Wohngeld-Plus: Stadt trifft Vorbereitungen für hohe Nachfrage

23. November 2022 | Soziales | Keine Kommentare

Durch das Wohngeld-Plus-Gesetz sollen ab dem 1. Januar 2023 viele weitere Haushalte auch in Halle (Saale) einen Anspruch auf Wohngeld erhalten. Das Gesetz wird voraussichtlich noch Ende dieses Monats beschlossen.

Die Stadt Halle (Saale) trifft vor dem Hintergrund der geplanten Gesetzesänderung derweil vorbereitende Maßnahmen und bittet alle Einwohnerinnen und Einwohner, die davon ausgehen, dass sie durch die Wohngeldreform ab 1. Januar 2023 erstmals einen Wohngeldanspruch erlangen, von einer Antragstellung noch abzusehen bis die Novellierung in Kraft getreten ist.

Die Stadt informiert online über das noch nicht beschlossene Wohngeld-Plus-Gesetz. Dort findet sich auch ein Wohngeld-Rechner 2023, mit dem die Hallenserinnen und Hallenser einen vorläufigen Wohngeldanspruch prüfen können. Außerdem viele Informationen zur Wohngeldreform 2023 und zu den Heizkostenzuschüssen I und II.

Vorbereitende Maßnahmen der Stadt Halle (Saale)
Auf der Grundlage des Wohngeld-Plus-Gesetzes sollen deutlich mehr Geringverdiener als bisher ein höheres Wohngeld bekommen. Gegenwärtig sind rund 3.400 Haushalte in Halle (Saale) wohngeldberechtigt. Die Stadt rechnet, ersten Hochrechnungen zufolge, mit rund 10.200 Haushalten im Jahr 2023. Vor dem Hintergrund der zu erwartenden steigenden Zahl der Antragstellenden setzt die Stadt verschiedene Maßnahmen um – auch in Abstimmung mit den städtischen Wohnungsgesellschaften HWG und GWG:

  • 18 zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Wohngeldbereich, davon fünf durch einen externen Dienstleister; Voraussetzung für die Umsetzung ist die Genehmigung des Haushaltes 2023 der Stadt Halle (Saale).
  • Einführung des „Digitalen Wohngeld-Antrages“. Hierzu sind die Grundlagen noch durch das Land Sachsen-Anhalt zu schaffen.
    Schaltung einer Telefon-Hotline Montag bis Donnerstag: von 9 Uhr bis 15 Uhr, Freitag: 9 Uhr bis 12 Uhr mit zwei Mitarbeitenden ab Dezember 2022.
  • Hinweis: vom 2. bis 6. Januar 2023 werden die neuen gesetzlichen Grundlagen zur Berechnung des Wohngeldes in das Fachverfahren eingespielt. In dieser Zeit steht die Hotline nicht zur Verfügung.
  • Einrichtung eines Funktionspostfachs –  Wohngeld@halle.de – für Fragen zum Wohngeld oder Wohngeldantrag.
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