Statt Pflegeheim sich vom Nachbarn helfen lassen: Nach Helfer-Schulung können Kosten erstattet werden

5. Dezember 2023 | Soziales | Keine Kommentare

In Sachsen-Anhalt engagieren sich 482 Personen als freiwillige Nachbarschaftshelfende, die durch eine Zulassung offiziell anerkannt wurden. Die hohe Teilnehmerzahl signalisiere ein großes Interesse an der Unterstützung älterer und pflegebedürftiger Menschen, sagte Sozialministerin Petra Grimm-Benne. Sie betont, dass die Nachbarschaftshilfe ein bedeutendes Potenzial zur Versorgung von Pflegebedürftigen im vertrauten sozialen Umfeld darstellt. Die Schulungen, angeboten seit September, haben 273 der Zulassungsberechtigten qualifiziert. Weitere Anmeldungen für kommende Schulungen liegen bereits vor.

Die Neufassung der Pflege-und-Betreuungs-Verordnung im Mai ermöglicht der Nachbarschaftshilfe, als niedrigschwelliges Hilfsangebot die bestehenden Pflegeangebote zu ergänzen. Stefanie Hamacher von der Landeskoordinierungsstelle betont, dass die Schulungen die Teilnehmenden auf ihre Aufgaben vorbereiten und ihnen qualifiziertes Wissen zu rechtlichen Aspekten, Umsetzungsmöglichkeiten, Krankheitsbildern, Kommunikation und Notfallverhalten vermitteln. Die Zulassung kann auch über einen entsprechenden Berufsabschluss oder eine bereits absolvierte Qualifizierung in einem anderen Bundesland erfolgen.

Pflegebedürftige können die erbrachten Dienstleistungen der Nachbarschaftshelferinnen und -helfer bei der Pflegekasse abrechnen und erhalten einen monatlichen Entlastungsbeitrag von 125 Euro zur Vergütung der freiwilligen Helfenden.

Print Friendly, PDF & Email

Kommentar schreiben