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E-Scooter bald nur noch an festen Plätzen ?

Mit Wirkung zum 1. Juli 2022 müssen Anbieter von E-Scootern, die gewerblich im Öffentlichen Raum der Stadt Halle (Saale) angeboten werden, über eine Sondernutzungserlaubnis verfügen. Ziel der Stadt ist es, Behinderungen von anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere durch abgestellte E-Scooter zu vermeiden. Denkbar sind beispielsweise definierte Abstellbereiche. Die Anbieter wurden jetzt über die geplante Änderung informiert. Sie … weiterlesen „E-Scooter bald nur noch an festen Plätzen ?“

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