Bürgerinitiative stellt Antrag auf Wiederholung des Planfeststellungsverfahrens

16. Januar 2024 | Umwelt + Verkehr | Keine Kommentare

Mitte November 2023 informierten die Verantwortlichen des Flughafens Leipzig-Halle die Fluglärmkommission über Falschberechnungen von Fluglärmbelastungen in der Ortslage Lützschena-Stahmeln. Betroffen sind 2.000 Haushalte, was einer Einwohnerzahl von ca. 6.000 Personen betrifft. Das Wissen um höhere Lärmwerte und den daraus resultierenden verstärkten Aufwachreaktionen, die letztlich die Einbeziehung dieses Territoriums ins Nachtschutzgebiet zwingend erfordern, ist nicht neu. Die Bürgerinitiative gegen Fluglärm  hatte schon mehrfach auf selbst ermittelte abweichende Messwerte hingewiesen und dies auch im Planfeststellungsverfahren als Stellungnahme bzw. Widerspruch eigebracht. Eine Berücksichtigung in der 1. Tektur des PFV erfolgte nicht.

Nach Ansicht der Bürgerinitiative darf ein Planfeststellungsverfahren, in welchem die theoretisch ermittelten Werte falsch sind und nicht der tatsächlichen gegenwärtigen Situation entsprechen, nicht Basis einer Entscheidung der Landesdirektion sein. Das Planfeststellungsverfahren sei deshalb  zu wiederholen. Zumal es Erkenntnisse gebe, dass die festgestellten „geografischen Besonderheiten“ offensichtlich auch in den Ortschafen Wahren, Böhlitz-Ehrenberg und Burghausen-Rückmarsdorf zutreffen.

 

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