Nachhaltige Innovation: Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung für alle Windparks bis 2024

25. August 2023 | Wirtschaft | Keine Kommentare

Windkraftanlagen sind heutzutage mehr als 100 Meter hoch und müssen zur Absicherung des Luftverkehrs mit Leuchtfeuern ausgestattet sein. Um die Belastung von Menschen und Umwelt durch die blinkende Beleuchtung zu reduzieren, sollen deutschlandweit alle Windparks bis zum 1. Januar 2024 mit bedarfsgesteuerter Nachtkennzeichnung ausgestattet werden.

Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann hat hierzu am gestrigen Donnerstag einen Windpark bei Borne im Salzlandkreis besucht, in dem bereits 30 der insgesamt 71 Windkraftanlagen mit bedarfsgesteuerter Nachtkennzeichnung ausgestattet wurden.

„Für eine bezahlbare, sichere und nachhaltige Energieversorgung bei uns in Deutschland ist der Ausbau der Windkraft essentiell. Wir benötigen dafür aber auch eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung. Deshalb halte ich die Ausstattung von Windparks mit bedarfsgesteuerter Nachtkennzeichnung für geboten und begrüße es sehr, dass auch die Anlagen bei uns im Land entsprechend aufgerüstet werden.“, erklärte Willingmann. Der Einsatz moderner Technik sei ein wichtiges Mittel, ein zweites die finanzielle Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Kommunen.

Zu den Betreibern des Windparks bei Borne zählt die wpd Gruppe. „Das Ende des dauerhaft nächtlichen Blinkens ist eine der sichtbarsten Maßnahmen zur Akzeptanzsteigerung – sowohl für Bestandsparks als auch für neue Projekte.“, verdeutlichte Jonas Lesch, Projektleiter BNK bei wpd windmanager. „Künftig blinken die Anlagen dann nachts nur noch, wenn sich tatsächlich ein Flugzeug nähert. Im Windfeld Borne haben wir bereits 30 Windenergieanlagen mit einer sogenannten bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung ausgestattet. Seit der Nacht zum 22.08.2023 ist diese auch aktiv. Für die Anwohnerinnen und Anwohner hier vor Ort wird das eine deutliche Entlastung, genau wie für die vielen weiteren Anwohner der rund 1.500 Windenergieanlagen, die wir deutschlandweit umrüsten.“

Bei seinem Besuch in Borne bekräftigte der Minister, dass die finanzielle Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Kommunen an Windkraftanlagen in Sachsen-Anhalt verbindlicher geregelt werden soll. „Wir werden noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf vorlegen.“, erklärte Willingmann. Ersten Plänen des Ministeriums zufolge sollen Betreiber von neu errichteten Windenergieanlagen ab einem Megawatt installierter Leistung sowie Betreiber von Photovoltaik-Freiflächenanlagen zu Zahlungen verpflichtet werden. Gemeinden könnten künftig bei einer durchschnittlichen 5-Megawatt-Windenergieanlage etwa 30.000 Euro an jährlichen Einnahmen pro Anlage erzielen. Die Zahlungsverpflichtung soll auch für repowerte Windkraftanlagen gelten.

Im Windfeld Borne/Biere stehen insgesamt 71 Windenergieanlagen, davon 42 in der Gemarkung Borne und 29 in der Gemarkung Biere. Die Gesamtleistung des Parks liegt aktuell bei mehr als 130 Megawatt. Die Windanlagen wurden zwischen 1996 und 2022 in mehreren Etappen errichtet. Mehr als 20 Windkraftanlagen wurden in den vergangenen Jahren bereits durch leistungsfähigere Modelle ersetzt.

Aktuell drehen sich in Sachsen-Anhalt gut 2.800 Windkraftanlagen mit einer installierten Leistung von rund 5.355 Megawatt (MW). Zwischen Januar und April 2023 wurde der Bau 34 neuer Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von 206,3 Megawatt genehmigt; im Gesamtjahr 2022 hatten 48 Anlagen mit einer Leistung von 256 Megawatt grünes Licht erhalten. Der Anteil erneuerbarer Energien an der Bruttostromerzeugung in Sachsen-Anhalt liegt aktuell bei rund 62 Prozent. Bis 2030 soll er bundesweit auf 80 Prozent steigen.

Print Friendly, PDF & Email

Kommentar schreiben