Anstieg des durchschnittlichen Bruttomonatsverdienstes in Sachsen-Anhalt

21. Dezember 2020 | Vermischtes, Wirtschaft | Keine Kommentare

 

Wie das Statistische Landesamt in Sachsen-Anhalt mitteilt, erreichte der Bruttomonatsverdienst einschließlich Sonderzahlungen der vollzeit-, teilzeit- und geringfügig beschäftigten Arbeitnehmer im III. Quartal 2020 ein
Niveau von durchschnittlich 2 887 EUR pro Monat. Das waren 1,8 % mehr als noch im Vergleichsquartal des Vorjahres.

Die durchschnittlich bezahlte Wochenarbeitszeit der Voll- und Teilzeitbeschäftigten lag in den meisten von der Verdienststatistik erfassten Bereichen allerdings unter dem Niveau des Vorjahresquartals. Im Schnitt wurden mit 36,5 h/Woche 1,3 % weniger Stunden als vor einem Jahr geleistet. Am stärksten sank die bezahlte Wochenarbeitszeit der im Gastgewerbe tätigen Voll- und Teilzeitbeschäftigten mit -9,1 % gegenüber dem III. Quartal 2019.

Im Produzierenden Gewerbe Sachsen-Anhalts lagen die Verdienstmöglichkeiten der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im III. Quartal 2020 bei durchschnittlich 3 134 EUR/Monat, 2,9 % mehr als im Vorjahresquartal. Hier waren 29,7 % der sozialversicherungspflichtig Voll-, Teilzeit oder geringfügig Beschäftigten tätig. Über dem Durchschnittsverdienst innerhalb des Produzierenden Gewerbes lagen die Verdienste in Betrieben der Energieversorgung mit 4 587 EUR/Monat (+0,1 %), gefolgt vom Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden mit durchschnittlich 3 737 EUR/Monat (-6,0 %). Die höchste Steigerung zum Vorjahresquartal innerhalb des Produzierenden Gewerbes wurde im Baugewerbe gemeldet (+5,4 %).

Der Bruttostundenverdienst betrug im Durchschnitt für vollzeitbeschäftigte Männer 20,18 EUR/h, für Frauen 19,76 EUR/h. Bei Teilzeitbeschäftigung lag der Durchschnittsverdienst der Männer bei 17,01 EUR/h und der für Frauen bei 16,98 EUR/h.

Insgesamt war das dritte Quartal 2020, wie auch das vorige Quartal, durch Auswirkungen der durch Corona beeinflussten Situation geprägt. In der Verdienststatistik wurde dies besonders durch die Veränderung der bezahlten wöchentlichen Arbeitsstunden und Bruttomonatsverdienste sichtbar. Die umfassend und zeitnah angepassten Regelungen zur Kurzarbeit zur Dämpfung von durch Corona bedingten Einflüssen hatten Unschärfen bei der Erfassung und Zuordnung verschiedenster Lohnbestandteile zur Folge, was teilweise Aussagen zu den durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten und deren Veränderung einschränkt. 

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