Handelsverband Deutschland begrüßt Wachstumschancengesetz

28. März 2024 | Wirtschaft | 3 Kommentare

Am vergangenen Freitag wurde das Wachstumschancengesetz im Bundestag verabschiedet. Dieses wird vom Handelsverband Deutschland (HDE) grundsätzlich sehr positiv aufgenommen. Ralph Brügelmann, Steuerexperte des HDE, äußerte sich optimistisch zu dem Gesetz und betonte seine Bedeutung als wichtigen Impuls für eine wirtschaftsfördernde Politik.

Eine der herausragenden Maßnahmen des Gesetzes ist die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung und die Ausweitung der Verlustverrechnung, die von Brügelmann als besonders vorteilhaft hervorgehoben wurden.

Besonders erfreulich sei laut Brügelmann die Entscheidung, die Meldepflicht für nationale Steuergestaltungen aus dem Gesetz zu nehmen. Er argumentiert, dass eine solche Regelung nur zu zusätzlicher Bürokratie für Unternehmen geführt hätte, ohne einen Mehrwert für die Besteuerung zu bieten.

Allerdings bedauert Brügelmann das komplette Entfallen der Prämie für Investitionen in mehr Klimaschutz. Er sieht hier einen Rückschritt in der Förderung von nachhaltigen Investitionen.

Eine weitere positive Entwicklung, die der HDE hervorhebt, ist die Schaffung der gesetzlichen Grundlage für die Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnung zwischen Unternehmen. Ab 2025 müssen alle Unternehmen grundsätzlich in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Dennoch bleiben viele Detailfragen zu klären. Das Gesetz sieht großzügige Übergangsregelungen vor, um den Unternehmen eine schrittweise Anpassung an die neuen Verpflichtungen zu ermöglichen.

Insgesamt sieht der Handelsverband Deutschland das Wachstumschancengesetz demnach als wichtigen Schritt für die Wirtschaft und begrüßt die darin enthaltenen Maßnahmen zur Stärkung der Unternehmen.

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