Saaleschotterung: BUND reicht Klage ein: Antrag auf einstweilige Anordnung

9. November 2021 | Umwelt + Verkehr | Keine Kommentare

Der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) Sachsen-Anhalt hat heute beim Verwaltungsgericht Halle einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt, mit dem Ziel, die weiteren
Steinschüttungen an der Saale zu unterlassen, bis entsprechend notwendige Prüfungen zum Habitatschutz-, Artenschutz- und Gewässerrecht durch geführt wurden.

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In der Verwaltungsrechtssache

des BUND für Umwelt und Naturschutz LV Sachsen-Anhalt e. V vertreten durch Herrn Christian Kunz, Olvenstedter Straße 10, 39108 Magdeburg

– Antragsteller –

Prozessbevollmächtigte: BAUMANN Rechtsanwälte
Partnerschaftsgesellschaft mbB,
Harkortstraße 7, 04107 Leipzig

gegen

die Stadt Halle, Marktplatz 1, 06108 Halle (Saale)
– Antragsgegnerin –

wegen
Steinschüttungen an der Saale bei Halle b e a n t r a g e n wir,

1. der Antragsgegnerin aufzugeben, die weitere Durchführung von Maßnahmen in Form von Steinschüttungen an der Saale zu unterlassen, bis hierfür eine NATURA- 2000-Verträglichkeitsprüfung für die NATURA2000-Gebiete „Nordspitze der Peißnitzund Forstwerder in Halle“, „Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle“ und „Saale-Elster-Aue
südlich Halle“ unter Beteiligung des Antragstellers sowie ein Planfeststellungsverfahren für den Gewässerausbau mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wurde,

2. der Antragsgegnerin die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Aufgrund der besonderen Dringlichkeit der Angelegenheit und des täglich drohenden Verlustes weiterer europarechtlich geschützter Lebensraumtypen b e a n t r a g e n wir außerdem, der Antragsgegnerin im Wege des Erlasses einer Zwischenverfügung aufzugeben, die weitere Durchführung von Maßnahmen in Form von Steinschüttungen an der Saale einstweilen bis zur Entscheidung der Kammer im Eilverfahren zu unterlassen.

Begründung thesenartig in Kurzform

– Der Gewässerausbau wird in unmittelbarer Nähe oder sogar innerhalb von mehr als 10 gesetzlich geschützten Gebieten von hohem naturschutzfachlichen Wert vorgenommen.

– Darunter mehrere FFH-Gebiete – Schutzgebietsregime, LRT und Erhaltungszielarten werden beeinträchtigt

– Biber, Fischotter, Grüne Keiljungfer (Libellenart) und Rapfen (Fischart) betroffen, zudem Eisvogel und Barbe (Fischart), Amphibien

– Verstöße gegen die Bewirtschaftungsziele nach WHG, u.a.

-Maßnahmen zur Habitatverbesserung im Uferbereich

-Maßnahmen zur Anpassung/ Optimierung der Gewässerunterhaltung

-Vertiefende Untersuchungen und Kontrollen

– FFH-Verträglichkeitsprüfung fehlt

– Maßnahmen sind wegen ihres Umfanges und ihrer Wirkung Ausbau
Damit hätte eine Planfeststellung mit Umweltverträglichkeitsprüfung und
Öffentlichkeitsbeteiligung durch geführt werden müssen

– Prüfung von artenschutzrechtlichen Zugriffsverboten fehlt

– Unterlassung einer Vereinbarkeitsprüfung mit der Wasserrahmen-Richtlinie der
EU

Die Stadt Halle wurde am heutigen 9.11. vom VG Halle (Aktenzeichen 4 B 516/21 HAL)
aufgefordert:

a) Sich innerhalb einer Woche nach Erhalt der Unterlagen zu äußern
b) Die vollständigen Unterlagen der Stadt beizufügen
c) Unverzüglich mitzuteilen, ob sie bereit ist, bis zur Entscheidung der Kammer im
Eilverfahren die weitere Durchführung von Steinschüttungen einstweilen zu
unterlassen

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