Probleme mit Energieabschlägen: Verbraucherzentrale rät zum Nachrechnen

18. April 2023 | Vermischtes | Keine Kommentare

Seit März gelten für die Preise von Strom, Gas und Fernwärme gesetzliche Höchstgrenzen.
Verbraucherinnen und Verbraucher werden entlastet, die Energieversorger werden vom Staat entschädigt. Damit sollten die monatlichen Abschlagszahlungen der Kunden in den allermeisten Fällen sinken.

Über die Einzelheiten, wie etwa die Höhe der Entlastung, den neuen sowie den alten Abschlag und die aktuellen Arbeitspreise sollten die Anbieter Ihre Kundinnen und Kunden bereits im Februar in Textform informieren. Nach den Erfahrungen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt haben jedoch nicht alle Anbieter die gesetzlichen Vorgaben korrekt und rechtzeitig umgesetzt.

„Zum Teil herrscht Chaos in den Informationsschreiben und zum Teil haben Verbraucher noch gar keine Schreiben erhalten und kennen die Höhe ihrer Abschläge insbesondere die monatlichen Entlastungsbeträge gar nicht.“, berichtet Verbraucherberaterin Anne Seidel aus der Beratungsstelle Halle.

Die Preisbremsengesetze des Bundes sehen vor, dass Verbraucher und Verbraucherinnen nur noch für 20 Prozent ihres prognostizierten Jahresverbraues den vertraglich vereinbarten Arbeitspreis zahlen. Die übrigen 80 Prozent ihres Verbrauchs sind für Strom mit maximal 40 Cent pro Kilowattstunde und für Gas mit maximal 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt deshalb, die Infoschreiben der Anbieter unbedingt zu prüfen. Insbesondere unter den Aspekten: Rechnet der Anbieter mit dem richtigen Jahresverbrauch? Wurde die Entlastung korrekt berechnet? Wurden die Entlastungen für die Monate Januar und
Februar berücksichtigt? Ist der neue Abschlag korrekt?

Verbraucherinnen und Verbraucher können sich dazu in der Beratungsstelle Halle, Oleariusstraße 6b, 06108 Halle beraten lassen.

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