Drei Jahre Jugendstrafe wegen Autorennen mit tödlichem Ausgang am Hansering: Urteil rechtskräftig

11. Mai 2023 | Umwelt + Verkehr | Keine Kommentare

Ein Angeklagter, der im Oktober 2000 geboren wurde, wurde wegen eines illegalen Autorennens mit tödlichem Ausgang und fahrlässiger Tötung verurteilt. Das Urteil ist nun rechtskräftig. Gemäß den Feststellungen der Kammer ereignete sich der Vorfall an einem Abend im Dezember 2019 in Halle. Der Angeklagte fuhr mit überhöhter Geschwindigkeit den Hansering entlang in Richtung der Kreuzung Am Leipziger Turm und nahm dabei an einem illegalen Autorennen teil. Dabei übersah er eine Fußgängerin, die aus der Leipziger Straße kommend den Hansering in Richtung Stadtmitte überquerte. Es kam zur Kollision zwischen dem Fahrzeug des Angeklagten und der Fußgängerin. Die Fußgängerin erlitt schwerwiegende Verletzungen und verstarb zwei Tage später aufgrund der Unfallfolgen.

Ursprünglich wurde der Angeklagte vom Amtsgericht Halle (Saale) am 3. März 2022 wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs und Fahrerflucht zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem wurde dem Angeklagten der Führerschein entzogen und ihm wurde untersagt, innerhalb eines Jahres eine neue Fahrerlaubnis zu beantragen.

Der Ehemann des Opfers, einer Fußgängerin, die bei dem Autorennen getötet wurde, legte gegen dieses Urteil Berufung ein.

Das Landgericht Halle hat auf die Berufung des Nebenklägers hin am 21. November 2022 den Angeklagten wegen eines illegalen Autorennens mit tödlichem Ausgang, fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs, fahrlässiger Tötung und Fahrerflucht zu einer Jugendstrafe von drei Jahren verurteilt. Es wurde angeordnet, dass dem Angeklagten die Fahrerlaubnis entzogen wird und sein Führerschein eingezogen wird. Außerdem wurde der Behörde die Anweisung gegeben, dem Angeklagten erst nach eineinhalb Jahren eine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.

Der Angeklagte legte gegen das Urteil des Landgerichts vom 21. November 2022 Revision ein. Das Oberlandesgericht Naumburg hat die Revision mit Beschluss vom 18. April 2023 als unbegründet verworfen, jedoch festgelegt, dass zwei Monate der Jugendstrafe aufgrund von Verfahrensverzögerungen als vollstreckt gelten. Diese Verzögerungen waren nicht auf das Verschulden des Angeklagten zurückzuführen. Aufgrund der langen Verfahrensdauer von zweieinhalb Jahren sah das Oberlandesgericht eine Kompensation von zwei Monaten Jugendstrafe als angemessen an. Das Urteil des Landgerichts ist seit dem 19. April 2023 rechtskräftig.

Print Friendly, PDF & Email

Kommentar schreiben