E-Scooter bald nur noch an festen Plätzen ?

2. März 2022 | Umwelt + Verkehr | 15 Kommentare

Mit Wirkung zum 1. Juli 2022 müssen Anbieter von E-Scootern, die gewerblich im Öffentlichen Raum der Stadt Halle (Saale) angeboten werden, über eine Sondernutzungserlaubnis verfügen. Ziel der Stadt ist es, Behinderungen von anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere durch abgestellte E-Scooter zu vermeiden.

Denkbar sind beispielsweise definierte Abstellbereiche. Die Anbieter wurden jetzt über die geplante Änderung informiert. Sie sind nunmehr aufgefordert, spätestens bis Ende Mai Anträge auf Sondernutzung einzureichen, die eine konzeptionelle Untersetzung enthalten, wie andere Verkehrsteilnehmer vor Behinderungen geschützt werden. Langfristig plant die Stadt in Abstimmung mit der HAVAG eine Verknüpfung zwischen E-Scootern und dem ÖPNV über so genannte Mobilitätspunkte.

Gegenwärtig bieten zwei Unternehmen (Tier und Bolt) E-Scooter in Halle (Saale) an. Zwei weitere Unternehmen haben ihr Interesse bekundet, ebenfalls E-Scooter anzubieten.

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