Intel – Ansiedlung in Magdeburg: öffentliche Auslegung der Unterlagen im Genehmigungsverfahren startet

15. Februar 2024 | Wirtschaft | Keine Kommentare

Informationen zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zur Errichtung und Betrieb einer Halbleiterfabrik zur Herstellung von elektronischen Bauelementen
Öffentliche Auslegung ab Freitag, 23. Februar 2024, bis einschließlich Freitag, 22. März 2024 | Einwendungen von Freitag, 23. Februar 2024, bis einschließlich Montag, 22. April 2024, möglich.

Der Chiphersteller Intel plant die Errichtung und den Betrieb eines Werkes zur Herstellung von elektronischen Bauelementen in Magdeburg bzw. Langenweddingen. Das hierfür erforderliche immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren wird auf Antrag der Intel Magdeburg GmbH in einem gebündelten Verfahren durchgeführt.
Der entsprechende Antrag war am 15.11.2023 beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt – Referat Immissionsschutz als Genehmigungsbehörde (Obere Immissionsschutzbehörde) eingegangen.

Das Landesverwaltungsamt hatte zunächst in einem Scoping-Termin den Antragsteller hinsichtlich der beizubringenden Voraussetzungen und Unterlagen beraten, anschließend die Antragsunterlagen überprüft, ob diese für die Beurteilung der Zulassungsvoraussetzungen ausreichend sind. Diese Prüfung hatte ergeben, dass noch Ergänzungen im Antrag erforderlich waren, die nachgefordert bzw. ergänzt wurden.
Die öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen erfolgt nun in der Zeit vom 23. Februar bis einschließlich 22. März 2024.

Die Dokumente sind digital im genannten Zeitraum ab dem 23.02.2024 auf der Internetseite des Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt unter folgender Adresse
https://lsaurl.de/IntelAuslegung
zugänglich gemacht.

Zudem können die Unterlagen in folgenden Behörden zu den ortsüblichen Zeiten eingesehen werden:
– Landeshauptstadt Magdeburg – Dezernat für Umwelt- und Stadtentwicklung Fachbereich Bau- und Umweltrecht, Raum 152, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg
– Gemeinde Sülzetal, Büro des Bürgermeisters, Alte Dorfstr. 26, 39171 Sülzetal
– Stadt Wanzleben-Börde, Hauptamt, Raum 309, Markt 1-2, 39164 Stadt Wanzleben-Börde
– Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Raum A 123, Dessauer Str. 70, 06118 Halle (Saale)

Die genauen Öffnungszeiten der jeweiligen Kommunen können dem Bekanntmachungstext bzw. in den Kommunen direkt erfragt werden. Eine persönliche Einsichtnahme in die Auslegungsunterlagen kann telefonisch mit der jeweiligen Einrichtung abgestimmt werden.
Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 23. Februar bis einschließlich 22. April 2024 schriftlich (mit Unterschrift) beim Landesverwaltungsamt, der Stadt Magdeburg, der Gemeinde Sülzetal bzw. der Stadt Wanzleben-Börde unter den zuvor genannten Adressen oder elektronisch per E-Mail TOEB.Antrag@lvwa.sachsen-anhalt.de erhoben werden.
Der Erörterungstermin zu dem geplanten Werk wird voraussichtlich am 29. Mai 2024 (Fortsetzung, wenn erforderlich am Folgetag) in der Johanniskirche in Magdeburg stattfinden, soweit im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Verfahrens Einwendungen erhoben werden sollten.

Hintergrund

Im Februar 2022 wurde öffentlich bekanntgegeben, dass der Chiphersteller Intel den Bau einer Chipfabrik in Sachsen-Anhalt plant. Der neue Fabrikkomplex soll aus mehreren Halbleiterwerken am Standort „Eulenberg“ bei Magdeburg bestehen. In dem Gewerbegebiet sind zunächst zwei Halbleiter-Fabriken geplant.
Neben vor allem baurechtlichen Genehmigungsverfahren bei der Landeshauptstadt Magdeburg für die Bürogebäude der zukünftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für die produzierenden Hauptanlagen mehrere komplexe immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren in der Zuständigkeit des Landesverwaltungsamtes zu führen.
Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung eines Vorhabens bedeutet auch die Erteilung der notwendigen Baugenehmigungen sowie der Genehmigungen nach den Naturschutz-, Bodenschutz-, Abfall-, Wasser- und Abwasserecht usw. In einem solchen Verfahren sind daher zahlreiche fachliche und rechtliche Aspekte umfangreich zu prüfen.

Parallel zu diesen Genehmigungsverfahren leistet das Landesverwaltungsamt als obere Landesbehörde die Koordinierung bei weiteren Genehmigungsverfahren. Ziel ist dabei, die notwendige Infrastruktur für die Großansiedelung z.B. im Rahmen der Abwasserbeseitigung zur Verfügung zu stellen. Die Genehmigung der neu geplanten Kläranlage erfolgt in der Zuständigkeit des Landesverwaltungsamtes. Für die Schaffung der notwendigen Strominfrastruktur ist beispielsweise ein Genehmigungsverfahren in der Landeshauptstadt Magdeburg als untere Immissionsschutzbehörde notwendig. Gleichzeitig ist das Landesverwaltungsamt als Fachbehörde gefragt. So beteiligen sich zahlreiche weitere Referate des Hauses an der fachlichen Betreuung der Ansiedelung wie beispielsweise die obere Bauaufsichtsbehörde im Rahmen der Bauleitplanung, die obere Luftsicherheitsbehörde in Bezug auf die Koordinierung der Bauhöhen mit Aspekten der Luftverkehrssicherheit, die obere Wasserbehörde zur Schaffung der notwendigen Wasserinfrastruktur und die obere Brandschutzbehörde zur Sicherung der effektiven Brandbekämpfung in der Fabrik.
Zur Bewältigung dieser Herausforderung war bereits im Februar 2022 eine eigene Arbeitsgruppe innerhalb des Landesverwaltungsamtes unter Leitung des Referatsleiters für Immissionsschutz gegründet worden, welche die Koordination auf Landesebene betreibt.

Was versteht man unter Immissionsschutz ?

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz bildet den rechtlichen Rahmen für einen umfassenden Schutz der Umwelt vor Belastungen durch Luftschadstoffe, Lärm und Lichteinwirkungen, die vor allem von Industrieanlagen und Verkehr ausgehen. Zweck des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen. Das Ziel ist die Sicherung eines hohen Schutzniveaus für die Umwelt insgesamt, damit wir und künftige Generationen in einer lebenswerten Umwelt leben und arbeiten können.
Um dieses Ziel zu erreichen, stellt das Bundes-Immissionsschutzgesetz Anlagen, die in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen oder Gefahren hervorzurufen, unter einen speziellen Genehmigungsvorbehalt. Im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren wird geprüft, ob und wie Gefahren und Auswirkungen auf die Umwelt vermieden oder minimiert werden können, damit unter anderem von Industrieanlagen, Abfallbehandlungsanlagen und großen landwirtschaftlichen Betrieben keine unzumutbaren Belastungen für die Bevölkerung und die Umwelt ausgehen. Das Verfahren ist sehr komplex, da die Genehmigung viele Zulassungen verschiedener Vorschriften einschließt und zahlreiche Behörden zu beteiligen sind.
Dabei hat der Gesetzgeber einen Ermessensspielraum für die jeweilige Genehmigungsbehörde ausgeschlossen. Das heißt, erfüllt ein Investor mit seinem Vorhaben alle im Gesetz verankerten Vorgaben nach Bundes-Immissionsschutzrecht, so hat er einen Rechtsanspruch auf diese Genehmigung. Aufgabe der jeweiligen Genehmigungsbehörde ist es also, in diesem Verfahren abzuprüfen, ob die von der Anlage ausgehenden Immissionen wie Geruch, Lärm, Abgase u.a. die gesetzlichen Vorgaben erfüllen.
Die Genehmigungsbehörde in Sachsen-Anhalt für große Anlagen ist das Landesverwaltungsamt. Für kleinere Anlagen sind die jeweiligen Landkreise bzw. kreisfreien Städte zuständig.
In dieses Verfahren sind alle Stellen einzubeziehen, die in irgendeiner Weise von der zu genehmigende Anlage betroffen sein können, wie Bürger, Kommunen, Umweltverbände, Naturschutzbehörden, Verkehrsbehörden oder Raumordnungsbehörden, um nur einige zu nennen.

 

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