme über zahlreiche Informationen ihrer Gesprächspartner verfügen. Verbrauchern, die unfreiwillig in solche Situationen geraten, fällt es oft schwer, ihre Rechte durchzusetzen. Sie müssen selbst aktiv werden, um gegen die unerwünschte Belieferung vorzugehen. Oftmals gelingt dies nur durch Hilfe von Dritten und geht mit finanziellen Einbußen einher.
Verbraucher, welche ebenfalls von einem untergeschobenen Liefervertrag betroffen sind, können sich hierzu in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt beraten lassen. In vielen Fällen kann mit Hilfe der Verbraucherzentrale gegen den neuen Liefervertrag vorgegangen werden.

Für weitere Informationen: Diane Rocke Tel. (0345) 2980312

rocke@vzsa.de

Der komplette Untersuchungsbericht des Marktwächters Energie der Verbraucherzentralen kann auf der Website www.marktwaechter.de abgerufen werden.

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