Windenergie in Sachsen-Anhalt: Land steht auf Platz fünf der Energieleistung

24. März 2023 | Umwelt + Verkehr | Keine Kommentare

Gestern fand im Landesverwaltungsamt ein Erfahrungsaustausch zur Genehmigung von Windenergieanlagen statt. Teilnehmer waren neben den zuständigen Vertretern des Landesverwaltungsamtes, die zuständigen Kolleginnen und Kollegen der Landkreise und kreisfreien Städte und des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU). Anlass waren die zahlreichen gesetzlichen Änderungen der jüngsten Vergangenheit zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energieträge sowie zur Ausweisung von Flächen für Windkraftanlagen.

Sachsen-Anhalt belegt bei der Windenergieleistung Platz fünf im Bundesländerranking. Gemessen an der Landesfläche liegt Sachsen-Anhalt im Ranking sogar auf Platz zwei. Derzeit sind in Sachsen-Anhalt rund 3.000 Windenergieanlagen in Betrieb.

Die Bundesregierung hat das Ziel den Strom aus erneuerbaren Energien bis 2030 zu verdoppeln. Mit dem “Wind-an-Land-Gesetz” will sie den Ausbau der Windenergie in Deutschland deutlich schneller voranbringen. Es ist am 1. Februar 2023 in Kraft getreten.

Bis Ende 2032 müssen die Länder zwei Prozent der Bundesfläche für die Windenergie ausweisen. Bis 2027 sollen 1,4 Prozent der Flächen für Windenergie bereitstehen, hat der Bundestag im Gesetz festgelegt. Vor diesem Hintergrund berieten die Beteiligten über genehmigungsrechtliche, raumordnerische und naturschutzfachliche Fragen. Die Möglichkeiten zur Verfahrensbeschleunigung bildeten dabei einen Schwerpunkt.
Damit der Ausbau der Windenergie deutlich vorankommt und der Naturschutz gewahrt bleibt, hat die Bundesregierung das Bundesnaturschutzqesetz novelliert: Um Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, gelten für die artenschutzrechtliche Prüfung nun bundeseinheitliche Standards. Das Gesetz stellt klar, dass der Betrieb von Windenergieanlagen im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Landschaftsschutzgebiete können in die Suche nach Flächen für den Windenergieausbau einbezogen werden.


Mit den Änderungen am Bundesnaturschutzgesetz sollen straffere, schnellere und rechtssichere Verfahren für den Ausbau der Windenergie ermöglicht werden. Gleichzeitig sollen hohe ökologische Schutzstandards gewahrt bleiben.

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